Spendensammlungen auf dem Tibarg

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Marc Schemmel – SPD-Fraktion

Sachverhalt In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt am 13. Mai 2013 wurde das Thema „Spendensammlungen auf dem Tibarg“ mit Vertretern des Bezirkes, des PK 24 sowie der Tibarg- Arbeitsgemeinschaft diskutiert. Während die Vertreterin der Tibarg-AG ausführte, dass das „aufdringliche Werben“ auf dem Tibarg zugenommen habe und Kunden/ Passanten sich zunehmend belästigt fühlten, gaben  Verwaltung und Polizei an, dass dort bislang keine Beschwerden eingegangen und ihnen in diesem Zusammenhang keine Probleme bekannt seien.

Von der Verwaltung wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass Spendensammlungen nicht mehr genehmigt werden müssen. In der Bürgerschafts-Drucksache 20/6762 wird dazu ausgeführt: „Durch
Artikel 4 des Gesetzes zur Deregulierung des Landesrechts vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377) ist das Hamburgische Sammlungsgesetz mit Wirkung zum 14. September 2005 aufgehoben worden. Das Hamburgische Sammlungsgesetz vom 3. März 1970 entsprach nicht mehr den Zielen der Deregulierung. Die im Sammlungsgesetz geregelte Erlaubnispflicht für die Sammlung von Sach- und Geldspenden bei Straßen- und Haussammlungen führte zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand.“

Genehmigungspflichtig sind aber weiterhin die sog. Infowerbestände, die teilweise auch von Organisationen genutzt werden, um Spenden zu sammeln oder neue Mitglieder zu werben. Die Verwaltung machte in der Sitzung Ausführungen zu der Anzahl der genehmigten Infowerbestände auf dem Tibarg in den Jahren 2010-2013; offen blieben aber u.a. noch Nachfragen zur Dauer der Stände und den Antragsstellern.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele Infowerbestände wurden jeweils in den Jahren
a. 2010,
b. 2011,
c. 2012,
d. 2013
für den Tibarg genehmigt?

Anlage Spendensammlung

2. Wie viele der unter 1a-d genannten Infowerbestände wurden jeweils von
a. politischen Parteien,
b. gemeinnützigen Organisationen,
c. gewerblichen Trägern,
angemeldet? Bitte jeweils angeben für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013.

Siehe Anlage.

3. Für wie viele Tage wurden die Genehmigungen für Infowerbestände auf dem Tibarg in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 insgesamt erteilt und wie teilt sich dies auf nach politischen Parteien, gemeinnützigen Organisationen und gewerblichen Trägern?

Siehe Anlage.

4. Sind der Verwaltung Beschwerden über aufdringliches Werben und/oder Spendensammlungen im Bezirk Eimsbüttel seit 2010 bekannt geworden und wenn ja, um welche Fälle (Zeitpunkt; Art der Beschwerde; ggf. erfolgte Maßnahmen) handelte es sich jeweils?

Beim Bezirksamt sind bisher keine Beschwerden im Zusammenhang mit den Info-Tischen auf dem Tibarg eingegangen.