Umgang mit Long COVID und ME/CFS im Bezirksamt Eimsbüttel

Ein Teil der mit dem Coronavirus infizierten Menschen leidet auch Monate nach der akuten Erkrankung unter anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden (Long COVID). Vergleichbare Symptomlagen zeigen sich auch bei Patient*innen mit Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Für die Betroffenen gehen diese Erkrankungen häufig mit erheblichen Einschränkungen im Alltag, in der schulischen und beruflichen Teilhabe sowie in der Lebensqualität einher.

Diagnostik und Einordnung stellen dabei besondere Herausforderungen dar. Long COVID und ME/CFS werden häufig als Ausschlussdiagnosen gestellt. Die Symptome sind vielfach nicht sichtbar und nur schwer objektivierbar. Dies kann zu Unsicherheiten im Umgang mit den Erkrankungen führen – sowohl im sozialen Umfeld als auch in institutionellen Kontexten.

Im bezirklichen Kontext ergeben sich insbesondere Berührungspunkte mit amtsärztlichen Bewertungen, schulischen Fragestellungen sowie gegebenenfalls auch mit Verfahren im Kontext des Kinderschutzes. Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt am Schulunterricht teilnehmen können, entsteht für Familien mitunter eine belastende Situation. Eltern sehen sich dabei teilweise in der Pflicht, gesundheitliche Einschränkungen fortlaufend nachzuweisen, während gleichzeitig Fragen der Schulpflicht und des Kindeswohls berührt werden können.

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass Verwaltungshandeln nachvollziehbar, sensibel und auf dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand erfolgt. Eine transparente Darstellung der Praxis im Bezirk kann dazu beitragen, Verständnis zu fördern, Unsicherheiten zu reduzieren und die Situation der Betroffenen zu verbessern.

Petitum

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

1. eine*n Vertreter*in des zuständigen Fachamtes (insbesondere Fachamt Gesundheit / Amtsärztlicher Dienst) in eine Sitzung des Sozialraumausschusses zu entsenden, um über den Umgang mit Long-COVID- und ME/CFS-Erkrankungen im Bezirk Eimsbüttel zu berichten;

2. dabei insbesondere darzustellen,

o wie amtsärztliche Begutachtungen in entsprechenden Fällen erfolgen,

o welche Maßstäbe und Leitlinien hierbei zugrunde gelegt werden,

o wie mit Fällen umgegangen wird, in denen Kinder und Jugendliche aufgrund entsprechender Erkrankungen ihrer Schulpflicht nicht oder nur eingeschränkt nachkommen können,

o wie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, Schulen und Jugend-amt ausgestaltet ist,

o in welchen Konstellationen Fragestellungen des Kindeswohls berührt werden und wie hierbei ein sensibler und verhältnismäßiger Umgang sichergestellt wird.

3. den Jugendhilfeausschuss über diesen Termin zu informieren.