Verkehrszählung im Basselweg

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Philip Engler und Falk Schmidt-Tobler (GRÜNE-Fraktion) sowie Peter Schreiber und Monika Rüter (SPDFraktion)

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Ihre oben genannte Anfrage an die Behörde für Inneres und Sport ist der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr der Polizei Hamburg zur Beantwortung übermittelt worden.

Die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr übermittelt im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 27 und der Verkehrsstaffel Innenstadt/West hierzu die folgende Stellungnahme:

Vorbemerkung:

Das südliche Teilstück des Basselweg befindet sich zwischen Kieler Straße sowie Koppelstraße und ist umgeben von Gewerbe- und Wohnbebauung. Von der Einmündung Spannskamp führt die Veloroute 2 in nördliche Richtung zum Wördemannsweg. Der Basselweg gehört in ganzer Länge zum Vorbehaltsnetz. Informationen zur Gesamtthematik:

1. In der Warnstedtstraße 2 befindet sich der Busbetriebshof Langenfelde der Hamburger Hochbahn. Von dort ausgehend werden Busse zu den Bereitstellungsorten gefahren, z.T. auch über den Basselweg in Richtung Lokstedt bzw. zurück zur Warnstedtstraße.

2. Die Umgestaltung des Knotens Kieler Straße / Sportplatzring / Volksparkstraße wurde vom 01.03.2014 bis zum 15.11.2014 vorgenommen. Die dadurch auf der Kieler Straße entstandenen Staubildungen führten zu Ausweichverkehren, auch über den Basselweg.

3. Am 07.01.2015 ereignete sich im Basselweg 20 ein tödlicher Verkehrsunfall, bei dem ein alkoholisierter Fußgänger, der – ohne auf den fließenden Verkehr zu achten – hinter einer Taxe die Fahrbahn überquerte und von einem in südliche Richtung in einer Leerfahrt befindlichem Bus der Hamburger Hochbahn erfasst wurde.

Die Polizei ist für die Erhebung von statistischen Daten für das Verkehrsaufkommen nicht zuständige Fachbehörde und verfügt nicht über derartige statistisch valide Daten. Die Polizei setzt Geschwindigkeitsmessgeräte mit Displayanzeige der jeweils gemessenen Geschwindigkeit („TempoSys“) unter präventiven Aspekten im Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten ein. Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz anlassbezogen überwiegend in Tempo 30-Zonen sowie im Streckenverlauf von Bedarfsumleitungen. TempoSys- und Verkehrsstatistikgeräte dienen der Polizei zur Gewinnung bzw. Ergänzung von Lageerkenntnissen, um darauf aufbauend z.B. mögliche repressive Maßnahmen einzuleiten. Bei der Bewertung der ermittelten Daten ist beim TempoSys-Gerät zu berücksichtigen, dass durch die Displayanzeige der jeweils gemessenen Geschwindigkeit kein vollständig unbeeinflusster Verkehr stattfindet.

Dies vorweg geschickt beantwortet die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr die Fragen wie folgt:

Sachverhalt

Der Basselweg in Stellingen stellt als kurze Verbindung zwischen der staugefährdeten Kieler Straße und dem Sportplatzring sowie als Fahrstrecke für Linienbusse eine der am meisten belasteten Wohnstraßen im Bezirk Eimsbüttel dar. Seit Jahren versuchen AnwohnerInnen zusammen mit der Bezirkspolitik, eine Verkehrsberuhigung dieser Straße und ein Ausweichen der Busse zu erreichen (zuletzt Drucksachen 20-0381 und 20-0420), bislang erfolglos.

AnwohnerInnen berichteten nun, dass im April/Mai 2015 im Basselweg im Abschnitt zwischen Sportplatzring und Kieler Straße von der Polizei eine Anlage zur Geschwindigkeitsanzeige und Verkehrszählung aufgestellt worden sei. Nach wenigen Wochen sei sie abgebaut und in der Folge dann an dieser Stelle geblitzt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Warum wurde am betreffenden Ort eine Anlage zur Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt? Gab es hierfür einen spezifischen Auslöser?

Die allgemeine Beschwerdelage aus der Anwohnerschaft und Anträge aus der Bezirkspolitik führten zur Messung der Geschwindigkeit mit dem TempoSys-Gerät, welches für eine Fahrtrichtung die gemessene Geschwindigkeit anzeigt.

2. Handelte es sich um eine Anlage, die neben der Geschwindigkeitsanzeige auch eine Zählung der Verkehrsmenge und der Geschwindigkeit vornimmt? Wenn ja, welche Daten wurden in der Zeit im Basselweg gewonnen? Bitte um detaillierte Auflistung der Rohdaten.

Ja. Siehe Anlage.

3. Welche Schlüsse zieht die aufstellende Behörde aus den gewonnenen Daten? Sieht die Behörde nach Auswertung der Daten den Bedarf einer Verkehrsberuhigung dieses Abschnitts des Basselweg?

Die mittels TempoSys gemessenen Höchstgeschwindigkeiten führten zu der Annahme, dass die Anzeige zu einer negativen Beeinflussung bei einzelnen Verkehrsteilnehmern geführt haben könnte oder Fehlmessungen vorliegen. Aus diesem Grunde wurden anschließend Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät (ohne Anzeigetafel) durchgeführt. Diese Messergebnisse relativierten die vorher gemessenen Geschwindigkeiten. Die Straßenverkehrsbehörde darf den widmungsgemäßen Verkehr nur im Rahmen der restriktiven Bestimmungen des § 45 StVO beschränken. Diese bundeseinheitlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts sind für die Straßenverkehrsbehörde bindend. Die Straßenverkehrsbehörde sieht keine Möglichkeit, abweichend von § 45 StVO
Maßnahmen zu treffen, die die Verkehrsmenge nachhaltig senken könnte. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn objektiv eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne von § 45 (9) StVO erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist nicht gegeben.

4. Warum wurde die Anlage nach kurzer Zeit wieder abgebaut und in der Folge ein mobiler Blitzer installiert? Welche Wirkungen wurden damit aus Sicht der aufstellenden Behörde erzielt?

Nach Auswertung der ersten Messergebnisse des TempoSyS-Gerätes wurde die Verkehrsdirektion 2 (Verkehrsstaffel Innenstadt/West) um Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Dadurch konnte ordnungswidriges Verhalten repressiv verfolgt werden.

5. Ist es beabsichtigt, die Anlage in Zukunft erneut aufzustellen oder dort künftig regelmäßig zu blitzen? Wenn nein, warum nicht?

Dem PK 27 steht das TempoSys-Gerät im monatlichen Wechsel mit dem PK 24 zur Verfügung, es wird auch in Zukunft je nach Beschwerdelage oder zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des PK 27 eingesetzt. Die Verkehrsstaffel Innenstadt/West führte bereits in der Vergangenheit zu unregelmäßigen Zeiten Geschwindigkeitskontrollen im Basselweg durch, allein im Jahre 2015 an fünf Terminen. Dieses wird von dort in eigener Zuständigkeit fortgeführt werden.

Anlage