Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?

Antrag der Fraktionen von SPD, GAL und DIE LINKE

Sachverhalt:
Das Niendorfer Gehege ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Erholungswald, der seinen Besucherinnen und Besuchern Entspannung bietet und auch Möglichkeiten zur Aktivität.

Mit ca. 150 ha ist das Niendorfer Gehege das größte Waldgebiet des Bezirkes Eimsbüttel und bildet eine Einheit mit den angrenzenden Feldmarken.

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit dem Niendorfer Gehege aber in erster Linie über geplante Bauvorhaben diskutiert worden, die letztlich durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren verhindert wurden.

Aktuell stehen nun Entscheidungen über die weitere Nutzung bestehender – im Eigentum der FHH befindlicher – Gebäude im Niendorfer Gehege an. Hier haben diverse Akteure ihre Interessen bekundet.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Diskussionen über Vorhaben im Niendorfer Gehege nicht „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden dürfen und die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend darüber informiert werden will, was in „ihrem Niendorfer Gehege“ passiert.

Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge daher zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließen:

1. Der Förster gehört ins Niendorfer Gehege

Das Niendorfer Gehege hat mittlerweile seit rund drei Jahren wieder einen eigenen Förster, der – wie in jedem anderen Forst auch – maßgeblich in die weiteren Planungen im Niendorfer Gehege mit einbezogen werden muss.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Förster auch in dem Wald wohnen kann, für den er zuständig ist. Dies ist heute nicht der Fall.

Der Senat hatte im März 2009 in der Bürgerschafts-Drucksache 19/2646 zu dem Thema festgestellt: „Eine Wohnnutzung durch den zuständigen Förster wäre im Niendorfer Gehege zulässig und auch geboten, weil es der Konzeption der Revierförstereien in Hamburg entspricht, dass Dienstsitz (Büro), Betriebshof und Wohnbereich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen. Denn der Revierförster soll vor Ort persönlich anwesend sein, insbesondere außerhalb der
normalen Arbeitszeiten (Wochenenden), um als Beamter mit Vollzugsrechten den Forst- und Jagdschutz zu gewährleisten.“

Auch das Bezirksamt Eimsbüttel hat stets betont, dass es sein Ziel ist, den Revierförster in seinem Forst unterzubringen. Im Niendorfer Gehege steht auch ein Forsthaus zur Verfügung – am Bondenwald 108 -, in dessen Erdgeschoss bislang die Geschäftsstelle der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) untergebracht ist und wo im Obergeschoss noch der SDWGeschäftsführer gemeldet ist. Das Gebäude Bondenwald 108 ist an die SDW unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vermietet.

Obwohl alle Förstereien im Rahmen der Zuständigkeitsübertragungen wieder an die Bezirke gegangen sind, ist dies beim Gehege-Forsthaus Bondenwald 108 bislang nicht passiert. Dieses Gebäude wird nach wie vor von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit verwaltet.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken,

a. dass in das Forsthaus Bondenwald 108 zeitnah der Revierförster des Niendorfer
Geheges einziehen kann und ihm hier Arbeits- und Wohnmöglichkeiten zur
Verfügung zu stellen.

b. dass das Gebäude Bondenwald 108 in die Verwaltung des Bezirks Eimsbüttel
übergeht.

1.1. Mitnutzung des Forsthauses Bondenwald 108/ Unterbringung der Deutschen
Waldjugend Landesverband Hamburg e.V.

Mit Schreiben vom 7. Juli 2010 hat sich die Deutsche Waldjugend (DJW)Landesverband Hamburg e.V. – der Jugendverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – an die Kommunalpolitik gewandt.
Die Deutsche Waldjugend ist der älteste Naturschutz-Jugendverband in Deutschland, wurde 1957 gegründet und ist in Deutschland mit ungefähr 400 Ortsgruppen und etwa 4.000 Mitgliedern vertreten.
Obwohl die Wurzeln der DWJ in Hamburg und Schleswig-Holstein liegen, gab es in Hamburg über viele Jahre keinen Landesverband der DWJ, was sich nun geändert hat.
Die Deutsche Waldjugend hat ihr Interesse bekundet, auf das Gelände des Forsthofes bzw. in das Forsthaus (Bondenwald 108) ziehen zu dürfen. Der Landesverband hat derzeit keine Räume zur Verfügung, in denen die Gruppenstunden stattfinden können, das Material des Verbandes gelagert wird oder die Geschäftsstelle untergebracht werden kann.
Da die Gruppenstunden nach den Sommerferien bereits wieder begonnen haben, schlägt die DWJ aufgrund der Dringlichkeit ihres Anliegens die Nutzung der Räume im Erdgeschoss des Forsthauses vor.
Den Nebenkostenanteil für die Räume könnte die DWJ nach eigenen Angaben ohne Probleme aus Spendengeldern, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zuwendungen aufbringen.

Da die Kommunikation und Kooperation mit dem Revierförster und der DWJ bereits sehr gut angelaufen ist, wäre eine gemeinsame Nutzung des Forsthauses durch den Förster und die DWJ (Unterbringung der DWJ in den Räumen im EG) aus Sicht der DWJ ideal.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. in Absprache mit dem Revierförster im Forsthaus – Bondenwald 108 – der bereits jetzt für die Büronutzung abgetrennte Bereich im Erdgeschoss zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

2. Aufforstungen im Niendorfer Gehege

In Deutschland werden pro ha Wald und Jahr ca. 20 t CO2 gebunden. Daher wird auch im Klimaschutzprogramm des Hamburger Senats die Wichtigkeit des Waldes als CO2-Senke hervorgehoben.
Nach dem Willen des Senats soll „die Waldfläche in Hamburg geschützt und dort vermehrt werden, wo dies sinnvoll und machbar ist“.
In der Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts – Bürgerschafts-Drucksache 19/4906 – wird zum Punkt „Aufforstung als CO2-Senke“ ausgeführt, dass auch im Jahr 2010 Neuwaldbildung umgesetzt werden soll.

Die Bezirksverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde gebeten,
Aufforstungsmöglichkeiten für das Niendorfer Gehege – auch unter Berücksichtigung des möglichen Rückbaus bestehender Gebäude (siehe Punkte 6 und 7) – darzustellen.

3. Unterbringung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

Das von der SDW geplante „Haus des Waldes“ soll öffentlichen Ankündigungen zufolge nun im Rahmen der IBA-Ausstellung in Wilhelmsburg verwirklicht werden. Der waldpädagogische Teil des „Haus des Waldes“ sowie die Büronutzung sollen aber im Niendorfer Gehege verbleiben.

Auch im Niendorfer Gehege ist die SDW auf eine vernünftige Unterbringung angewiesen, um ihre Arbeit vor Ort durchführen zu können. Hier befindet sich u.a. die SDW-Geschäftsstelle.

Bezüglich des von der SAGA/GWG verwalteten Gebäudes Bondenwald 110a hieß es bislang immer, dass die Planungen zur weiteren Verwendung von der zuständigen Behörde bzw. des Bezirksamtes noch nicht abgeschlossen seien.

Eigentümer des Gebäudes Bondenwald 110 a ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Eine der Wohneinheiten ist auf der Grundlage eines Wohnraummietvertrages noch an eine Privatperson vermietet. Das Gebäude Bondenwald 110 a steht unter Denkmalschutz.

In einem Gutachten wurden im Jahr 2003 Umbau- und Instandsetzungskosten in Höhe von 585.000 Euro ermittelt. Nach Senatsauskunft in der Bürgerschafts-Drucksache 19/4926 lag eine Entscheidung darüber, wie die Instandsetzung des Gebäudes Bondenwald 110a finanziert werden soll, noch nicht vor.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken,

a. dass der SDW im Gebäude Bondenwald 110a Räumlichkeiten für die Waldpädagogik sowie zu Geschäftszwecken zur Miete zur Verfügung gestellt werden.

b. Die Möglichkeiten einer Mitnutzung des Gebäudes durch weitere Akteure soll geprüft werden.

c. Bezirksamtsleiter und Bezirksverwaltung werden in Zusammenarbeit mit der
zuständigen Fachbehörde aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein Einsatz eines Teils
der vorgesehenen Konjunkturmittel für das „Haus des Waldes“ für die Sanierung
und Herrichtung des Gebäudes Bondenwald 110a möglich ist.

4. Unterbringung der Waldjugend Hamburg e.V. und weiterer Akteure

Von der Waldjugend Hamburg e.V. wurde mit Schreiben an die Eimsbüttler Bezirksfraktionen vom 7. Juli 2010 ein Antrag auf Einrichtung eines Waldjugendhauses zurückgezogen. In der Begründung wurde angeführt, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hamburg e.V. der Waldjugend Hamburg ein Angebot gemacht hätte, dass diese nicht ausschlagen können und unter Vorbehalt annehmen würde.

Offen ist bislang für die Kommunalpolitik, um was für Pläne es sich hierbei handelt.

Der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert,

a. etwaige Pläne zur Unterbringung der Waldjugend Hamburg e.V. durch die SDW
umgehend dem Ortsausschuss Lokstedt vorzustellen;

b. die Unterbringung von Jugend-/ Umwelt-/ Naturschutzgruppen auf dem Gelände des Forsthofes entweder durch die Nutzung vorhandener Gebäude oder ggf. Anbauten auf bereits versiegelten Flächen des Forsthofes darzustellen und Realisierungspläne zu erarbeiten.

5. Lokstedter Holt – Baracken

Auf der Seite der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
http://hdw-hamburg.de/gebaeude_niendorfer/ ist zu lesen, dass auf dem Gelände Lokstedter Holt 46, im Rahmen des Projekts „Haus des Waldes“ die bestehenden Baracken auf gleicher Grundfläche umfassend renoviert und zu einer modernen Jugendbildungsstätte umgebaut werden sollen.

Für das Gelände hatte die SDW die Errichtung eines „Haus des Waldes“ geplant. Ein
erfolgreiches und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel angenommenes Bürgerbegehren hatte sich gegen diesen Bau ausgesprochen.
Das Begehren hatte sich gegen den Bau eines „Haus des Waldes“ oder einer vergleichbaren Einrichtung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald im Niendorfer Gehege gerichtet.

Die Fläche ist im Bebauungsplan „Niendorf 70“ als „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen.

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,

a. notwendige Befreiungen und Genehmigungen für Bau- oder Umbauanträge der SDW für ein „Haus des Waldes“ oder einer vergleichbaren Einrichtung im Niendorfer
Gehege im Sinne des angenommenen Bürgerbegehrens und des Bebauungsplanes
Niendorf 70 nicht zu genehmigen.

b. bei einer Unterbringung der SDW-Waldpädagogik im Gebäude Bondenwald 110a
(siehe Punkt 3.) sollen die alten Baracken zurückgebaut und die Fläche aufgeforstet
werden.

6. Betriebshof am Lokstedter Holt: Unerlaubte Nutzung aufgeben

Der Betriebshof der SDW am Lokstedter Holt dient gewerblichen Zwecken und ist mit der jetzigen Ausweisung nicht vereinbar. Auch diese Fläche ist im Bebauungsplan „Niendorf 70“ als „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen.

a. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der SDW nach einem neuen Standort zu suchen, an dem ein Betriebshof zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.

b. Die Fläche des Betriebshofs soll anschließend zurückgebaut und aufgeforstet
werden.

c. Dem Ortsausschuss Lokstedt ist über die Ergebnisse quartalsweise zu berichten.

7. Niendorfer Gehege 27 – Abriss und Aufforstung

Ein weiteres städtisches Gebäude befindet sich an der Adresse Niendorfer Gehege 27. Das baufällige Haus ist derzeit unbewohnt und befindet sich im Eigentum der Liegenschaft.
Das Bestreben der Forstverwaltungen ist es, bestehende Gebäude in Wäldern möglichst zurückzubauen.

Bezirksamtsleiter und Bezirksverwaltung werden aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, das Gebäude Niendorfer Gehege 27
zurückzubauen und die Fläche aufzuforsten.

8. Künftige waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege

Viele Akteure leisten im Niendorfer Gehege wichtige waldpädagogische Arbeit. Die
Waldpädagogik ist u.a eine zentrale Aufgabe der Forstverwaltungen und somit auch des Gehege- Försters.
Ziel der Waldpädagogik ist die Wissensvermittlung mittels Waldführungen über das Ökosystem Wald und seine wichtige Bedeutung. Diese Aufgabe kann zunächst begleitend später zunehmend selbständig wahrgenommen werden. Die Betreuung und Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbänden und Vereinen, die im Niendorfer Gehege tätig sind, kann weiter ausgebaut und vertieft
werden.

Die waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege und den angrenzenden Feldmarken soll unter Einbeziehung aller Akteure vom Revierförster inhaltlich konzipiert und koordiniert werden.

8.1. Dauerhafte Förderung zweier FÖJ-Stellen im Niendorfer Gehege

Mit der Einrichtung von zwei dauerhaften FÖJ-Stelle im Niendorfer Gehege soll jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, vertiefend die Arbeit der Revierförsterei mit all seinen Besonderheiten und speziellen Anforderungen als Großstadt-Forstrevier kennen zu lernen und zu begleiten.

Schwerpunkt der Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem Revierförster die Begleitung und Ausweitung des waldpädagogischen Angebotes sein.

Der Bezirk Eimsbüttel hat die Einrichtung und Finanzierung einer FÖJ-Stelle bereits im Jahr 2009 unterstützt.

Da Freiwilligendienste wie das FÖJ nachweislich einen positiven Einfluss auf die Bereitschaft von Jugendlichen zum bürgerschaftlichen Engagement haben, ist eine weitere dauerhafte Förderung der FÖJ-Stellen wünschenswert.

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, eine dauerhafte Finanzierung zweier FÖJ-Stellen für das Niendorfer Gehege zur Unterstützung der Arbeit des Revierförsters sicherzustellen.

9. Umsetzung

Über die Umsetzung des Antrages ist dem Ortsausschuss Lokstedt bis Ende des Jahres zu berichten.

Für die SPD-Fraktion: Marc Schemmel
Für die GAL-Fraktion: Susanne Egbers
Für die Fraktion DIE LINKE: Christian Samsche