Vorbereitung auf die Bundestagswahl in Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb und Janina Satzer (SPD-Fraktion)

Wie bereits bei der Hamburger Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr steht auch die Vorbereitung auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Zum aktuellen Zeitpunkt ist fraglich, ob und ggf. wie die Wahl unter coronabedingten Einschränkungen stattfinden muss.

Als sicher gilt hingegen, dass erneut mit einem gegenüber der vergangenen Bundestagswahl deutlich erhöhten Anteil an Briefwahlstimmen zu rechnen ist. Doch auch die Wahllokale werden voraussichtlich wieder besser besucht sein. Eine Herausforderung nicht nur für die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer am Wahltag. Angesichts der beschriebenen Situation sollen im Folgenden die Planungen der bezirklichen Wahlgeschäftsstelle abgefragt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
1. Wie bereitet sich das bezirkliche Wahlamt auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 in Eimsbüttel vor? Welche Neuerungen ergeben sich gegenüber vergleichbaren früheren Wahlen?

Die Vorbereitungen auf die Bundestagswahl 2021 laufen bereits seit dem letzten Jahr. Schon früh war absehbar, dass die Briefwahlbeteiligung im Vergleich zu den vorherigen Wahlen noch weiter steigen wird. Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel plant aus diesem Grund bis zu 150 Briefwahllokale ein. Wie viele Briefwahllokale genau eingesetzt werden, ist u.a. vom ungewissen Briefwahlaufkommen abhängig. Als Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 belief sich die Anzahl der Briefwahllokale auf 80, bei der Bürgerschaftswahl 2020 auf 88.

Weiterhin wird die Wahlgeschäftsstelle durch zwei zusätzliche Kräfte unterstützt. Durch den Einsatz dieser Personalressourcen, ist eine noch bessere Kommunikation mit den Wahllokalstandorten (inkl. gemeinsamer Prüfung der Pandemiegeeignetheit) sowie eine bessere Betreuung der Briefwahlhelfenden möglich.

Zudem werden bezirksübergreifend Hygienekonzepte für die Wahllokale und Auszählzentren der Bezirke erarbeitet. Insbesondere bei den Auszählzentren sind die maximale Personenanzahl je Räumlichkeit und die Lüftung zu bewerten. Pandemieunabhängig hat die Wahlorganisation Hamburg ein Akquise-Konzept erarbeitet. Hier sollen neue Wege gegangen werden, damit insbesondere jüngere Personen an das Wahlehrenamt herangeführt werden.

Weiterhin sind die Aufwandsentschädigungen für die Wahlehrenamtlichen um jeweils 5 € erhöht worden.

2. Wie hoch ist die geplante Anzahl der Wahllokale? Wie hoch war sie bei der Bundestagswahl 2017?

Für die Bundestagswahl 2021 werden 189 Wahllokale eingerichtet. 2017 belief sich die Anzahl der Wahllokale noch auf 188. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.

3. Wird es auch 2021 Wahllokale in Alten- und Pflegeheimen geben?

Auch 2021 sind Wahllokale in Alten- und Pflegeheimen geplant. Mit den Leitungskräften der Einrichtungen wird vorab ausführlich über die Formen und Möglichkeiten der Nutzung gesprochen. Sollte ein Wahllokalstandort pandemiebedingt seine Räumlichkeiten nicht anbieten wollen bzw. sich dieser nicht eignen, wird Ersatz gesucht.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 8.

4. Wird zur Entzerrung des Wahlgeschehens mit zusätzlichen Wahllokalen geplant? Wenn ja, wo?

Für die Bundestagswahl 2021 sind keine zusätzlichen Wahllokale geplant. Es wird auch mit Blick auf bisherige Wahlen unter Pandemiebedingungen von einem deutlich erhöhten Briefwahlanteil ausgegangen, so dass sich die durchschnittliche Nutzerzahl pro
Urnenwahllokal quasi automatisch reduziert.

5. Wie viele Wahlhelferinnen und -helfer wurden in Eimsbüttel bei der Bundestagswahl 2017 eingesetzt? Wie viele sollen 2021 eingesetzt werden?

Bei der Bundestagswahl 2017 wurden 2.192 Wahlhelfende eingesetzt. Für die Bundestagswahl 2021 sollen nach aktuellem Planungsstand ca. 2.712 Wahlhelfende eingesetzt werden.

6. Wie viele Wahlhelferinnen und -helfer haben sich bereits für die Bundestagswahl gemeldet?

Bis dato (26.04.2021) haben sich insgesamt 677 Personen bei der Wahlgeschäftsstelle in Eimsbüttel gemeldet.

7. Wo und ab wann können sich Interessierte melden?
Interessierte können sich grundsätzlich jederzeit melden. Mögliche Wege sind:
· telefonisch (Nr. 040 428 01 – 2896)
· postalisch (Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg)
· per Mail (wahlhelfer@eimsbuettel.hamburg.de)
· über das Online-Portal (https://www.hamburg.de/wahlhelfende/)

8. Welche Schutzmaßnahmen werden nach derzeitigem Stand für Wahlhelferinnen und -helfer sowie Wählende bereitgestellt? Ist die Erstellung von Hygienekonzepten für die Wahllokale geplant?
Bezirksübergreifend wurde in Zusammenarbeit mit dem Landeswahlamt ein Hygienekonzept für die Wahllokale entwickelt. Akteure wie das Gesundheitsamt des federführenden Bezirksamtes Altona und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Bezirken haben dieses Konzept überprüft und diesem zugestimmt. Insbesondere für die Wahllokale sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Einbahnstraßensysteme inkl. einer solchen Beschilderung (Lenkung der Personenströme), auch im Wahlraum
· Hinweise zu den Hygiene- und Abstandsregeln werden gut sichtbar ausgehangen
· Personenbegrenzung in den Wahlräumen
· Raumgröße von 55 qm
· Bestimmung von Hygienebeauftragten in den Wahlvorständen
· Bei Aufbau des Wahllokals ist auf den Mindestabstand zu achten, wo er nicht eingehalten werden kann, werden  Hygieneschutzwände aufgestellt, ansonsten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
· Regelmäßiges Lüften (alle 20 Minuten Stoßlüftung für drei bis zehn Minuten)
· Regelmäßige Reinigung von häufig kontaktierten Oberflächen durch die hygienebeauftragte Person
· Empfehlung an die Wählenden, einen eigenen, nicht radierfähigen Stift mitzubringen (Hinweise über die Pressestelle, die Website des Landeswahlamtes sowie die Wahlbenachrichtigungskarte), im Wahllokal werden aber natürlich Stifte vorhanden sein, diese werden nach der Benutzung desinfiziert
· Personen ohne Maske ist die Wahlhandlung unter Eigenschutz zu ermöglichen, die Mindestabstände sind hier anzupassen und die Anzahl der Personen im Wahllokal zu reduzieren

Das Hygienekonzept wird fortgeschrieben, weshalb nur der gegenwärtige und bis zum Wahltag veränderbare Planungsstand widergegeben werden kann.

Zudem wird jedes einzelne Wahllokal von unserer Wahlgeschäftsstelle in Eimsbüttel überprüft. Bei kritischen Fragen wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate gezogen. Sollten Wahllokalstandorte unter Pandemiegesichtspunkten nicht geeignet sein, wird von ihrer Nutzung abgesehen und nach Alternativen gesucht. Die Pandemiegeeignetheit wird von der Wahlgeschäftsstelle dokumentiert.

Zusätzlich sind alle Wahlhelfenden durch die Anpassung des § 4 Abs. 1 Nr. 4 d der Corona-Impfverordnung in die Gruppe von Personen mit einer erhöhten Impfpriorität (Impfgruppe 3) aufgenommen worden.