Trinkbrunnen im öffentlichen Raum

Der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Hamburg sehr eingeschränkt. Häufig bieten sanitäre Einrichtungen die einzige Möglichkeit, an sauberes und trinkbares Wasser zu gelangen. Gerade in den Sommermonaten, die in den letzten Jahren besonders heiß waren, ist dies nicht nur äußerst bedauerlich, sondern auch gesundheitsgefährdend. Die Pläne des Senats, Trinkbrunnen an Schulen zu installieren, sind als erster Schritt deshalb richtig und wichtig. Dennoch sollte der öffentliche Zugang zu Wasser allen offenstehen, dies gilt insbesondere für Kinder, ältere Mitbürger aber auch für obdachlose und wohnungslose Menschen sowie in öffentlichen Gebäuden.

Die Trinkbrunnen sollten deshalb so gestaltet sein, dass Wasser in eine mitgebrachte Trinkflasche abgefüllt werden kann, dies aber nicht zwingend notwendig ist. Vielmehr soll Trinken auch ohne weitere Hilfsmittel, wie Flasche, Becher etc. möglich sein (z.B. durch freistehende Trinkbrunnen mit zwei Hähnen: Fontänehahn mit Druckknopf und ein Wasserhahn mit Hebel zum Befüllen von Flaschen).

Trinkbrunnen im öffentlichen Raum (und in öffentlichen Gebäuden), bringen viele Vorteile mit sich: Neben den positiven Auswirkungen, die regelmäßiges und ausreichendes Trinken nachweislich auf die Gesundheit hat, wird es in öffentlichen Gebäuden längerfristig auch zu Kostenersparnissen kommen. Durch den Wegfall von Wasserkanistern oder Automaten sinken neben den originären Kosten auch der Energieverbrauch und der Wartungsaufwand (der u.a. für den Transport von Mehrwegflaschen und die Unterhaltung der Automaten entsteht). Somit sind die Brunnen nicht nur ein guter Service für die Bürger, sondern tragen einen guten Teil zum Umweltschutz bei.

Nicht zuletzt betonen öffentliche Trinkbrunnen die Gastfreundlichkeit Hamburgs gegenüber seinen zahlreichen Touristen. Standorte wie z.B. große Spielplätze, Bezirkszentren, das Bezirksamt Eimsbüttel, Marktplätze, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und andere viel besuchte Plätze in Eimsbüttel bieten sich für die Installation von Trinkbrunnen an.

Petitum

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Sachverständigen von Hamburg Wasser in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um über Möglichkeiten und Kosten der Einrichtung von öffentlichen Trinkbrunnen an zentralen und belebten Plätzen in Eimsbüttel zu berichten.

Zur Darstellung des Bedarfes wird darum gebeten, dem zuständigen Ausschuss Vorschläge für geeignete Standorte zu unterbreiten. Um einen möglichst umfassenden Überblick zu ermöglichen, werden die Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie der Bezirksamtsleiter gebeten, eine Vertretung der Hamburger Obdachlosenhilfe/Straßensozialarbeit sowie der Verwaltung in den zuständigen Ausschuss einzuladen.

Des Weiteren wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere bei Neubauten oder Generalsanierungen von städtischen Gebäuden, an öffentlichen Plätzen sowie im Wartebereich von ÖPNV-Haltestellen (z.B. größeren Bahnhöfen) die Installation von öffentlichen Trinkwasserbrunnen berücksichtigt wird.

Janina Satzer, Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Paulina Rügge, Ernst Christian Schütt, Annika Urbanski und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)

Manuela Pagels, Peter Gutzeit, Mikey Kleinert, Kirsten Rautenstrauch und Roland Wiegmann (LINKE-Fraktion)