Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksfraktion Gabor Gottlieb und Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Sind Bürger mit einer Entscheidung des Bezirksamtes nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung befindet in der Regel ein Widerspruchsausschuss beim Rechtsamt.

Weitere Informationen zu den Fragen und Antworten siehe im PDF-Dokument:

Anfrage Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen

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