Schulsportstätten in Eimsbüttel

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel Marc Schemmel, Gabor Gottlieb, Nils Harringa, Mechthild Führbaum, Anne Schum,  Hans-Dieter Ewe und  Wolfgang Düvel  (SPD-Fraktion)

Sachverhalt:

Neben den vereinseigenen und städtischen Sportstätten, verfügen auch die Eimsbütteler Schulen über eine Reihe von Sportflächen (Plätze und Hallen). Gerade aufgrund des erheblichen Bedarfs an Sport-, Spiel und Aufenthaltsflächenflächen im Bezirk ist eine optimale Nutzung sowie ein bedarfsgerechter Zustand dieser Flächen wünschenswert.

Daher fragen wir die Behörde für Schule und Berufsbildung:

1. Welche Schulsportstätten (Flächen, Hallen) gibt es in Eimsbüttel?

Siehe Anlage 1: Sporthallen- und Bewegungsraumliste

Siehe Anlage 2: Schulische Außensportflächen

2. Die Schulsportanlagen sollen (vgl. Protokoll des Sportausschusses vom 27.01.2009) in die geplanten Schulsanierungsmaßnahmen an Schulen eingebunden werden.

a. Welche Sanierungsbedarfe gibt es an den jeweiligen Eimsbüttler Schulsportstätten und mit welchen Kosten sind diese verbunden?

b. Welche Sanierungsmaßnahmen an Eimsbüttler Schulsportanlagen sind geplant, wann und in welchem Umfang?

Zu 2.a) und b):

Nach vorliegenden Erkenntnissen geht die BSB davon aus, dass 16 Schulsporthallen im Bezirk Eimsbüttel einen Sanierungsbedarf haben.

Es handelt sich dabei um die Sporthallen an folgenden Schulen:

  • Schule Bindfeldweg – Sanierungsmaßnahmen einschl. des Bodens (geschätzte Kosten 230.000 €).
  • Schule Rungwisch – Sanierungsmaßnahmen (geschätzte Kosten 370.000 €).
  • Schule Christian-Förster Straße – Sanierungsmaßnahmen (die Kosten hierfür sind noch nicht spezifiziert).
  • Eimsbüttler Modell, Oberstufenhaus – Sanierung der Duschräume (inkl. Abluft) (geschätzte Kosten 80.000 €).
  • Schule Rellinger Straße – Sanierungsmaßnahmen (geschätzte Kosten 238.000 €).
  • Schule Vizelinstraße – Erneuerung des Sporthallenbodens (geschätzte Kosten 60.000 €).
  • Gesamtschule Stellingen – Sanierung des Sporthallendaches (geschätzte Kosten 343.000 €).
  • Schule Hinter der Lieth – die Sporthalle wird im Zuge der geplanten Grunderneuerung saniert (Die Kosten hierfür sind noch nicht spezifiziert).
  • Helene-Lange-Gymnasium – die Sanierung der Sporthalle wird derzeit durchgeführt (die Kosten betragen 253.000 €).

Der Realisierungszeitpunkt für diese Maßnahmen ist noch offen. Das Bezirksamt wird, sofern durch die Baumaßnahmen Beeinträchtigungen des Sportbetriebes zu erwarten sind, benachrichtigt. Sanierungsmaßnahmen an Schulaußensportflächen in Eimsbüttel sind zurzeit nicht geplant.

3. Welche neuen Schulsportstätten sind im Bezirk Eimsbüttel ggf. geplant und wie weit sind jeweils die Planungen?

Im Zuge der geplanten Grunderneuerung der Schule Kielortallee ist die Erweiterung um eine zusätzliche Sporthallenfläche geplant. Am Wilhelm-Gymnasium ist im Zusammenhang mit dem Neubau des Klassentraktes ein Ersatz der vorhandenen Sporthalle vorgesehen. Ferner soll dort ein Schulsportplatz entstehen.

4. Welche weiteren Bedarfe an Schulsportanlagen bzw. Ergänzungen, Umbauten und oder Erweiterungen gibt es ggf.?

Welche Bedarfe sich aus den Empfehlungen der Regionalen Schulentwicklungskonferenzen und der Umsetzung der neuen Schulstruktur für die Zukunft ergeben, kann erst im Verlauf der weiteren Beratungen konkretisiert werden.

5. In welchem Verwaltungsvermögen stehen die Schulsportstätten in Eimsbüttel jeweils?

a. Wie viele Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2009/2010 jeweils für die Instandhaltung der Schulsportstätten in Eimsbüttel zur Verfügung? (Bitte mit Titelangabe)

b. Wie viele Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2009/2010 jeweils für den Ausbau an Schulsportstätten in Eimsbüttel zur Verfügung? (Bitte mit Titelangabe)

Zu 5.a) und b):

Mit Ausnahme der Vier-Feld-Halle am Gymnasium Ohmoor, die sich im Verwaltungsvermögen des Sportamtes befindet, sind alle Hallen im Bezirk Eimsbüttel im Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Die Sporthalle des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer ist stundenweise angemietet. Für die Instandhaltung von Sportstätten stehen Mittel beim Titel 519.01 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) zur Verfügung. Mit den hier veranschlagten Mitteln werden die Bedarfe aller Hamburger Schulen gedeckt; ein besonderes Budget für Eimsbütteler Sportstätten gibt es nicht. Darüber hinaus können bei den Globaltiteln 3010.701.50 (Grundinstandsetzungen an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen) und 3010.701.60 (Grunderneuerungen) größere Grundinstandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gesamtansätze betragen beim Titel 3010.701.50 für das Haushaltsjahr 2009 10.950.000 Mio. € und für 2010 14.086.000 Mio. €. Beim Titel 3010.701.60 sind 15.561.000 Mio. € (2009) bzw. 23.130.000 Mio. € (2010) veranschlagt.

Im Rahmen des Haushalts 2009/2010 werden im Rahmen der Globaltitel des Deckungskreises 13 folgende große Baumaßnahmen von Sportstätten in Eimsbüttel veranschlagt:

  • Schule Sportplatzring: Neubau einer Einfeld-Sporthalle; die Schätzkosten betragen 1.800.000 Mio. € im Rahmen des Titels 3010.701.70 (Neubau von Schulsporthallen).
  • Schule Kielortallee: Im Rahmen der Grunderneuerung Ergänzung um eine zweite Sporthallenfläche; die Schätzkosten für den Gesamtkomplex betragen 6.920.000 Mio. € (Titel 3010.701.60).
  • Wilhelm-Gymnasium: Außensportfläche im Rahmen des Ausbaus zur Dreizügigkeit; die Schätzkosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 5.500.000 Mio. € (Titel 3010.701.20; Neu-, Um-, und Erweiterungsbauten an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen).

6. Der Schule/zuständigen Behörde obliegt die personelle Betreuung der sportlichen Nutzung in den Frühjahrs- und Herbstferien (in Ausnahmefällen auch in den Sommerferien), soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Gerade auch in den Ferienzeiten sollten die Schulsportstätten für Kinder und Jugendliche zu nutzen sein. Welche Ansätze werden verfolgt, damit die Eimsbüttler Schulsportstätten in den Ferienzeitenbesser genutzt werden können?

Die Überlassung von Schulsportstätten richtet sich nach der gemeinsamen Dienstvorschrift „Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ vom 27.09.1990.

Gemäß den Ziffern 3 und 4 dieser Dienstvorschrift entscheiden über die Überlassung die Bezirksämter nach Anhörung der betroffenen Schulen.

7. Inwieweit gibt es Überlegungen bzw. konkrete Maßnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung, die Dienstvorschriften „Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten“ (Sportplätze) sowie „Überlassung und Benutzung von Schulsportplätzen“ (Hallen) bezüglich der Bedarfe von Sportvereinen und –verbänden und mit Blick auf die Nachfrage in den Schulferien oder an Feiertagen zu verbessern?

Derzeit gibt es in der BSB keine Überlegungen zur Änderung der Vorschriften.