Wahlschablonen für Bürgerentscheide

Antrag der SPD-Fraktion

Sachverhalt/Fragen
Am 01. Juli 2010 fand der Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel“ statt. Hierzu wurde den sehbehinderten Wahlberechtigten mitgeteilt, dass es für diesen Bürgerentscheid keine Wahlschablonen gibt. Auf Nachfrage der Behindertenarbeits-gemeinschaft Niendorf e.V. beim Wahlleiter wurde erklärt, dass aufgrund der Kürze der Zeit keine Wahlschablonen in Auftrag gegeben werden konnten. Lt. Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen haben blinde und sehbehinderte Menschen Anspruch auf eine Wahlschablone.
Die Schablone ermöglicht es den blinden und sehbehinderten Menschen selbständig und geheim wählen zu können.

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge daher beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig für anstehende Bürgerentscheide
rechtzeitig Wahlschablonen in Auftrag gegeben werden und dann entsprechend vorliegen.

Für die SPD-Fraktion
Rüdiger Rust