Unterbringung der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. (DWJ HH) im Niendorfer Gehege

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

Sachverhalt In dem BV-Beschluss „Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?“ wird unter Punkt 1.1. die Situation der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. beschrieben und aufgefordert, „gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. in Absprache mit dem Revierförster im Forsthaus – Bondenwald 108 – der bereits jetzt für die Büronutzung abgetrennte Bereich im Erdgeschoss zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird“. Der Beschluss ist mittlerweile über ein Jahr alt.

In einem Workshop mit interessierten Akteuren Anfang 2011 wurden von den Verbänden Stellungnahmen zu dem Gehege-Konzept erarbeitet. Hierbei wurde auch von der DWJ HH erneut das Interesse bekundet, auf das Gelände des Forsthofes bzw. in das Forsthaus (Bondenwald 108) ziehen zu dürfen.

Die DWJ Hamburg hat derzeit keine Räume zur Verfügung, in denen die Gruppenstunden der Niendorfer Gruppen stattfinden können, das Material des Verbandes gelagert wird oder die Geschäftsstelle untergebracht werden kann.

Noch vor der Sommerpause teilte die Verwaltung zum BV-Beschluss mit, dass derzeit die Prüfung der Auftragslage erfolge und insoweit zu dem Ersuchen der DWJ HH noch kein abschließendes Ergebnis vorliege.Im Regionalausschuss am 7.11.11 fragte eine Vertreterin der Deutschen Waldjugend nach dem Sachstand für eine verbesserte Unterbringung des Jugendverbandes/Vereins im Niendorfer Gehege. Die Verwaltung wurde um eine zeitnahe Aussage zu Protokoll gebeten, welche Möglichkeiten kurzfristig gesehen werden, um die Situation für den Verein zu verbessern.

Folgende Mitteilung wurde zu Protokoll gegeben: “Das Bezirksamt verfügt leider nicht über Immobilien, die für eine Unterbringung im Sinne der Nachfrage geeignet sind. Wie im Dialog mit den Akteuren vom Niendorfer Gehege abgestimmt, hat es einen Besichtigungstermin an dem derzeit leer stehenden Gebäude Niendorfer Gehege 27 gegeben, an dem auch die Deutsche Waldjugend teilgenommen hat. Eine Interessensbekundung für diese Immobilie durch die Deutsche Waldjugend ist der Verwaltung jedoch nicht bekannt.

Insoweit kann ausschließlich empfohlen werden, mit den derzeitigen Nutzern der Bestandsgebäude im Niendorfer Gehege Gespräche mit dem Ziel einer möglichen Mitbenutzung von vorhandenen Räumlichkeiten zu führen. Soweit gewünscht, kann die Verwaltung einen Gesprächskontakt zu dem derzeit alleinigen Interessenten für die Immobilie Niendofer Gehege 27 herstellen.“

Im Beschluss der BV sowie in der Stellungnahme der DWJ HH ist von einer Unterbringung im Gebäude Niendorfer Gehege 27 nicht die Rede gewesen. Für das Gebäude wurde nun eine Lösung mit einem Pfadfinderstamm gefunden.

Von der DWJ HH wurde deutlich gemacht, dass sie gerne auf/ in der Nähe ihres jetzigen Standortes – der Revierförsterei – verblieben möchte. Hier finden die Gruppentreffen statt und es gibt in der Nähe u.a. ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen. Daher sollten Möglichkeiten geprüft werden, dies an dieser Stelle auch zu ermöglichen.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Welche Initiativen hinsichtlich einer langfristigen Unterbringung der DWJ HH im

a. Forsthaus (Bondenwald 108a) gem. BV-Beschluss,

b. auf dem Gelände Revierförsterei – wie in der Stellungnahme der DWJ HH gewünscht – sind unternommen worden und mit welchen Ergebnissen?

Antwort zu 1a: Die Vorprüfungen für eine Übernahme des Gebäudes Bondenwald 108a in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes sind weitestgehend abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vorprüfungen wurde deutlich, dass für das Gebäude ein Unterhaltungsrückstau besteht, der ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Übernahme des Gebäudes darstellt. Alleine eine sach- und fachgerechte gutachterliche Untersuchung des Gebäudes und der Ver- sowie Entsorgungsleitungen, würde Kosten im Volumen von über 20.000 € auslösen. Insoweit wird derzeit eine Übernahme des Gebäudes in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes nicht weiter verfolgt. Im Übrigen keine.

Antwort zu 1b: Bei dem Gelände der Revierförsterei handelt es sich um eine Betriebsstätte der FHH. Eine über die bisherige Nutzung durch einen Bauwagen der DJW HH hinausgehende Nutzung der betrieblichen Infrastruktur ist mit den Betriebszwecken des Geländes nicht vereinbar.

2. Inwieweit ist eine temporäre Unterbringung der DWJ HH (und ggf. weiterer Akteure) auf dem Gelände der Revierförsterei – z.B. in bestehenden Gebäuden oder in Form von Containern – bis zu einer endgültigen Entscheidung hinsichtlich des Forsthauses möglich? Wann und unter welchen Voraussetzungen könnte dies realisiert werden?

Siehe dazu Antwort zu 1b