Stellungnahme zur Nutzung eines Neubaus auf dem Grundstück Große Bahnstraße 50 als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

In diesem Jahr wird erneut mit hunderttausenden Menschen gerechnet, die Zuflucht vor Kriegen, Verfolgung und Armut in Deutschland suchen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von einem Zugang von mindestens 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern aus. Der Senat rechnet für 2015 mit einem Bedarf von rund 10.000 Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge und Asylbewerber in Hamburg. Somit bleiben die Versorgung der Asylsuchenden mit angemessenem Wohnraum und die Betreuung eine zentrale Herausforderung für die Stadt. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch 2016 fortsetzen und der Bedarf an Plätzen weiter steigen wird.

Vor diesem Hintergrund wurde die Bezirksversammlung Eimsbüttel mit einem Schreiben vom 12. Mai 2015 seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration offiziell darüber informiert, dass ein Neubau an der Großen Bahnstraße 50 ab 2016 (2. Jahreshälfte) als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden soll. In 45 Wohneinheiten sind bis zu 200 Plätze für Zuwanderer und wohnungslose Menschen vorgesehen. Das Gebäude soll für voraussichtlich zehn bis 15 Jahre als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden. Der Anmietung und Betreuung erfolgt durch den Träger fördern & wohnen.

Petitum

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in ihrer Stellungnahme zur geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung an der Großen Bahnstraße 50 Folgendes mitzuteilen:

  1. Die Nutzung eines Neubaus an der Großen Bahnstraße 50 als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird angesichts der angespannten Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen in der Stadt Hamburg begrüßt.
  2. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und das Bezirksamt werden gebeten, Anwohner sowie benachbarte Einrichtungen, Institutionen, Vereine, Kirchen und Gewerbetreibende zeitnah über das Vorhaben zu informieren. Die ehrenamtlichen Unterstützer der anderen Standorte im Bezirk Eimsbüttel sowie von „Herzliches Hamburg“ sollen ebenfalls frühzeitig informiert und einbezogen werden. Zudem sollen Anwohnern und ehrenamtlichen Helfern vor Inbetriebnahme konkrete Ansprechpartner beim Betreiber der Einrichtung (fördern & wohnen) benannt werden.
  3. Im Bezirk Eimsbüttel engagieren sich bereits viele Menschen ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wird daher gebeten, ausreichend Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, um das freiwillige Engagement zu koordinieren und zu befördern.

 

Monika Rüter, Peter Schreiber und SPD-Fraktion
Falk Schmidt-Tobler, Philip Engler und GRÜNE-Fraktion

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