Verkehrssituation im Keltenweg (Niendorf)

Anfrage gem. § 27 BezVG
der Mitglieder der Bezirksversammlung
Marc Schemmel, Gerlind Böwer, Jan Ohmer, Rüdiger Rust, Jutta Seifert – SPD-Fraktion und Antwort der Verwaltung.

Seit einiger Zeit ist der Keltenweg zwischen Sachsenweg (ab Beginn Landschaftsschutzgebiet) in Richtung Ohmoor nicht mehr für Pkw befahrbar. Für Radfahrer ist es dagegen weiterhin möglich, die Straße in beide Richtungen zu nutzen.
Im UfB am 11.06.07 hat der Leiter der Abteilung Prävention und Verkehr des PK 24 dem Ausschuss erklärt, dass eine Einbahnstraßenregelung für den Keltenweg in diesem Bereich keine ideale Regelung sei.
Der OaLo hat daher auch keine Empfehlung für eine Einbahnstraßenregelung oder irgendeine andere Lösung ausgesprochen.

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres – wie folgt beantwortet:
Im Einvernehmen mit der Zentraldirektion und dem örtlichen Polizeikommissariat 24 (PK 24) nimmt die zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Seit wann gilt die neue Regelung?

2. Von wem wurde sie veranlasst?

Zu Frage 1 und 2:
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des PK 24 (Einrichtung des Verbotes der Einfahrt in die Straße Keltenweg am Ende der Bebauung in Richtung Ohmoor) vom 14.02.2008 wurde dem Bezirksamt, E/MR, zur Ausführung übersandt. Da die Rücksendung einer Erledigungsmeldung unterblieb, ist das genaue Datum der Aufstellung bei E/MR zu erfragen.
Im Vorwege war Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel (E/MR) hergestellt worden.

Die Verkehrszeichen wurden von E/MR am 14.04.2008 aufgestellt.

3. Welche Begründung gibt es für die neue Regelung und wie ist diese mit der im UfB am 11.06.07 gemachten Einschätzung des PK 24 vereinbar, dass eine Einbahnstraßenregelung für den Keltenweg in diesem Bereich keine ideale Regelung sei?

Zu Frage 3:
Die Begründung für diese Regelung liegt in der veränderten Nutzung des Bereiches. Einerseits ist die Straße Sachsenweg durch eine bauliche Vollsperrung im Bereich der dortigen Sportanlagen und Schule umgewandelt worden, so dass eine Durchfahrt in Richtung Emmy-Beckmann-Weg für den Individualverkehr nicht möglich ist. Andererseits ist in der letzten Zeit eine verstärkte Nutzung der Sportanlagen und des Fitnesscenters im Sachsenweg mit einem entsprechend höheren Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Dies führte zu einer massiven Beschwerdelage der Anwohner, die sich über den Lärm und die Abgase beklagten. Um eine Verfestigung dieser Situation (Nutzung der Straße Ohmoor als Schleichweg für die An- bzw. Abfahrt der Sportplatznutzer bzw. Besucher) zu verhindern wurde die o.b. Regelung eingeführt. Zusätzlich können Gefährdungssituationen im Begegnungsverkehr im Bereich des Naturschutzgebietes im Keltenweg so ausgeschlossen werden.

Außerdem befinden sich im weiteren Verlauf des Ohmoor weitere untergeordnete Straßen (Tempo 30-Zonen), während der Keltenweg – wenn er in die andere Richtung zum Verlassen der Sportstätten genutzt wird – unmittelbar auf eine übergeordnete Straße, den Märkerweg, führt und den entsprechenden Verkehr somit gut aufnehmen kann.
Das in dieser Straße neu gewählte Konstrukt der „unechten Einbahnstraße“ ist in der UfB vom 11.06.07 nicht besprochen und angedacht gewesen.
Die seit dieser Besprechung am PK 24 eingegangenen Hinweise und Beschwerden – insbesondere von Anwohnern aus der Straße Ohmoor – haben dazu geführt, dass die bestehende Verkehrssituation erneut untersucht wurde, um eine entsprechende Abhilfe zu finden. Bei dieser nochmaligen Prüfung wurde die nunmehr angeordnete und ausgeführte Regelung als Lösung gefunden, die die Nachteile einer Einbahnstraßenregelung nicht eintreten lässt aber die Vorteile nutzt. Der abfließende Verkehr der Sportstätten wird auf dem kürzesten Weg auf höherrangige Straßen geführt. Die für Anwohner entstehenden Umwege mit Kraftfahrzeugen sind dabei im kleinstmöglichen Rahmen gehalten.

4. Welche Erfahrungen wurden seit Einführung der neuen Verkehrsregelung im Keltenweg gemacht?

Zu Frage 4:
Die mit dieser Verkehrsregelung gemachten Erfahrungen können aufgrund der erst sehr kurzen Einrichtungszeit noch nicht abschließend bewertet werden.