Stellungnahme nach § 28 BezVG zur geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung an der Kieler Straße 263-265

Im vergangenen Jahr wurden über eine Million Menschen registriert, die nach Deutschland geflohen sind. Auch wenn im laufenden Jahr – zum Teil aufgrund externer Faktoren – die Flüchtlingszahlen bislang deutlich geringer sind, rechnet der Senat mit einem weiteren Bedarf an Unterbringungskapazitäten, insbesondere auch um die prekären Plätze in Baumarkt- und Logistikhallen sowie in Zelten abzubauen und um es den vielen sogenannten „Überresidenten“, also Personen, die mangels Kapazitäten in Wohnunterkünften bereits länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, zu ermöglichen, in eine Folgeunterkunft zu ziehen.

An der Kieler Straße, Ecke Brunckhorstweg soll ein neues Gebäude errichtet und als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden. Vorgesehen sind bis zu 350 Plätze. Der Standort soll voraussichtlich Mitte 2018 bezogen und für 15 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre genutzt werden. Mit Schreiben vom 13. September gibt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie Integration der Bezirksversammlung nun die Möglichkeit, nach § 28 BezVG Stellung zu nehmen.

Petitum

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Senat folgende Stellungnahme zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung an der Kieler Straße 263-265 zu übermitteln:

1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel weist darauf hin, dass die Stellungnahme vorbehaltlich aller weiteren Genehmigungen, insbesondere der Baugenehmigung, erfolgt und hierfür keine Präzedenzwirkung hat.

2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel ist sich der Notwendigkeit neuer Standorte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Wohnunterkünfte) bewusst und unterstützt daher das Vorhaben, weitere Unterbringungskapazitäten an der Kieler Straße 263-265 zu schaffen.

3. In Stellingen engagieren sich bereits viele Menschen, um die Geflüchteten zu unterstützen. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass dieses ehrenamtliche Engagement wesentlich zur Akzeptanz der Maßnahmen in den Stadtteilen beiträgt und daher unterstützt werden sollte.

4. Die Bezirksversammlung erachtet auch für die Standorte von Flüchtlingsunterkünften, die nicht als Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichtet werden, Begleitmaßnahmen zur sozialräumlichen Integration, wie sie im Bürgerschaftsersuchen an den Senat (Bürgerschaftsdrucksache 21/2550) beschrieben werden, als unumgänglich. Der Senat wird daher aufgefordert, entsprechende Maßnahmen anzustoßen und dem Bezirk ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Umsetzung bereitzustellen. Hierbei sind bei der Planung der Maßnahmen die Anwohnerinnen und Anwohner und die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Unterstützer/innen und wenn möglich stets auch die Geflüchteten zu beteiligen. Die bezirklichen Gremien sind über die Umsetzung zu informieren.

5. Der Senat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Basisklassen (ABC-Klassen) und internationale Vorbereitungsklassen (IVK-Klassen) für geflüchtete Kinder- und Jugendliche in der Nähe angeboten werden.

6. Auf dem Hof des Gebäudes ist ein Spielplatz in Planung. Hier bietet sich die Möglichkeit, einen Ort der Begegnung für Kinder (sowie ihre Eltern) aus der Unterkunft und aus der Nachbarschaft zu schaffen. Es wird daher darum gebeten, den Spielplatz freizugänglich zu gestalten.

Rüdiger Rust, Monika Rüter und SPD-Fraktion
Philip Engler, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

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