Sachverhalt/Fragen
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgern, dass in den Eimsbütteler Grün- und Parkanlagen verstärkt gegen die Grünanlagenverordnung und die Hundeverordnung, hier insbesondere die Anleinpflicht verstoßen wird. Dieses führt zu Belästigungen der anderen Parkbesucher und teilweise sogar zu Konflikten.
Zielgerichtete Kontrollen sind eine wirksame Maßnahme dem entgegenzuwirken.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Parkanlagen im Alstervorland, im
Boliviapark, im Innocentia Park, im Unnapark sowie im Park am Weiher schwerpunktmäßig mit den Außendienstkräften und dem BOD Kontrollen zur Überwachung der Grünanlagenverordnung und der
Hundeverordnung durchzuführen.
gez. Mechthild Führbaum und SPD-Fraktion, Roland Seidlitz und GAL-Fraktion und Birgit von Klinggräff und CDU-Fraktion