Spielhallenkontrollen

Sachverhalt

Mit dem neuen Spielhallengesetz (HmbSpielhG) wurden viele Regeln für Spielhallen geändert. Insbesondere gelten neue Vorschriften zum Mindestabstand von Spielhallen, Abstandsvorschriften für die Spielgeräte sowie ein weitgehendes Werbeverbot. Ziel ist es, Spielsucht und nachteilige Wirkungen durch eine übermäßige Verbreitung von Spielhallen in Stadtteilen zu vermeiden. Für ältere Spielhallen gelten zwar Übergangsfristen, allerdings sind einige Vorschriften insbesondere zur Außenwerbung schon für alle Spielhallen anwendbar.

Seit dem 16. Juli 2013 sind die Bezirksämter für die Durchführung der Kontrollen des Spielhallengesetzes zuständig.

Petitum/Beschluss

Zielvorstellung seitens der Bezirksversammlung ist es, dass innerhalb eines Jahres alle Spielhallen im Bezirk überprüft werden und die Regelung zum weitgehenden Außenwerbeverbot strikt umgesetzt wird. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz darzustellen, wie sie die Regelungen umsetzen und kontrollieren wird.

 

Gabor Gottlieb, Marc Schemmel und SPD Fraktion

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