Veröffentlichung der Fälllisten vorverlegen

Sachverhalt

Alljährlich veröffentlicht die Eimsbütteler Verwaltung je eine Liste von Straßen- und Parkbäumen, die für Fällungen in den Monaten Oktober bis März vorgesehen sind. Hierin wird neben den relevanten „Stammdaten“ der betroffenen Bäume auch der Grund der Fällung genannt und erläutert, ob sich der Standort für eine Nachpflanzung eignet. In der Regel werden die Fälllisten für Straßenbäume im November und die für Parkbäume im Dezember veröffentlicht. Diese an sich vorbildliche Informationspolitik der Verwaltung ist aus Sicht des Naturschutzes noch optimierbar. Denn eine frühere Veröffentlichung – vor dem Beginn der Fällsaison – eröffnet den anerkannten Verbänden ein Zeitfenster, um die avisierten Fällungen ihrerseits zu bewerten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Fälllisten für Park- und Straßenbäume jeweils zum Stichtag 31. August und mithin in der Septembersitzung des Ausschusses für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz (GUV) zu veröffentlichen. Später gewonnene Erkenntnisse über notwendig gewordene Fällungen können als Mitteilung der Verwaltung nachgereicht werden.

Thorsten Büchner und GAL-Fraktion

Lutz Schmidt und FDP-Fraktion

Rüdiger Rust und SPD-Fraktion

Hartmut Obens und Fraktion DIE LINKE

 

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