Überwachung des Radverkehrs in Eimsbüttel

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Hans-Dieter Ewe und Jutta Seifert (SPD-Fraktion)

Sachverhalt ie Verkehrssituation im Bezirk Eimsbüttel sorgt häufig für ordentlich Ärger zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen: Autofahrer schimpfen auf Radfahrer und Fußgänger, Radfahrer auf Autofahrer und Fußgänger und Fußgänger beklagen sich über Auto- und Radfahrer. Hinzu kommen Auseinandersetzungen innerhalb der Gruppen.

Jeder Radfahrer kennt es: Die Straßen sind eng, hupende Autos garantiert und das Ausweichen auf den Fußgängerweg scheint einem selbst das sicherste und unkomplizierteste Vorankommen zu garantieren. Gleichzeitig schränkt es aber die Sicherheit der Fußgänger ein: Diese müssen ausweichen oder warten und werden noch dazu oftmals von den nahezu lautlos annahenden Radfahrern überrascht.

Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung der Gehwege ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nur benutzen, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen gekennzeichnet ist. Und auch dann gilt, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und Fußgänger besonders berücksichtigen müssen (§ 41 STVO Vorschriftzeichen).

Vor dem Hintergrund der praktischen Probleme, die mit dem Ausweichen der Radfahrer auf Gehwege einhergehen, und der rechtlichen Vorgaben stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer in Zukunft verbessert werden könnte. Insbesondere aus Hoheluft-West, Eimsbüttel, Harvestehude und Rotherbaum kommen Beschwerden, dass die Sicherheit der Fußgänger durch das unumsichtige Verhalten der Fahrradfahrer gefährdet wird.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bezirksverwaltung:

1) Wird der bezirkliche Ordnungsdienst in die Überwachung des Radverkehrs einbezogen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Der bezirkliche Ordnungsdienst wird nicht in die Überwachung des Radverkehrs einbezogen.

2) Wie häufig sind 2010 und 2011 in den oben genannten Stadtteilen (Hoheluft-West, Eimsbüttel, Harvestehude, Rotherbaum) jeweils Verstöße von Radfahrern geahndet wurden? Wenn möglich bitte jeweils nach Stadtteil, Straße und unter Angabe der Straftat auflisten.

Der bezirkliche Ordnungsdienst wird nicht in die Überwachung des Radverkehrs einbezogen. Ergänzungen durch PK 17 und PK 23 sind durch BVG einzubeziehen.

3) Inwieweit besteht seitens der Verwaltung die Möglichkeit eines stärkeren Einsatzes des bezirklichen Ordnungsdienstes, um eine bessere Kontrolle des Radverkehrs zu gewährleisten?

Der bezirkliche Ordnungsdienst ist für die Kontrolle des fließenden Verkehrs nicht zuständig und kann daher nicht eingesetzt werden.