Vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Sachverhalt

Auf Grund Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien der EU passt Hamburg den Hochwasserschutz an Binnengewässern den rechtlichen Erfordernissen an. An Flussläufen, an denen für die Bebauung und Nutzung der Uferflächen durch extreme Niederschläge ein Hochwasserrisiko besteht, sollen Überschwemmungsgebiete gesichert und festgesetzt werden. Ziel der Festsetzung ist es, die wachsende Gefährdung und das Schadenspotenzial durch die im Zuge des Klimawandels zunehmenden Starkregenereignisse zu reduzieren. Dafür ist es notwendig auf den betroffenen Grundstücken eine weitere Bebauung zu unterbinden und somit die jeweilige Nutzung einzuschränken.

Im Rahmen der Anpassung sollen im Bezirk Eimsbüttel der Kollau- und der Tarpenbek- Flusslauf als Überschwemmungsgebiete gesichert und festgesetzt werden. Laut Auskunft der Behörde für Stadtentwicklung und Umweltschutz (BSU), die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 4. Februar 2014 über den Umfang des Gebietes und die Konsequenzen für die Nutzung informierte, sind in Eimsbüttel rund 150 Grundeigentümer betroffen.
Die Auswirkungen der Schutzvorschriften in diesen Gebieten sind umfassend und bedeuten einen tiefen Eingriff in die Nutzungs- und Baurechte der Grundeigentümer und in ausgeübte Nutzungen, die möglicherweise zu Entschädigungsansprüchen führen können – auch wenn ein Bestandsschutz zugesichert werden soll.

Beschlussvorschlag

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

  1. die betroffenen Grundeigentümer noch vor der für März/April geplanten öffentlichen Bekanntmachung/Auslegung persönlich anschreibt und zu einer gesonderten Informationsveranstaltung einlädt,
  2. die Grundeigentümer in dieser Veranstaltung insbesondere über die Verfahrensschritte der vorläufigen Sicherung und der formellen Festsetzung sowie über die rechtlichen Konsequenzen und die mit dem Schutzstatus verbundenen Ge- und Verbote informiert,
  3. mögliche Entschädigungsansprüche überprüft und im Stadtplanungsausschuss berichtet, und
  4. perspektivische Maßnahmen zur Eindämmung des Überschwemmungsrisikos – etwa die Identifizierung von potentiellen Retentionsflächen, Maßnahmen zur Regulierung der Fließgeschwindigkeit oder auch Beseitigung von Ablaufhindernissen (z.B. zu enge Kanalisierung bei Straßenunterführungen) – im Verlauf der Kollau prüft, benennt und umsetzt.

 

Rüdiger Rust; Jutta Seifert, Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE Fraktion
Frank Döblitz und CDU-Fraktion