28.06.2011 Anfrage
Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksfraktion Gabor Gottlieb und Marc Schemmel (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Sind Bürger mit einer Entscheidung des Bezirksamtes nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung befindet in der Regel ein Widerspruchsausschuss beim Rechtsamt.
Weitere Informationen zu den Fragen und Antworten siehe im PDF-Dokument: