Sachverhalt
Am 21. Dezember 2006 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel 100.000 € aus Mitteln des Sonderinvestitionsfonds für bauliche Maßnahmen entlang der Güterumgehungsbahn bereitgestellt (Drs. 3339.1/XVII). In einem weiteren – interfraktionellen – Antrag vom 31. Januar 2008 (DRs. 3836/XVII) hat die Bezirksversammlung die Verwendung der Gelder konkretisiert, drei verschiedene Varianten vorgeschlagen und priorisiert:
- Variante 1: Schallschutzwand im Bereich Wegenkamp/Oldenburger Straße zum Schutz der dortigen Schule sowie angeschlossener Einrichtungen
- Variante 2: Entdröhnung der Brücken Vogt-Kölln-Straße oder Deelwisch.
- Variante 3: Schallschutzwand beginnend von der Niendorfer Straße in Richtung Kollaustraße
In einem Schreiben vom 15. Mai 2008 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Wirksamkeit der avisierten Maßnahmen bewertet (AZ. VZ 2123/763.420-7). Dabei wären folgende Resultate zu erwarten gewesen:
- Variante 1: Wirksamkeit für die Schule nur geringfügig; zudem ist für die Kindertagesstätte bereits ausreichender Schallschutz gewährleistet.
- Variante 2: Ergebnis nicht konkret vorhersehbar.
- Variante 3: Mittel der Bezirksversammlung alleine nicht auskömmlich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksversammlung am 24.11.2011 (Drs. 0407/XIX) ihre bisherigen Beschlüsse zurückgenommen, damit die Mittel für andere Maßnahmen im Sinne der oben genannten Beschlüsse für den Lärmschutz verwendet werden können. Das in der Drucksache skizzierte Verfahren für Mittelvorschläge konnte bisher wegen verschiedener Bedenken zur Umsetzbarkeit so nicht realisiert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel nimmt alle bisherigen Beschlüsse zu den Geldern zurück, damit die Mittel für andere Maßnahmen im Sinne der oben genannten Beschlüsse für den Lärmschutz verwendet werden können.
Die Mittel bleiben einstweilen für den dargestellten Zweck (Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn) reserviert. Um zu klären, ob und wie mit diesen Mitteln ein weiterer effektiver Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn möglich ist, wird folgendes Verfahren durchgeführt:
- Die Bezirksversammlung bietet allen Interessierten an, bis zum 31. März 2014 Ideen für eine Verwendung der Mittel und ggf. Anträge auf eine Förderung bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung einzureichen.
- Für die einzureichenden Unterlagen ist keine Form vorgeschrieben, wobei an den Unterlagen zu erkennen sein sollte in wie weit die folgenden Kriterien auf das jeweilige Vorhaben zutreffen. Ggf. behält sich die Bezirksversammlung vor, weitere Unterlagen nachzufordern und davon auch die Förderung abhängig zu machen.
- Bei der Entscheidung über die Anträge legt die Bezirksversammlung insbesondere folgende Kriterien zu Grunde: den Einsatz von Eigenmitteln (Soll 50%), die Zweckerreichung des Lärmschutzes im Bereich der Güterumgehungsbahn, in welchem Maß der Lärmschutz öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden zu Gute kommen soll sowie wie viele Personen von dem Lärmschutz profitieren würden. Außerdem muss die Maßnahme im Bezirk Eimsbüttel durchgeführt werden. Die Bezirksversammlung behält sich vor, zur Priorisierung ggf. weitere Kriterien im Laufe des Verfahrens aufzustellen, insbesondere technische Vorgaben zur Lärmreduktion.
- Über die Ideen, Vorschläge und Anträge wird die Bezirksversammlung im Weiteren beraten, die Anträge sollen im Einzelnen im Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz behandelt werden.
- Sollten die beantragten Fördersummen die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, richtet sich die Auswahl unter den förderfähigen Anträgen nach einer Abwägung an Hand der aufgestellten Kriterien. Die Bezirksversammlung bindet sich durch das Verfahren nicht und bleibt bei allen weiteren Entscheidungen frei.
- Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, das Verfahren durch geeignete Mittel – beispielsweise eine Pressemitteilung für die betroffenen Wochenblätter und Anschreiben der entsprechenden Interessenverbände – bekannt zu machen.
- Sollten nach diesem Verfahren Mittel noch nicht abgeflossen sein, so werden diese wieder frei und sollen weiterhin für Maßnahmen im Bereich des Lärm- und Umweltschutzes verwendet werden. Der Verwendungsbereich wäre dann aber nicht mehr auf den Bereich der Güterumgehungsbahn beschränkt.
Marc Schemmel, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Thorsten Büchner und GRÜNE-Fraktion
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
Lutz Schmidt und FDP-Fraktion