Umsetzung des Eimsbüttler Abschnitts des 2. Grünen Rings

Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

Sachverhalt:
Etwa 8-10 km vom Rathaus entfernt liegt der 2. Grüne Ring, der die Landschaftsachsen verbindet. Er beginnt am Jenischpark und verläuft über den Altonaer Volkspark, das Niendorfer Gehege, Friedhof Ohlsdorf, Trabrennbahn Farmsen, Öjendorfer Park, Boberger Niederung, Wasserpark Dove-Elbe, Neuländer See, Harburger Stadtpark, Meyers Park bis zum Rüschpark.

Der Eimsbüttler Abschnitt des 2. Grünen Ringes ist zum größen Teil geprägt von den landwirt- schaftlichen Flachen der Eidelstedter Feldmark und den großen Waldflächen des Niendorfer Ge- heges, die überwiegend unter Landschaftsschutz stehen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde am 17.12.2009 in der Bezirksversammlung beschlossen, dass im Ausschuss für Grün, Umwelt und Gesundheit (GUG) das Konzept der Hamburger Grünen Ringe, insbesondere mit Blick auf den Eimsbüttler Abschnitt, vorgestellt und dargestellt wird, wel- che Bereiche fertig gestellt sind und wo noch Verbesserungsbedarfe bestehen.
Diese Erörterung erfolgte im GUG am 13. April 2010 mit einem BSU-Vertreter. Verbesserungsbedarfe werden u.a. an folgenden Punkten gesehen:

• Engpässe entlang der Düngelau und am Düngelau-Grünzug südlich der Kieler Straße;
• Wegeführung entlang der Kollaustraße und an der Querung zum Vogt-Cordes-Damm;
• westlicher Abschnitt des Vogt-Cordes-Damms;
• Lückenschluss an der Kieler Straße/ Sola-Bona-Park z.B. durch eine Erweiterung der Kieler Straße und den Einbau einer Sprunginsel;
• Querung der Niendorfer Straße im Zuge des Kollau-Wanderweges mittels einer verkehrs- technisch verträglichen Lösung.
Den Bezirken sind für die Realisierung der Grünen Ringe keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden für die noch of- fenen Eimsbüttler Punkte im Rahmen des Konzeptes Hamburgs Grüne Ringe konkrete Pla- nungen zu erarbeiten und die Grobkosten zu ermitteln.
Die Maßnahmenplanungen sind in den entsprechenden Ortsausschüssen vorzustellen.

2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Stadtentwick- lung und Umwelt dafür einzusetzen, dass für diese Maßnahmen entsprechende Finanzmittel dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden.

3. Zudem wird die Bezirksverwaltung um eine Einschätzung gebeten, inwieweit die noch offenen Maßnahmen als mögliche Ausgleichsmaßnahmen in Betracht kommen könnten und ggf. in nächster Zeit eine Umsetzung möglich wäre.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
Lutz Schmidt und FDP-Fraktion

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