Transparenz bei den Aufwandsentschädigungsleistungen für Abgeordnete

Sachverhalt

Die Abgeordneten in der Bezirksversammlung leisten ihre politische Arbeit ehrenamtlich. Allerdings erhalten sie für ihre Tätigkeit in den Gremien eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist im hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetz geregelt und setzt sich dabei aus verschiedenen Teilen zusammen: aus der Grundleistung von 369 € pro Monat für jeden Bezirksabgeordneten, ggf. Zuschlägen für besondere Funktionen (bspw. Fraktionsvorsitzenden), den Sitzungsgeldern und den Mobilitätspauschalen.

Auch wenn dies alles gesetzlich geregelt und öffentlich zugänglich ist, kann es nicht immer leicht nachvollzogen werden. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich einfach darüber informieren können, was die Bezirksabgeordneten erhalten, sollen die entsprechenden Angaben auf der Website des Bezirksamtes dargestellt werden.

Um den Verwaltungsaufwand dabei nicht ausufern zu lassen, sollen dabei lediglich typisierende Angaben zu den durchschnittlichen Bezügen gemacht werden.

Beschluss:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Angaben über die Aufwandsentschädigungsleistungen für die ehrenamtlich tätigen Abgeordneten der Bezirksversammlung in einer einfach nachzuvollziehenden Weise auf der Website des Bezirksamtes dargestellt werden.

 

Rüdiger Rust, Anne Schum, Jutta Seifert, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Stefanie Könnecke, Gabriela Küll und Grüne-Fraktion

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