Stellungnahme zum Winter-notprogramm-Standort Schmiedekoppel

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 bekanntgegeben, zum 1. November 2020 auf dem Grundstück Schmiedekoppel 29 in Niendorf einen zusätzlichen Standort für das Winternotprogramm 2020/21 einzurichten. Vorgesehen ist eine temporäre Nutzung der bereits vorhandenen und vormals zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Wohncontainer mit einer Belegung von bis zu 250 Plätzen.

Das Hamburger Winternotprogramm stellt einen nächtlichen Erfrierungsschutz für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich in Winternächten aus eigener Kraft zu schützen, sicher. Vor dem Hintergrund der aktuell erforderlichen Abstands- und Hygienevorkehrungen sowie einer gestiegener Zahl Schutzbedürftiger hält die Behörde die temporäre Ausweisung eines weiteren Standorts zum Schutz der Menschen, für nötig.

Bereits seit 1. November 2018 wird im Bezirk Eimsbüttel das Grundstück Kollaustraße 15 in Lokstedt genutzt, zunächst für das Winternotprogramm, seit April 2020 für das neue Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm mit mehr als 150 Nutzerinnen und Nutzern. Betreiber ist das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“.

Die Bezirksversammlung hat nach § 28 BezVG Gelegenheit, binnen Monatsfrist Stellung zu nehmen. Demgemäß wäre eine Stellungnahme auch noch in der Bezirksversammlung am 29. Oktober möglich. Allerdings wäre in diesem Fall eine Umsetzung der im Folgenden aufgeführten Punkte innerhalb nur eines Werktages vor der geplanten Inbetriebnahme faktisch ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird diese Stellungnahme als dringlicher Antrag in den Hauptausschuss eingebracht.

 

Petitum

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, dem Hamburger Senat in der Stellungnahme zur geplanten Nutzung des Standorts Schmiedekoppel 29 für das Winternotprogramm mitzuteilen:

  1. In Anbetracht der knappen Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme der Einrichtung kritisiert die Bezirksversammlung Eimsbüttel die kurzfristige Anhörung.
  2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, die Unterbringungskapazität des Winternotprogramms auch in der Corona-Pandemie zu erhalten. Das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Programm ist ein wichtiger Baustein der hamburgischen Sozialpolitik. Der Schutz Obdachloser vor Erfrierung und Kälte ist ein wichtiges Ziel der hamburgischen Sozialpolitik. Dementsprechend ist das seit fast drei Jahrzehnten bestehende Winternotprogramm ein bedeutendes Instrument. Die Bezirksversammlung unterstützt darüber hinaus die Ziele des Hamburger Senats, zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit auch weitere permanente Hilfsangebote zu schaffen.

 

  • Der Bezirksversammlung ist darüber hinaus an einer guten Nachbarschaft sowie an einem Gelingen des Standortes Schmiedekoppel gelegen. Dazu merkt die Bezirksversammlung im Einzelnen an:

Standort, Belegung und Information

  1. Die Bezirksversammlung erwartet eine zeitnahe und weitgehende Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner und der weiteren Nachbarschaft, insbesondere der Unternehmen, der Kirchengemeinde, der Träger der sozialen Infrastruktur sowie der benachbarten Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas) in den Stadtteilen Niendorf und Lokstedt. Im vorliegenden Fall wird auch eine Information der benachbarten Kleingartenvereine und des zuständigen Försters des angrenzenden Niendorfer Geheges für sinnvoll erachtet.

 

Zu dieser Information gehören neben einer öffentlichen Veranstaltung vor Inbetriebnahme der Unterkunft und dem regelmäßigen Austausch mit Akteuren und Beteiligten auch der Hinweis auf Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber der Unterkunft mit festen Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen. Auf diese Weise können frühzeitig mögliche Schwierigkeiten beseitigt und die Akzeptanz der geplanten Nutzung für das Winternotprogramm im Stadtteil erhöht werden. Dabei sollen die am Standort Kollaustraße gesammelten Erfahrungen einbezogen werden.

 

  1. Die seitens der Behörde geplante Nutzung der Gebäude bis zum Ende des Winternotprogramms 2020/21 wird durch die Bezirksversammlung unterstützt.

 

  1. Vor dem Hintergrund der Corona-Situation und der Notwendigkeit, als wichtigste Schutzmaßnahme Abstände einzuhalten, geht die Bezirksversammlung davon aus, dass die von der Behörde genannte Belegungszahl an theoretisch zu Verfügung stehenden Plätzen nicht ausgeschöpft wird.

 

  1. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass an der Kollaustraße eine weitere Einrichtung mit mehr als 150 Plätzen betrieben wird. Es wird davon ausgegangen, dass eine Nutzung der Containerunterkunft an der Kollaustraße für das Winternotprogramm nur noch im kommenden Winter möglich ist, da die Baugenehmigung zum 11. Mai 2021 abläuft. Darüber hinaus hat die Bezirksversammlung bereits in Drs. 20-3205 darauf hingewiesen, dass angesichts des anhaltenden Bedarfs an Wohnraum das Grundstück an der Kollaustraße für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden sollte, sofern es nicht in den Bau der U-Bahnlinie 5 einbezogen wird. Die Behörde wird gebeten, dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

  1. Am Standort Schmiedekoppel ist laut Auskunft des Hamburger Senats
    „die baurechtliche Genehmigung nur für die Nutzung der Anlagen zur Unterbringung von Geflüchteten erteilt“ worden (Bürgerschaftsdrs. 21/18318). Die Bezirksversammlung geht davon aus, dass bei Inbetriebnahme der Einrichtung sämtliche rechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Öffnungszeiten und Bus-Shuttle

  1. Im Sinne einer guten Nachbarschaft unterstützt die von der Behörde vorgesehene Trennung von Tages- und Nachtaufenthaltsstandorten und die daraus folgenden Öffnungszeiten lediglich in den späten Nachmittags- und Nachtstunden. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bezirksversammlung die Planungen, ein Bus-Shuttle morgens in die Innenstadt bzw. abends aus der Innenstadt zurück einzurichten.

 

  1. Hinsichtlich der bestehenden Bus-Shuttle-Verbindung zur Kollaustraße fordert die Bezirksversammlung die Sozialbehörde auf, nicht nur die Verbindung zur Schmiedekoppel zu erweitern sondern entsprechend der Belegung auch die Transportkapazitäten zu erhöhen.

Tagesaufenthaltsstätten in Hamburg / Soziale Infrastruktur vor Ort

  1. Für die Obdachlosen und Nutzerinnen sowie Nutzer des Winternotprogrammes sind neben der nächtlichen Unterkunft auch Stätten für den Tagesaufenthalt sowie die Essensausgabe essentielle Versorgungsstätten. Die Bezirksversammlung sieht die Notwendigkeit, dazu neben den bereits in Hamburg bestehenden Tagesaufenthaltsstätten weitere Kapazitäten im Hamburger Stadtgebiet bereitzustellen.

 

  1. Im Zuge der kurzfristigen Erweiterungen des Winternot- bzw. Unterbringungsprogramms in den Stadtteilen Niendorf und Lokstedt verweist die Bezirksversammlung auf die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur in den betreffenden Stadtteilen weiter zu stärken.

Hygienekonzept und Betrieb

  1. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation und der zu befürchtenden steigenden Fallzahlen in den Wintermonaten benötigt die Einrichtung ein klares Hygienekonzept, das auch dazu beitragen kann, die Akzeptanz für das Winternotprogramm im Umfeld zu stärken.

 

  1. Darüber hinaus werden medizinische Angebote für die spezifischen Bedarfe Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-Situation hinaus für sinnvoll erachtet. Für den Fall einer temporären Quarantäne sollte das Sozialraummanagement des Betreibers in Absprache mit dem Gesundheitsamt Eimsbüttel frühzeitig ein Gesamtkonzept mit unterstützenden Hilfen für die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner entwickeln und in den Gesprächen mit den lokalen Akteuren vorstellen.

 

  1. Ausgehend von Erfahrungen mit bestehenden Standorten spricht sich die Bezirksversammlung für eine Unterstützung des Betreibers durch externe Beratungsstellen und Initiativen wie zum Beispiel der Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße aus. Darüber hinaus wird eine Kooperation mit Vereinen wie beispielsweise Social Period e.V. angeregt, der sich um die besonderen Belange weiblicher Obdachloser kümmert. Durch die Öffnung für externe Unterstützung soll den Nutzerinnen und Nutzern eine möglichst breite Hilfe ermöglicht werden.

 

  1. Während der Nutzung der Unterkunft in der Kollaustraße kam es immer wieder zu Beschwerden aus und Problemen mit der Nachbarschaft. Dabei entstanden diese Probleme zumeist nicht mit der Unterkunft als solches oder allen Nutzerinnen und Nutzern sondern stets mit bestimmten Personen. Die Sozialbehörde wird daher aufgefordert, für den Fall, dass ähnliche Probleme bei der neuen Unterkunft auftreten bzw. sich bei der Nutzung der Kollaustraße fortsetzen, eine klare Verweisungsrichtlinie ein- und umzusetzen sowie einen entsprechenden Ersatzstandort anzubieten.

 

Die Bezirksversammlung weist in Bezug auf die angrenzenden Grün- und Landschaftsschutzflächen darauf hin, dass diese Erholungsgebiete für alle Hamburgerinnen und Hamburger sind und zu jeder Tageszeit vielfältig genutzt werden. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es daher geboten, diese Flächen besonders im Blick zu haben. Bei möglichen Störungen in Bezug auf Mensch, Tier oder Natur, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Schmiedekoppel stehen, sollten daher durch den Betreiber Regeln aufgestellt und ggf. entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass das eingesetzte Personal eine Schlüsselrolle für einen gelungenen Betrieb des Standortes spielt. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers tragen eine große Verantwortung für das Miteinander sowohl in als auch außerhalb der Unterkunft. Bei der Auswahl der einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte erfahrenes und in der Beratung geschultes Personal eingesetzt werden.

 

Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass eine diskriminierungsfreie Tätigkeit des Sicherheitsdienstes sowohl für die Unterkunft selbst als auch die Nachbarschaft ein wichtiger Faktor für ein gelingendes Miteinander ist und bittet darum, dies entsprechend sicherzustellen.

 

  1. Erfahrungsgemäß werden die Einrichtungen des Winternotprogramms in der Regel weit überwiegend von Männern genutzt. Gleichwohl werden Standorte meist geschlechtergemischt belegt. Im Falle einer solchen geschlechtergemischten Belegung des Standortes Schmiedekoppel sollte berücksichtigt werden, dass stets mindestens eine Mitarbeiterin vor Ort ist.

 

  1. Die Leitung der geplanten Anlage sowie die unter 1. angesprochenen festen Ansprechpersonen werden gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen über die geplante Nutzung des Standorts Schmiedekoppel und die Umsetzung der in dieser Stellungnahme formulierten Punkte zu berichten.

 

Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi, Torge Urbanski, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Ernst Christian Schütt, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Rügge, Janina Satzer und Annika Urbanski (SPD-Fraktion)