Weitere Planungen für die Grundstücke Stellinger Chaussee 34 a und b in Lokstedt

Angrenzend an die Grundschule Hinter der Lieth und eine Kleingartensiedlung befinden sich auf den Grundstücken Stellinger Chaussee 34a und b zwei Wohngebäude, von denen das ehemalige Kutscherhaus Stellinger Chaussee 34a sowie die Zuwegung zu den Grundstücken sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün Eimsbüttel befindet, wohingegen das direkt benachbarte Haus Stellinger Chaussee 34b in Privateigentum ist. Der Mietvertrag für diese Fläche ist Ende 2019 ausgelaufen und wurde bislang nicht verlängert.

Auf Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-0153) wurde die Verwaltung aufgefordert, im zuständigen Regionalausschuss über den aktuellen Stand der Planungen für das Grundstück Stellinger Chaussee 34a zu berichten. Zugleich wurde es im Sinne einer transparenten Stadtteilentwicklung als wünschenswert erachtet, dass sowohl Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Grundstücks als auch die politischen Akteure vor Ort in die Planungen für die künftige Nutzung der Fläche miteinbezogen werden. Zu beachten dabei ist, dass die Stellinger Chaussee mit ihrem alten Baumbestand in dieser abgelegenen Sackgasse empfindlichen Tierarten potentielle Lebensräume bietet, u.a. eine in den Sommermonaten hier zu beobachtende Population von Fledermäusen. Zudem war ein Baum lange Zeit auch der Schlafplatz eines Waldkauzes

In einem ersten Schritt wurde die Bezirkspolitik in der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen am 10. Februar 2020 über den aktuellen Sachstand informiert.

Petitum

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

a) den Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen fortwährend über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich einer Nutzung der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und b als „stadteigene Flächen für vielfältige Gemeinbedarfe“ zu informieren sowie

b) dafür Sorge zu tragen, dass bei der Entscheidung über die künftige Nutzung der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und b die Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Planungen einbezogen werden und die künftige Nutzung des Grundstücks/der Immobilie Stellinger Chaussee 34b möglichst im Einvernehmen mit der Eigentümerin erfolgt,

c) die künftige Gestaltung der nicht versiegelten Flächen unter vollständiger oder zumindest weitgehender Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes erfolgt und

d) bei der künftigen Nutzung des Grundstückes die Einrichtung von Kleingärten ausgeschlossen wird, da das Terrain dafür ungeeignet ist.

Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion