Anfang 2015 war ein Wasserschaden in der Lehrküche des Cafés Veronika – inzwischen Café Büchner – in der Lenzsiedlung aufgetreten. Bei den folgenden Sanierungsarbeiten wurden auch Baumängel an der Außenfassade des Bürgerhauses Lenzsiedlung entdeckt. Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade belaufen sich auf ca. 100.000 Euro. Um die Gesamtsanierungsbedarfe einschätzen zu können, hat die Bezirksversammlung ein Baugutachten beauftragt. Ein Teilbereich der Außenfassade sollte allerdings zügig saniert werden um Folgeschäden abzuwenden. Bei diesem Bereich handelt es sich um eine Holzkonstruktion, die schadensanfälliger ist als die restliche Betonkonstruktion der Außenfassade. Die Kosten dieser Teilsanierung belaufen sich auf 11.147,33 Euro.
Bezüglich des Bauschadens befindet sich Lenzsiedlung e.V. in einem Rechtsstreit. Hierbei entstehen Kosten, die der Verein nicht aus dem regulären Budget finanzieren kann. Der Verein bittet daher auch hier um Unterstützung der Bezirksversammlung.
Petitum
1. Lenzsiedlung e.V. werden für die Sanierung eines Teilbereichs der Außenfassade des Bürgerhauses Lenzsiedlung bezirkliche Sondermittel in Höhe von 11.147,33 Euro zur Verfügung gestellt.
Sollten Regressansprüche teilweise oder vollständig gegen Dritte realisiert werden können, so muss der entsprechende Betrag der gewährten Sondermittel zurückerstattet werden.
2. Zudem wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung darum gebeten, einen Vertreter des Lenzsiedlung e.V. sowie dessen Rechtsbeistand zu einem geeigneten Termin in eine Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Kultur einzuladen (nicht-öffentlicher Teil). Dabei soll ein Überblick über die entstandenen und zu erwarteten Kosten der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bauschaden in der Lehrküche des Cafés Büchner sowie an der Außenfassade des Bürgerhauses Lenzsiedlung gegeben werden. Gemeinsam mit Lenzsiedlung e.V. soll über den weiteren Fortlauf des Rechtsprozesses sowie einen möglichen Vergleich beraten werden. Zudem soll beraten werden, ob der Pachtausfall als Mangelfolgeschaden erstattungsfähig ist.
3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, einen Vertreter des Rechtsamtes in diese Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Kultur zu entsenden, um den Ausschuss zu beraten.
Gabor Gottlieb, Rüdiger Rust, Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion
Lisa Kern und GRÜNE-Fraktion