Verkehrliche Situation am Lokstedter Steindamm

Der Lokstedter Steindamm geriet kürzlich durch einen Lkw-Unfall in Höhe der Bushaltestelle Brunsberg
in den Fokus der Öffentlichkeit. Während der Fahrt verlor der Lkw-Fahrer das Bewusstsein, woraufhin
der 7,5-Tonner von der Fahrbahn abkam, einen Ampelmast, die Bushaltestelle und einen Pkw rammte,
bevor er schließlich zum Stehen kam. Glücklicherweise wurde außer dem Lastwagenfahrer, der einen
Herzstillstand erlitt, aber wiederbelebt werden konnte, niemand verletzt. Erst vor kurzem konnte die
Hochbahn die Haltestelle wieder vollständig in Betrieb nehmen.

Obwohl sich ein solcher Unfall durch verkehrsplanerische und straßenbauliche Maßnahmen kaum
vollständig verhindern lässt, hat dieser Vorfall in der Bezirkspolitik eine Debatte über die
Verkehrssicherheit des Lokstedter Steindamms ausgelöst. So hat die Grünen-Fraktion mit der
Drucksache 21-4172 für diese wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Eimsbütteler Stadtteile
Lokstedt, Niendorf und Schnelsen mit der Innenstadt verbindet, unter anderem die Einführung von
Tempo 30 ins Spiel gebracht.

Um übereilte Maßnahmen als Reaktion auf den genannten Unfall zu vermeiden, ist es wichtig, vor
reflexartigen Forderungen eine objektive Analyse der Verkehrs- und Unfallsituation vor Ort
durchzuführen. Da eine Referentenanforderung der SPD-Fraktion (Drucksachen–Nr.: 21-4240)
bedauerlicherweise abgelehnt worden ist, bleibt uns nur der Weg einer Anfrage, um fundierte Auskünfte
zur tatsächlichen Verkehrssituation erhalten zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie hat sich die Verkehrssituation auf dem Lokstedter Steindamm seit 2019 jährlich entwickelt?

Bitte Angaben zu

-Zahl der Fahrzeuge (soweit jeweils in vergleichbarem Umfang erhoben),
Zahlen zu Verkehrsstärken liegen der Polizei nicht vor. Auskunft hierzu könnte die Behörde
für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geben.

-Zahl der Unfälle und zwar insgesamt pro Jahr, davon
i. ohne Personenschäden
ii. mit Personenschäden, aufgeschlüsselt nach Kindern (bis 14 Jahre),
Jugendlichen (14-18) und Erwachsenen sowie
iii. nach Unfallursache, darunter:
-überhöhte Geschwindigkeit
-unzulässiges Ab- oder Einbiegen
-unzulässige Wendemanöver
-sonstiges.
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung in der „elektronischen Unfalltypensteckkarte“
(Euska) vom 08.12.2023 erhoben, für das Jahr 2023 liegen vorläufige auswertbare Daten bis
einschließlich 30.09.2023 vor. Betrachtet wurde der Lokstedter Steindamm zwischen der
Troplowitzstraße und Siemersplatz, ohne Anfangs- und Endknoten. Tödlich verunglückte
Personen sind nicht registriert worden.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verkehrsdirektion die gestellten Fragen wie folgt:

2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl der VU 67 60 61 73 52
Gesamtanzahl der VU mit Personenschaden 15 10 16 13 9
Schwerverletzte* 2 0 1 3 1
Leichtverletzte* 17 13 20 23 12
Gesamtanzahl der VU mit Sachschaden 52 50 45 60 43

*aktiv Beteiligte und Mitfahrer

Verunglückte nach Alter (Beteiligte und Mitfahrer)
Kinder <14 Jahre) 2019 2020 2021 2022 2023
schwer verletzt 0 0 0 1 0
leicht verletzt 5 1 4 1 2
Altersgruppe 14-18 Jahre 2029 2020 2021 2022 2023
schwer verletzt 0 0 1 0 0
leicht verletzt 2 0 1 2 1
Erwachsene >18 J. 52 50 45 60 43
schwer verletzt 2 0 0 2 1
leicht verletzt 10 12 15 20 9

Bei einem Verkehrsunfall können den Beteiligten bis zu 3 Ursachen zugewiesen werden.
Hier wird die Hauptunfallursache des Hauptunfallverursachers abgebildet.

Häufigste Unfallursachen des Hauptverursachers 2019 2020 2021 2022 2023
Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder
Reißverschlusssystem-Missachtung
13 14 8 15 11
Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen 7 4 3 5 0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6 9 5 5 7
Ungenügender Sicherheitsabstand 3 4 5 6 4
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen oder
Be- oder Entladen
2 0 1 0 1
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 1 0 0 1 1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschr.
Fahrtrichtung in anderen Fällen
1 0 0 0 0
Unzulässiges Rechtsüberholen 1 0 0 0 0
Sonstige Fehler beim Überholen 1 1 0 1 1
Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 1 0 8 4 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1 2 2 3 1
Fehler beim Abbiegen nach links 1 1 0 1 0
Mangelnde Sicherung haltender oder defekter Fz.,
Unfallstellen, Schulbus
1 1 0 0 0
Falsches Verhalten von Fußgängern an anderen Stellen
ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1 2 0 1 1
Andere Fehler der Fußgänger 1 0 0 0 0
Andere Fehler beim Fahrzeugführer 27 21 25 27 23
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
(Grundstück, beim Anfahren)
0 1 4 2 0
Alkohol 0 0 2 2 0
Nichtbeachten der Regel rechts vor links 0 0 1 0 0
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 0 0 0 1 1
Missachtung der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
oder Lichtzeichen
0 0 0 2 0
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an
Fußgängerfurten
0 0 0 0 1

2. Wird der Lokstedter Steindamm vor diesem Hintergrund als Unfallschwerpunkt eingestuft? Welche
Kriterien sind nach den geltenden Regelungen bei einer solchen Einstufung anzusetzen?

Unfallhäufungsstellen (UHS) werden mit der hier genutzten Software „Euska“ festgestellt.
Diese definieren sich anhand des Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in
Unfallkommissionen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, 2012. Dort wird eine UHS wie folgt erläutert:

„Eine Unfallhäufung wird durch ihre räumliche Ausdehnung, das Überschreiten von
Schwellwerten und besondere Einschränkungen definiert. Besondere Einschränkungen sind
zum Beispiel die Gleichartigkeit (Unfalltyp) oder die Einschränkung auf bestimmte
Beteiligungsarten (z.B. Fußgänger).“

Hier betrifft das den Knoten Lokstedter Steindamm/Wiben-Peter-Straße aufgrund von 4
Radfahrer-VU innerhalb von 36 Monaten (Stand 27.04.2023).
Das Teilstück Lokstedter Damm 1-5 ist aufgrund von 5 VU gleichen Typs innerhalb von 12
Monaten (Stand 05.05.2022) als UHS definiert.

3. Wie bewertet die Verkehrsdirektion/das PK 23 die Notwendigkeiten und Möglichkeiten weiterer
Fußgängerüberwege in Richtung Siemersplatz, z. B. im Bereich Butenfeld und der Sportplätze
beiderseits des Lokstedter Steindamms?

Bei der Straße Lokstedter Steindamm handelt es sich um eine Bundesstraße (B 447) im Bezirk
Eimsbüttel mit einer Zweispurigkeit je Fahrtrichtung. Im Bereich des ÖPNV verkehren die
Buslinien 5, 281 und 604. Zwischen der Troplowitzstraße und dem Veilchenweg befinden sich
mittig der Fahrbahn abgetrennte Fahrspuren für Busse. Im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung
Siemersplatz gibt es bauliche Abgrenzungen in der Fahrbahnmitte.

In Fahrtrichtung Siemersplatz bestehen vier Möglichkeiten, die Straße zu überqueren. Hierbei
handelt es sich um die Örtlichkeiten Troplowitzstraße, Veilchenweg, Süderfeldstraße und
Sottorfallee. Alle benannten Örtlichkeiten sind mittels Lichtsignalanlage (LSA) geregelt.
Zwischen den Örtlichkeiten Veilchenweg und Süderfeldstraße befinden sich auf beiden Seiten
des Lokstedter Steindamms Sportanlagen. Eine zusätzliche Möglichkeit der Überquerung auf
Höhe der Straßen Buchenallee / Plantanenallee wäre aus Sicht des PK 23 sinnvoll, da die
Entfernung zwischen den beiden LSA 600 Meter beträgt. Ob eine LSA an dieser Stelle auch
erforderlich ist, muss jedoch durch ein Verkehrsgutachten belegt werden.

4. Gibt es aus Sicht der Verkehrsdirektion/des PK 23 über das Aufstellen von Schildern hinaus
wirkungsvolle Möglichkeiten, das unerlaubte Wenden und Abbiegen auf dem Lokstedter
Steindamm (wie z. B. durch das Anbringen von „Bischofsmützen“ im Verlauf der Osterfeldstraße)
zu unterbinden?

Dem PK 23 ist das unerlaubte Abbiegen/Wenden im der Bereich Süderfeldstraße / Lokstedter
Steindamm bekannt. Viele Fahrzeugführende befahren die Straße Süderfeldstraße und biegen
dann verbotswidrig (VZ 209 [Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts] und VZ 296 [Einseitige
Fahrstreifenbegrenzung]) nach links in den Lokstedter Steindamm ab.

Diese Verkehrsordnungswidrigkeiten werden regelmäßig durch Kräfte des PK 23 geahndet.
Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bezug auf unerlaubtes Wenden und Abbiegen
kommen im Lokstedter Steindamm vor, allerdings ist die größte Häufung im oben
beschriebenen Abschnitt der Süderfeldstraße zu sehen.

Die regelnden Verkehrszeichen bezüglich Wenden und Abbiegen sind im Bereich Lokstedter
Steindamm ausreichend. Diese Verkehrszeichen werden aber teils ignoriert, ein irreguläres
Wenden/Abbiegen auf dem Lokstedter Steindamm findet nach Einschätzung PK 23
regelmäßig statt.

Eine weitere Möglichkeit der baulichen Unterbindung derartiger Verkehrsverstöße
(Betonschweine) sind nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde aufgrund der
gesamten Fahrbahnbreite nicht möglich. Bei den in der Anfrage beschriebenen
„Bischhofsmützen“ handelt es sich nicht um Verkehrszeichen, bzw. Verkehrseinrichtungen
gemäß der StVO. Diese können nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden.

5. In welchen Intervallen sind die Fußgängerampeln am Lokstedter Steindamm geschaltet bzw. von
welchem Verkehrsfluss ist es abhängig, wann z.B. am Fußgängerübergang Brunsberg die
Grünphase eintritt?

Ampelschaltungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Hierzu ist der
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu befragen.