
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dr. AnnKathrin Riegel, Janina Satzer und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport, hier: Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg – wie folgt beantwortet:
Manchen Eltern ist es aufgrund äußerer Begleitumstände nicht möglich, ihre Kinder anders als mit dem Auto zur Kita zu bringen (z.B. frühe Arbeitszeiten, weite Entfernungen, körperliche Einschränkungen, akute Erkrankungen etc.). Fehlende Parkmöglichkeiten im Umfeld der Kitas können hierbei das Entstehen von stressigen Situationen beim Abgeben und Abholen der Kinder begünstigen. Zeitdruck und die oftmals auch herausfordernde Situation für Kinder, sich auf den Kita Tag einzustellen, verlangen Eltern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ab. Eine unübersichtliche und nicht zufriedenstellend gelöste Verkehrssituation kann Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. An welchen Kitas im Bezirk Eimsbüttel sind schwierige Parksituationen bzw. problematische
Verkehrssituationen bekannt? Bitte möglichst detailliert darstellen, welche Problemlagen an den
jeweiligen Kitas vorliegen.
Im Bereich der Kitas im Bezirk Eimsbüttel sind weder schwierige Parksituationen noch problematische Verkehrssituationen bekannt. Durch die örtlich zuständigen Polizeikommissariate, insbesondere durch die Beamten im besonderen Fußstreifendienst
(BFS), finden regelmäßige Kontrollen statt. Sollte es im Einzelfall durch Verkehrsteilnehmer zu Ordnungswidrigkeiten kommen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
2. Wie viele Unfälle mit und ohne Personenschaden im Umfeld der Kitas liegen aus den letzten 10 Jahren vor? Bitte Angaben für a. – d. pro Jahr auflisten.
a. Wie viele Unfälle mit Beteiligung von Kita-Kindern und/oder Eltern sind bekannt?
Vorbemerkung:
Eine Antwort im Sinne der Fragestellung kann nicht gegeben werden, da eine statistische Auswertung mit dem Verkehrsunfallanalyseprogramm ‚Elektronische Unfalltypensteckkarte‘ (Euska) nach dem Kriterium „Unfälle mit Beteiligung von Kita-Kindern im Umfeld von Kitas“ nicht möglich ist. Ersatzweise wurden alle Verkehrsunfälle abgefragt, an denen Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren aktiv beteiligt waren. Diese wurden im Rahmen des vertretbaren Verwaltungsaufwands einzeln ausgewertet.
Die folgenden Auswertungen wurden auf Grundlage einer Abfrage der Datenbank Euska vom 10. Dezember 2020 durchgeführt. Für 2020 liegen Daten bis einschließlich Oktober vor, diese sind vorläufig. Vor diesem Hintergrund wird die Frage 2 wie folgt beantwortet: Die Abfrage führte auf 133 Verkehrsunfälle. In der nachstehenden Tabelle sind diese nach Jahren gegliedert aufgeführt. Ein Abgleich dieser 133 Verkehrsunfälle mit den nächstgelegenen Kindertagesstätten ergab, dass 15 dieser Verkehrsunfälle im Nahbereich einer solchen Einrichtung registriert worden waren (maximal 50 m Entfernung) und weitere 20 in einer Entfernung von bis zu 100 m. Die anderen 98 Unfallorte befanden sich nicht im Umfeld von Kindertagesstätten.
b. Auf welche Unfallursachen sind diese zurückzuführen?
Die folgende Tabelle stellt die Hauptunfallursachen der Hauptverursacher gegliedert nach Ursachengruppen mit Angabe ihrer Häufigkeit dar. (Siehe Dokument im Anhang)
c. Welcher Art waren diese Unfälle?
Gemäß statistischer Erfassung sind die genannten Verkehrsunfälle folgenden Unfallarten mit genannter Häufigkeit zuzuordnen: Siehe Dokument im Anhang
d. Welcher Art waren die Verletzungen bei Personenschäden? Welche Maßnahmen wurden hieraufhin ergriffen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
e. Gab es Unfälle mit Todesfolge oder schwerwiegender Verletzung? Welche Maßnahmen wurden hieraufhin ergriffen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Zu Frage 2 d und e:
Bei den genannten Verkehrsunfällen wurden acht Kinder im Alter von drei bis sechs und drei andere Personen schwer verletzt. 71 Kinder zwischen drei und sechs Jahren und 14 andere Personen wurden leicht verletzt. Getötete Personen waren nicht zu beklagen. Die jährliche Verteilung wird in folgender Tabelle dargestellt. (Siehe Dokument im Anhang)
Die Polizei führt ganzheitlich präventive und repressive Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch. Es wird sich dabei bei der zeitlichen und örtlichen Festlegung von Maßnahmen im Wesentlichen nach identifizierten Verkehrsunfallbrennpunkten mit
Personenschäden orientiert. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt im Umfeld besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Altenheime etc.
3. An welchen Kitas in Eimsbüttel ist bisher kein Tempolimit von 30 km/h realisiert? Bitte einzeln aufführen, warum an den jeweiligen Standorten bislang kein Tempo 30 eingerichtet wurde und ob und wenn ja wann dort mit der Einrichtung von Tempo 30 gerechnet werden kann?
An den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen konnte aufgrund der Vorgaben der aktuellen Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kein Tempo 30 angeordnet werden. (Siehe Dokument im Anhang)
4. In einigen Städten, so auch an einzelnen Hamburger Kitas sind bereits Kurzparker-Zonen für Eltern in der Hol- und Bring-Zeit eingerichtet. An welchen Kitas im Bezirk Eimsbüttel wäre eine Einrichtung einer Kurzparker-Zone möglich und sinnvoll?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht keine Regelung wie eine Kurzpark-Zone, auch „Kiss & Ride“ genannt, vor, da dies eine nicht rechtmäßige Privilegierung von bestimmten Verkehrsteilnehmern, hier die Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen oder abholen wollen,
bedeuten würde. Der Verkehrsdirektion sind keine derartigen Zonen bekannt.
5. Welche weiteren Möglichkeiten werden in Betracht gezogen, um die Park- und Verkehrssituation an Kitas zu verbessern?
Es wird keine Notwendigkeit für die Einführung von Neuerungen in Hinblick auf Park- und Verkehrssituationen gesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1 und 4.
Abschließend wird angemerkt, dass Kita sich dadurch auszeichnen, dass die zu betreuenden Kinder von Elternteilen gebracht und wieder abgeholt werden und der Schutz vor den Gefahren des Straßenverkehrs grundsätzlich den Eltern obliegt. Das Aufstellen von Verkehrszeichen kann sie von dieser Pflicht nicht entbinden.
Verkehrs- und Parksituation im Bereich von Kitas – Anlage mit Tabellen