Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Auf dem Wohnungsmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Zahlungskräftige Mieter und Investoren verdrängen einkommensschwache Mieter aus ihren angestammten Quartieren. Neben erheblichen Mietpreiserhöhungen sehen sich die Mieter einer ständig steigenden Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ausgesetzt. Aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse können die Alt-Mieter nur in Ausnahmefällen die umgewandelte Wohnung erwerben. Dies führt zu einem Verdrängen aus dem Stadtteil. Die Verwertungsinteressen der Hauseigentümer lassen sich nur schwer eindämmen; aber ein Mittel ist der Erlass einer Sozialen Erhaltensverordnung in Verbindung mit einer Umwandlungsverordnung.
Aus diesem Grunde hat die Bezirksversammlung mit der Drucksachen-Nr. 0560/XIX vom 6.3.2012 die Bezirksverwaltung aufgefordert, für die Gebiete Stellingen, Eimsbüttel-Nord und Hoheluft-West unverzüglich eine Vorprüfung für eine soziale Erhaltensverordnung vorzunehmen. Über die Ergebnisse der Gebietsfestlegung und den Sachstand der Vorprüfungen sollte den Gremien im August 2012 berichtet werden. Ein solcher Bericht ist bisher nicht erfolgt.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist mit der Vorprüfung schon begonnen worden?
Nein. Dazu folgende Vorbemerkung: Das Verfahren zur Aufstellung einer sozialen Erhaltensverordnung und insbesondere auch der Vollzug derselben ist eine komplexe Aufgabenstellung. Seit dem Aufstellungsbeschluss des Senats für die soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd im vergangenen Jahr wird versucht, auch ohne die dafür benötigten personellen Kapazitäten einen möglichst ordnungsgemäßen Vollzug sicherzustellen. Bereits im Rahmen der Abstimmung des Senatsdrucksachenentwurfs wurde im Einklang mit den anderen Bezirken ein entsprechender personeller Ressourcenbedarf für die Aufstellung und den Vollzug derartiger Verordnungen eingefordert. Diese Forderung wurde von der Fachbehörde bislang zurückgewiesen. Die Vorbereitung weiterer sozialer Erhaltungsverordnungen mit den unmittelbar anschließenden Vollzugsaufgaben ist vor diesem Hintergrund nicht leistbar. Entsprechend wurde auch in der Sitzung des Kerngebietsausschusses am 5.11.
vorgetragen.
2. Wenn nein, warum nicht ?
Fehlende personelle Ressourcen (siehe dazu Vorbemerkung).
3. Wann wird mit der Vorprüfung begonnen?
a. Stellingen
b. Eimsbüttel-Nord
c. Hoheluft-West
Antwort zu 3a-c: Ohne entsprechende personelle Ressourcen derzeit nicht terminierbar.
4. Wann soll zeitlich die Abgrenzung der Gebiete vorgenommen werden?
a. Stellingen
b. Eimsbüttel-Nord
c. Hoheluft-West
Antwort zu 4a-c: Siehe Antwort zu Frage 3.
5. Wann ist nunmehr mit einem Erstbericht zu rechnen?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Mit Beschluss vom 15.11.2011 hat der Senat für das Gebiet Eimsbüttel-Süd – Ortsteil 310 und einzelne Baublöcke der Ortsteile 307/309 – das Aufstellungsverfahren für eine Soziale
Erhaltensverordnung nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 eingeleitet. Die Gutachter kommen in ihrem Gutachten vom August 2012 zu dem Ergebnis, dass die Anwendungsvoraussetzungen und die Anwendungsmöglichkeiten für eine Soziale Erhaltensverordnung gegeben sind.
Ich frage daher die Verwaltung:
6. Welche konkreten Maßnahmen muss die Bezirksverwaltung bis zum Erlass der Sozialen Erhaltensverordnung durch den Senat noch vornehmen?
Erarbeitung der Entwurfsfassung der Verordnung und deren Abstimmung, Vorlage in der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung, anschließend Beantragung der Genehmigung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und rechtsförmliche Prüfung durch die Finanzbehörde. Danach Feststellung durch den Bezirksamtsleiter.
7. Wann ist mit deren Durchführung zu rechnen?
Inkrafttreten der sozialen Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd voraussichtlich im Frühjahr 2013.
8. Wann wird die entsprechende Umwandlungsverordnung erlassen?
Die Umwandlungsverordnung wird zeitgleich mit der sozialen Erhaltungsverordnung in Kraft treten.