Uni baut Zukunft – Mehr Transparenz beim städtebaulichen Wettbewerb

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Anne Schum, Gabor Gottlieb und Mechthild Führbaum (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Voraussichtlich 2012 soll mit der Erweiterung und Modernisierung der Universitätsgebäude Hamburg begonnen werden. Damit die Universität zu einem attraktiven Ort mit hoher Aufenthaltsqualität werden kann, ist die Einbindung von Studierenden, Hochschullehrern und Anwohnern in die laufenden Prozesse zentral. In diesem Zusammenhang wurde ein Beteiligungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen interessierte Bürger sich informieren und Ideen in den Planungsprozess einbringen können. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens werden auf einem Ideenworkshop Ende Januar 2011 vorgestellt.

Ab dem Frühjahr 2011 beginnt der städtebauliche Wettbewerb, in dessen Rahmen ein Gesamtkonzept für den Campus Bundesstraße sowie konkrete Pläne für erste Hochbauten ausgearbeitet werden. Anschließend entscheidet ein Preisgericht – an dem bislang keine stimmberechtigte Teilnahme von Bürgern vorgesehen ist – über die Siegerentwürfe.

Damit gewährleistet ist, dass Bürger nicht nur in den Prozess der Ideensammlung eingebunden werden, sondern auch die letztliche Auswahl der Siegerentwürfe transparent geschieht, wäre eine öffentliche Diskussion über eine Vorauswahl von etwa fünf fachlich geprüften Entwürfen zu begrüßen.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) :

1. Welche Maßnahmen – neben der Teilnahme zweier Bürger ohne Stimmrecht an den Jurysitzungen des Preisgerichts – sind vorgesehen, um eine möglichst große Transparenz der Entscheidungsfindung im städtebaulichen Wettbewerb zu gewährleisten?

Das Wettbewerbsverfahren wird gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010, Fassung vom 13. Juli 2010) durchgeführt. Die Regeln, die auf definierten elementaren und bewährten Wettbewerbsgrundsätzen und Prinzipien beruhen, stellen ein konzentriertes und transparentes Verfahren im Wettbewerb zur Entscheidungsfindung sicher.

2. Wie wird auf die Vorschläge, Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsprozess seitens der Behörde und/oder der Wettbewerbsteilnehmer reagiert?

a. Ist beispielsweise eine Stellungnahme und Begründung zu den jeweiligen Entwürfen vorgesehen, welche Punkte des Kriterienkatalogs umgesetzt bzw. nicht umgesetzt wurden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

b. Ist eine weitere Veranstaltung geplant, in der beispielsweise die jeweiligen Wettbewerbsteilnehmer zu den unter 2) a. genannten Fragen Stellung nehmen können? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Die Wettbewerbsentwürfe werden der Öffentlichkeit vorgestellt und die Auswahl auch unter Berücksichtigung der Bürgerempfehlungen begründet.

3. Ist vorgesehen, der Öffentlichkeit eine Vorauswahl von fachlich geprüften Entwürfen vor der endgültigen Entscheidung vorzustellen?

a. Wenn ja, in welchem Rahmen soll dies geschehen?

b. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Dies ist aus Gründen der Vertraulichkeit des Wettbewerbsverfahrens nicht vorgesehen. Alle Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen der Vorprüfung von Sachverständigen begut-achtet und die Erfüllung der Wertungskriterien in einem Vorprüfbericht dokumentiert. Das Preisgericht wertet alle Wettbewerbsbeiträge.

4. Welche Fortschritte wurden hinsichtlich des Antrags vom 2. Dezember 2010 zur Teilnahme von mindestens drei Bürgern als Sachpreisrichter am städtebaulichen Wettbewerbsverfahren erreicht?

Die BWF hat nach sorgfältiger Abwägung entschieden, dass zwei Bürgerinnen bzw. Bürger aus der Mitte des Ideenworkshops als Gäste mit Rederecht an den Jurysitzungen teilnehmen können, um die im Bürgerdialog eingebrachten Empfehlungen zu vertreten.