Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Jutta Seifert und Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
Die Anfrage wird – von der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Verschiedene Wohnstraßen im Bezirk Eimsbüttel, die auf Durchgangsstraßen wie z. B. den Lokstedter Steindamm und den weiteren Verlauf der Bundesstraße 447 einmünden, sind als Tempo 30-Zone ausgelegt. Etliche dieser Straßen dienen jedoch auch nicht nur zur Hauptverkehrszeit als Ausweichstrecke für den Durchgangsverkehr. Dabei werden vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzungen oft nicht beachtet, woraus sich vor allem Gefahren für junge und ältere Verkehrsteilnehmer ergeben. Bei Verkehrskontrollen wie dem deutschlandweiten »Blitz-Marathon« ist eine deutliche Reduzierung des Fahrtempos in diesen Nebenstraßen festzustellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Welche technischen Möglichkeiten der Tempoüberwachung hat die Polizei in Wohnstraßen?
Für die Geschwindigkeitsüberwachung in Wohnstraßen ist das Handlasergerät grundsätzlich das geeignetste Messgerät und hierfür ausdrücklich vorgesehen. Diese Technik ermöglicht einen rationellen Einsatz zur Verfolgung von Einzelverstößen auf Straßen mit geringer Verkehrsdichte. Die von den Verkehrsstaffeln darüber hinaus eingesetzten mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind für die Überwachung insbesondere im Mehrspurverkehr und für die Verfolgung von einer Vielzahl an Verstößen in kurzer Zeit optimiert. Es handelt sich hierbei um Messgeräte, deren Technik auf Radar- oder Laserstrahlen, sowie Lichtsensoren basiert. Aus technischer Sicht ist das von den Verkehrsstaffeln genutzte mobile Verkehrsüberwachungsgerät in Wohnstraßen grundsätzlich einsetzbar. Es müssen in jedem Fall die Aufstellungsbedingungen der jeweiligen Messgeräte eingehalten werden. Diese sind je nach verwendeter Technik unterschiedlich und müssen Fallbezogen geprüft werden, so dass sich im konkreten Einzelfall Einschränkungen ergeben können oder sich eine Örtlichkeit als Messstelle als ungeeignet erweist.
2. Wie häufig und nach welchen Kriterien werden solche Tempomessungen durchgeführt?
Die Polizei konzentriert im Rahmen ihres Überwachungskonzeptes einen Großteil der Überwachungsmaßnahmen auf Örtlichkeiten, an denen sich Unfälle mit Personenschäden häufen. Darüber hinaus setzt sie einen weiteren Schwerpunkt im Umfeld von besonders schützenswerten Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. Mit geringerem Ressourceneinsatz werden Messungen dort durchgeführt, wo erfahrungsgemäß die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wird. Die für das Gebiet des Bezirks Eimsbüttel zuständigen Polizeikommissariate führen repressive Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasermessgeräten durch. Die Häufigkeit der Lasermessungen richtet sich nach der aktuellen Lage, den vorliegenden Bürgerhinweisen und den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen. Die Auswertung von Bürgerhinweisen sowie polizeilichen Feststellungen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, die z.B. durch eine längerfristige Aufstellung von Temposysgeräten zur Geschwindigkeitsermittlung erlangt werden, fließen in die Bewertung mit ein, wann und wo repressive Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Dabei finden insbesondere die oben genannten Örtlichkeiten Berücksichtigung.
3. Gibt es im Bezirk Eimsbüttel Unfallbrennpunkte, an denen von der Polizei häufiger Tempomessungen vorgenommen werden? Wenn ja, welche?
Im Bereich des Bezirks Eimsbüttel befinden sich derzeit keine Unfallbrennpunkte in den „Nebenstraßen“, bei denen die Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ gegeben ist.