Schulsportstätten in Eimsbüttel

Große Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung, Herrn Marc Schemmel, Herrn Gabor Gottlieb, Herrn Nils Harringa, Frau Mechthild Führbaum, Herrn Wolfgang Düvel – SPD-Fraktion

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Neben den vereinseigenen und städtischen Sportstätten, verfügen auch die Eimsbüttler Schulen über eine Reihe von Sportflächen (Plätze und Hallen). Gerade aufgrund des erheblichen Bedarfs an Sport-, Spiel und Aufenthaltsflächenflächen im Bezirk ist eine optimale Nutzung sowie ein bedarfsgerechter Zustand dieser Flächen wünschenswert.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Schulsportstätten (Flächen, Hallen) gibt es in Eimsbüttel?

2. Die Schulsportanlagen sollen (vgl. Protokoll des Sportausschusses vom 27.01.2009) in die geplanten Schulsanierungsmaßnahmen an Schulen eingebunden werden.

a) Welche Sanierungsbedarfe gibt es an den jeweiligen Eimsbüttler Schulsportstätten und mit welchen Kosten sind diese verbunden?

b) Welche Sanierungsmaßnahmen an Eimsbüttler Schulsportanlagen sind geplant, wann und in welchem Umfang?

3. Welche neuen Schulsportstätten sind im Bezirk Eimsbüttel ggf. geplant und wie weit sind jeweils die Planungen?

4. Welche weiteren Bedarfe an Schulsportanlagen bzw. Ergänzungen, Umbauten und oder Erweiterungen gibt es ggf.?

5. In welchem Verwaltungsvermögen stehen die Schulsportstätten in Eimsbüttel jeweils?

a) Wie viele Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2009 / 2010 jeweils für die Instandhaltung der Schulsportstätten in Eimsbüttel zur Verfügung? (Bitte mit Titelangabe)

b) Wie viele Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2009 / 2010 jeweils für den Ausbau an Schulsportstätten in Eimsbüttel zur Verfügung? (Bitte mit Titelangabe)

Zuständig ist die Behörde für Schule und Berufsbildung.

6. In wie weit werden Schulsportstätten in Eimsbüttel von Vereinen oder Privaten genutzt?

Die Schulsportstätten in Eimsbüttel werden in der Regel an Wochentagen in den Zeiten von 17.00 – 22.00 Uhr von Vereinen und Privaten genutzt. An den Wochenenden stehen die 3-Feld-Sporthallen und teilweise auch die Turnhallen den verschiedenen Verbänden in der Zeit zwischen 8.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Außerdem werden an den Wochenenden freie Hallenzeiten an Vereine und Private für die Ausrichtung von Turnieren vergeben.

7. Wer entscheidet über die Nutzung und Vergabe der Eimsbüttler Schulsportstätten?

Über die Nutzung und Vergabe der Eimsbüttler Schulsportstätten wochentags in der Zeit von 17.00 – 22.00 Uhr und am Wochenende von 8.00 – 22.00 Uhr entscheiden die Mitarbeiter der Abteilung Sport, Fachamt Sozialraummanagement (SR 4) des Bezirksamtes Eimsbüttel.

8. Der Schule/ zuständigen Behörde obliegt die personelle Betreuung der sportlichen Nutzung in den Frühjahrs- und Herbstferien (in Ausnahmefällen auch in den Sommerferien), soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Gerade auch in den Ferienzeiten sollten die Schulsportstätten für Kinder und Jugendliche zu nutzen sein.

a) Welche Regelungen gelten für die Nutzung der Eimsbüttler Schulsportstätten in den jeweiligen Ferienzeiten?

In den Frühjahrs- und Herbstferien stehen die Schulsportstätten den Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung. In den Sommer- und Weihnachtsferien bleiben die Schulsportstätten geschlossen und werden nur im Einzelfall auf Antrag für den Trainingsbetrieb der Vereine geöffnet.

b) Wer entscheidet über die Nutzungs-/ Öffnungszeiten in den Ferienzeiten?

In den Sommer- und Weihnachtsferien entscheidet auf Antrag der Vereine die jeweilige Schulleitung über die Nutzung der Schulsportstätten.

c) Welche Eimsbüttler Schulsportstätten stehen in den Ferienzeiten zur Nutzung zur Verfügung, in welchem Umfang und ggf. mit welcher Betreuung?

In den Sommer- und Weihnachtsferien stehen die Schulsportstätten im Einzelfall auf Antrag zur Verfügung, wenn die Schulleitung zustimmt. Die Betreuung regelt die Schulleitung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung.
In den Frühjahrs- und Herbstferien stehen die Schulsportstätten den Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung. Die Betreuung regelt die Schulleitung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung.

d) Welche Ansätze werden verfolgt, damit die Eimsbüttler Schulsportstätten in den Ferienzeiten besser genutzt werden können?

Zuständig ist die Behörde für Schule und Berufsbildung.

9. Inwieweit gibt es Überlegungen bzw. konkrete Maßnahmen der zuständigen Behörde(n), die Dienstvorschriften „Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten“ (Sportplätze) sowie „Überlassung und Benutzung von Schulsportplätzen“ (Hallen) bezüglich der Bedarfe von Sportvereinen und –verbänden und mit Blick auf die Nachfrage in den Schulferien oder an Feiertage zu verbessern?

Zuständig ist die Behörde für Schule und Berufsbildung.

 

 

 

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