Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?

Das Niendorfer Gehege ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Erholungswald, der seinen Besucherinnen und Besuchern Entspannung und auch Möglichkeiten zur Aktivität bietet.
Mit ca. 150 ha ist das Niendorfer Gehege das größte Waldgebiet des am dichtesten besiedelten Hamburger Bezirkes: Eimsbüttel. Zudem bildet es eine Einheit mit den angrenzenden Feldmarken.
In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit dem Niendorfer Gehege aber in erster Linie über geplante Bauvorhaben diskutiert worden, die letztlich durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren verhindert wurden.
Aktuell stehen nun Entscheidungen über die weitere Nutzung bestehender – im Eigentum der FHH befindlicher – Gebäude im Niendorfer Gehege an. Hier haben diverse Akteure ihre Interessen bekundet.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Diskussionen über Vorhaben im Niendorfer Gehege nicht „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden dürfen, und die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend darüber informiert werden will, was in „ihrem Niendorfer Gehege“ passiert.

In Zukunft gilt es, dass bei weiteren Vorhaben und Entwicklungsplanungen im Niendorfer Gehege alle Akteure von Beginn an offen und transparent beteiligt werden müssen.

Die Fraktionen von SPD und GAL haben nach vielen Gesprächen bereits im September 2010 mit dem Antrag „Wie geht´s weiter im Niendorfer Gehege“ ein umfangreiches Maßnahmenpapier vorgelegt und den Anstoß zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für das Niendorfer Gehege gegeben.
Den anderen Fraktionen wurden frühzeitig Gespräche über die diversen Punkte des Antrages angeboten. Die Fraktion Die LINKE. hat das Gesprächsangebot angenommen und ist dem überarbeiteten Antrag beigetreten (Drs. 1557/XVIII).

Am 11. Oktober 2010 erreichte den Ortsausschuss Lokstedt dann eine Mitteilung der Verwaltung, in der ausgeführt wurde, dass nunmehr auch die Verwaltung an einer „Gesamtkonzeption zur Steuerung und Ausrichtung aller grundsätzlichen Veränderungen im Niendorfer Gehege“ arbeiten wolle. Hierzu sollte eine „Rohkonzeption“ von der Verwaltung erarbeitet und „mit allen unmittelbar beteiligten Akteuren fortgeschrieben und ergänzt werden“.

Die Überlegungen der Verwaltung sind mittlerweile bei zwei Workshops zur Diskussion gestellt worden. An der zweiten Sitzung am 2. Dezember 2010 nahmen neben Verwaltungs- und Fraktionsmitgliedern auch Vertreter der Akteure – NABU, BUND, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Waldjugend Hamburg, Deutsche Waldjugend – Landesverband Hamburg, Bürgerbegehren „Hände weg vom Niendorfer Gehege“, Jägergruppe Lokstedt, NTSV – teil und äußerten ihre Wünsche und Vorstellungen.

Die dort geäußerten Stellungnahmen und Vorschläge haben gezeigt, dass alle Akteure eine Einbindung in den Diskussions- und Entscheidungsprozess begrüßen, und ein Gesamtkonzept für das Niendorfer Gehege für erforderlich gehalten wird.

Die große Mehrheit der Workshop-Teilnehmer hat zudem die Vorschläge in dem von den Fraktionen SPD, GAL und DIE LINKE. erarbeiteten Antrag als sinnvoll erachtet. Der Workshop hat gezeigt, dass in der Drucksache 1557/XVIII (erste Fassung) die Punkte und Vorschläge artikuliert wurden, die von vielen für wichtig erachtet werden.

Auch die Fraktionen von SPD, GAL und DIE LINKE. haben den Verwaltungsansatz zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes gemeinsam mit Fraktionen und Akteuren begrüßt und daher ihren eigenen Antrag – Drs. 1557/XVIII – zunächst zurückgestellt und nicht zur Abstimmung gebracht.

Der hier vorliegende modifizierte Antrag greift weitere Punkte aus den Diskussionen mit den Akteuren auf und ist gleichzeitig eine Stellungnahme der Fraktionen von SPD, GAL und DIE LINKE. zu dem Gehege-Konzept der Verwaltung.

Nach wie vor ist es wichtig, ein von allen Beteiligten einvernehmlich getragenes Konzept erarbeiten. Angesichts vorliegender und nicht beschiedener Bau- und Nutzungsanträge, ungeklärter Rechtsfragen und -auffassungen in der Verwaltung sowie unklarer Interessen von Behörden hinsichtlich bestehender Gebäude und Nutzungen ist es aber auch die Aufgabe der kommunalen Politik, ihre Vorstellungen und Vorgaben zu artikulieren.

Beschlussvorschlag

1. Der Förster gehört ins Niendorfer Gehege

Das Niendorfer Gehege hat mittlerweile seit rund drei Jahren wieder einen eigenen Förster, der – wie in jedem anderen Forst auch – maßgeblich in die weiteren Planungen im Niendorfer Gehege mit einbezogen werden muss.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Förster in dem Wald wohnen kann, für den er zuständig ist. Dies ist bis heute nicht möglich gemacht worden.
Der Senat hatte im März 2009 in der Bürgerschafts-Drucksache 19/2646 zu dem Thema festgestellt: „Eine Wohnnutzung durch den zuständigen Förster wäre im Niendorfer Gehege zulässig und auch geboten, weil es der Konzeption der Revierförstereien in Hamburg entspricht, dass Dienstsitz (Büro), Betriebshof und Wohnbereich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen. Denn der Revierförster soll vor Ort persönlich anwesend sein, insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Wochenenden), um als Beamter mit Vollzugsrechten den Forst- und Jagdschutz zu gewährleisten.“
Auch das Bezirksamt Eimsbüttel hat stets betont, dass es sein Ziel ist, den Revierförster in seinem Forst unterzubringen. Im Niendorfer Gehege steht auch ein Forsthaus zur Verfügung – am Bondenwald 108 –, in dessen Erdgeschoss bislang die Geschäftsstelle der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) untergebracht ist und wo im Obergeschoss derzeit noch der SDW-Geschäftsführer wohnhaft gemeldet ist. Das Gebäude Bondenwald 108 ist an die SDW unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vermietet.
Obwohl alle Forsthäuser im Rahmen der Zuständigkeitsübertragungen wieder an die Bezirke gegangen sind, ist dies beim Gehege-Forsthaus Bondenwald 108 bislang nicht passiert. Dieses Gebäude wird nach wie vor von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit verwaltet.

Zahlreiche Akteure (BUND, NABU, Jägergruppe Lokstedt, Deutsche Waldjugend – LV Hamburg, Bürgerbegehren „Hände weg vom Niendorfer Gehege“) haben in ihren Stellungnahmen geäußert, dass sie eine Unterbringung des Försters im Niendorfer Gehege fordern. Auch die Bezirksverwaltung hat dies an mehreren Stellen betont, zuletzt hieß es in der Antwort auf eine Anfrage des Bezirksabgeordneten C. Samsche (Fraktion DIE LINKE.): „Das Bezirksamt teilt die Auffassung, dass ein Förster nach Möglichkeit in dem Wald wohnen sollte, für den er zuständig ist.“

Viele Workshop-TeilnehmerInnen haben zudem auch artikuliert, dass sie eine Unterbringung des Försters im Forsthaus (ehem. Verlobungshaus, Bondenwald 108) für sinnvoll erachten.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden gebeten, gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken,

a. dass in das Forsthaus Bondenwald 108 – zum nächsten möglichen Kündigungstermin für das jetzige Mietverhältnis – der Revierförster des Niendorfer Geheges einziehen kann, und ihm hier Arbeits- und Wohnmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
b. zu prüfen, ob man das Gebäude Bondenwald 108 in die Verwaltung des Bezirks Eimsbüttel übernehmen kann. Das Ergebnis der Prüfung und die Darstellung der damit verbundenen Vor- und Nachteile soll den bezirklichen Gremien vorgestellt werden.

1.1. Mitnutzung des Forsthauses Bondenwald 108
– Unterbringung der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V.

Mit Schreiben vom 7. Juli 2010 hatte sich die Deutsche Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. (DWJ) – der Jugendverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – an die Kommunalpolitik gewandt. Die Deutsche Waldjugend ist der älteste Naturschutz-Jugendverband in Deutschland, wurde 1957 gegründet und ist in Deutschland mit ungefähr 400 Ortsgruppen und etwa 4.000 Mitgliedern vertreten.
Die Deutsche Waldjugend hat ihr Interesse bekundet, auf das Gelände des Forsthofes bzw. in das Forsthaus (Bondenwald 108) ziehen zu dürfen.
Den Nebenkostenanteil für die Räume könnte die DWJ nach eigenen Angaben ohne Probleme aus Spendengeldern, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zuwendungen aufbringen.
Da die Kommunikation und Kooperation mit dem Revierförster und der DWJ bereits sehr gut angelaufen sei, wäre eine gemeinsame Nutzung des Forsthauses durch den Förster und die DWJ (Unterbringung der DWJ in den Räumen im EG) aus Sicht der DWJ ideal.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, gegenüber der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, eine Mitnutzungsmöglichkeit für das Gebäude Bondenwald 108 zu finden und ggf. durch räumliche Trennungsmaßnahmen umzusetzen.;geprüft werden sollte dabei u.a., ob der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. in Absprache mit dem Revierförster im Forsthaus – Bondenwald 108 – der bereits jetzt für die Büronutzung abgetrennte Bereich im Erdgeschoss zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

2. Aufforstungen im Niendorfer Gehege

In Deutschland werden pro Hektar Wald und Jahr ca. 20 t CO2 gebunden. Daher wird auch im Klimaschutzprogramm des Hamburger Senats die Wichtigkeit des Waldes als CO2-Senke hervorgehoben.
Nach dem Willen des Senats soll „die Waldfläche in Hamburg geschützt und dort vermehrt werden, wo dies sinnvoll und machbar ist“. (vgl.: „Hamburger Klimaschutzkonzept 2007-2012“, Bürgerschafts-Drucksache: 18/6803)
In der Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts – Bürgerschafts-Drucksache 19/4906 – wird zum Punkt „Aufforstung als CO2-Senke“ ausgeführt, dass auch im Jahr 2010 Neuwaldbildung umgesetzt werden soll.

Die Bezirksverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde gebeten, den bestehenden Baumbestand im Niendorfer Gehege langfristig zu sichern sowie etwaige, sinnvolle Aufforstungsmöglichkeiten für das Niendorfer Gehege darzustellen und nach Möglichkeit umzusetzen, insbesondere auch für Ausgleichsmaßnahmen bei bezirklichen Planfeststellungen.

3. Unterbringung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

Das von der SDW geplante „Haus des Waldes“ soll nun im Rahmen der IBA-Ausstellung in Wilhelmsburg verwirklicht werden. Der waldpädagogische Teil des „Haus des Waldes“ sowie die Büronutzung sollen nach den Vorstellungen der SDW aber im Niendorfer Gehege verbleiben.
Auch im Niendorfer Gehege ist die SDW auf eine vernünftige Unterbringung angewiesen, um ihre Arbeit vor Ort durchführen zu können. Hier befindet sich u.a. die SDW-Geschäftsstelle.
Den Vorschlag, der SDW im bestehenden Gebäude Bondenwald 110 a Räumlichkeiten für die Waldpädagogik sowie zu Geschäftszwecken anzubieten, hat der Verband nicht aufgegriffen und als nicht realisierbar abgelehnt.
Vielmehr wolle die SDW die bisherigen Standorte (Bondenwald 108 und Lokstedter Holt 46/46a) weiternutzen. Zudem wolle die SDW am Lokstedter Holt die Baracken überplanen.

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, mit der SDW nach Ersatzräumlichkeiten für die jetzigen SDW-Geschäftsräume im Bondenwald 108 zu suchen und über Vorschläge dem zuständigen Regionalausschuss – Ortsausschuss Lokstedt – zu berichten.
Hierfür können bestehende Gebäude im Niendorfer Gehege – z.B. Niendorfer Gehege 27 – in Betracht gezogen werden.

3.1. Lokstedter Holt – Baracken

Auf der Seite der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald http://hdw-hamburg.de/gebaeude_ niendorfer/ ist zu lesen, dass auf dem Gelände Lokstedter Holt 46 im Rahmen des Projekts „Haus des Waldes“ die bestehenden Baracken auf gleicher Grundfläche umfassend renoviert und zu einer modernen Jugendbildungsstätte umgebaut werden sollen.
Für das Gelände hatte die SDW die Errichtung eines „Haus des Waldes“ geplant. Ein erfolgreiches und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel angenommenes Bürgerbegehren hatte sich gegen diesen Bau ausgesprochen.
Das Begehren hatte sich gegen den Bau eines „Haus des Waldes“ oder einer vergleichbaren
Einrichtung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald im Niendorfer Gehege gerichtet.
Die Fläche ist im Bebauungsplan „Niendorf 70“ als „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen.

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte umzusetzen bzw. zu berücksichtigen:

a. Das bestehende Bauvolumen am Lokstedter Holt (zum Betriebshof s. Pkt. 4) darf, soweit rechtlich möglich, nicht erhöht werden;
b. Etwaige Überlegungen, auf bereits versiegelten Flächen am Lokstedter Holt (zum Betriebshof s. Pkt. 4) Neubauten zu errichten, sind unter Berücksichtigung des Punktes 3.1.a. mit den kommunalen Gremien und den Akteuren vorab abzustimmen;
c. Eine weitere Versiegelung von Flächen am Standort Lokstedter Holt (zum Betriebshof s. Pkt. 4) ist, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.

4. Betriebshof am Lokstedter Holt: Unerlaubte Nutzung aufgeben

Der Betriebshof der SDW am Lokstedter Holt dient gewerblichen Zwecken und ist mit der jetzigen Ausweisung nicht vereinbar. Diese Fläche ist im Bebauungsplan „Niendorf 70“ als „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen.

a. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der SDW nach einem neuen Standort zu suchen, an dem ein Betriebshof zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.
b. Gewerbliche Nutzungen sind an diesem Standort unerwünscht. Die aktuelle Nutzung soll umgehend auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft werden und, sofern sie nicht genehmigungfähig ist oder Bestandsschutz genießt, umgehend beendet werden.

5. Zu vorliegenden Bau- und Nutzungsanträgen

Der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für das Niendorfer Gehege, bei dem die Interessen aller Akteure gleichermaßen berücksichtigt werden sollen, würde es widersprechen, wenn vorab Tatsachen in Form von Genehmigungen vorliegender Bau- und Nutzungsanträge geschaffen würden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu vorliegenden Anträgen, insbesondere Bau-, Nutzungs- oder Vorbescheidsanträgen am Standort Lokstedter Holt, an einem anderen Ort im Niendorfer Gehege oder in der Umgebung, keinerlei Entscheidungen, insbesondere Baugenehmigungen, Entscheidungen in Nutzungsanträgen oder Vorbescheide zu treffen, ohne eine abschließende Beteiligung kommunaler Gremien.

Sollten Entscheidungen aufgrund bestehender Fristen notwendig seien, sind alle Anträge, insbesondere Bau-, Nutzungs- oder Vorbescheidsanträge am Standort Lokstedter Holt, an einem anderen Ort im Niendorfer Gehege oder in der Umgebung, insbesondere auch in den Feldmarken, unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksversammlung zu bescheiden.

Verwiesen wird hierzu auf den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses vom 15.07.2010 zu TOP 6.7 „Keine Baugenehmigungen im Niendorfer Gehege ohne Gremienbeteiligung“ auf Antrag der Fraktionen von GAL, SPD und DIE LINKE. (Drs. 1533/XVIII) und die hierzu protokollierte Zusage des Bezirksamtsleiters.

6. Unterbringung von weiteren Akteuren (u.a. NABU, Jägergruppe Lokstedt) im Niendorfer Gehege (neu)

Im Rahmen des Diskussionsprozesses um das Niendorfer Gehege haben weitere Gruppen ihr Interesse an Unterbringungsmöglichkeiten im Niendorfer Gehege angemeldet, die z.T. hier schon Räumlichkeiten nutzen (Waldjugend Hamburg am Lokstedter Holt; Jägergruppe Lokstedt und Deutsche Waldjugend LV Hamburg Bauwagen auf dem Betriebshof der Försterei) bzw. künftig Räumlichkeiten für Gruppentreffen nutzen wollen (z.B. NABU Eimsbüttel).

Der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, die Unterbringung von Jugend-, Umwelt-, Naturschutzgruppen möglichst auf dem Gelände des Forsthofes entweder durch die Nutzung vorhandener Gebäude oder ggf. in Anbauten auf bereits versiegelten Flächen des Forsthofes oder alternativ z.B. als Untervermietung im Forsthaus darzustellen und Realisierungspläne zu erarbeiten.

7. Waldjugend Hamburg e.V.

Von der Waldjugend Hamburg e.V. wurde mit Schreiben an die Eimsbüttler Bezirksfraktionen vom 7. Juli 2010 ein Antrag auf Einrichtung eines Waldjugendhauses zurückgezogen. In der Begründung wurde angeführt, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hamburg e.V. der Waldjugend Hamburg ein Angebot gemacht hätte, das diese nicht ausschlagen könne und unter Vorbehalt annehmen würde.

Offen ist bislang für die Kommunalpolitik, um was für Pläne es sich hierbei handelt.

Der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, etwaige Pläne, sobald diese beim Bezirksamt aktenkundig sind, zur Unterbringung der Waldjugend Hamburg e.V. durch die SDW umgehend dem Ortsausschuss Lokstedt, gegebenfalls wenn dies datenschutzrechtlich notwendig ist in nicht-öffentlicher Sitzung, vorzustellen.

Bezüglich der Unterbringung bzw. der Bereitstellung von Räumlichkeiten sind insbesondere die Punkte 3.1. sowie 4. und 5. des Antrages zu berücksichtigen.

8. Bondenwald 110 a – ehemaliges Herrenhaus Mutzenbecher (neu)

Bezüglich des von der SAGA/GWG verwalteten Gebäudes Bondenwald 110 a hieß es bislang immer, dass die Planungen zur weiteren Verwendung von der zuständigen Behörde bzw. des Bezirksamtes noch nicht abgeschlossen seien. (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 19/2646)
Eigentümer des Gebäudes Bondenwald 110 a ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Eine der Wohneinheiten ist auf der Grundlage eines Wohnraummietvertrages noch an eine Privatperson vermietet. Das Gebäude Bondenwald 110 a steht unter Denkmalschutz.
In einem Gutachten wurden im Jahr 2003 Umbau- und Instandsetzungskosten in Höhe von 585.000 Euro ermittelt. Nach Senatsauskunft in der Bürgerschafts-Drucksache 19/4926 lag eine Entscheidung darüber, wie die Instandsetzung des Gebäudes Bondenwald 110 a finanziert werden soll, noch nicht vor.
Die Verwaltung geht mittlerweile von weitaus höheren Sanierungskosten aus – grob geschätzt von rd. 1 bis zu 1,5 Mio. Euro. (vgl. Ergebnisprotokoll zum Workshop zur weiteren Entwicklung des Niendorfer Geheges vom 2. Dezember 2010)
Im Gespräch war zwischenzeitlich die Nutzung des Gebäudes durch eine Kita. In der Antwort auf eine Anfrage des Bezirksabgeordneten C. Samsche (Fraktion DIE LINKE.) wurde nun ausgeführt: „Aktuelle Pläne der SDW, das Gebäude Bondenwald 110 a sowie das dazu gehörige Grundstück zu pachten und als Kindertagesstätte zu nutzen, liegen dem Bezirksamt nicht vor.“

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Finanzbehörde, Liegenschaften, zu ersuchen:

a. Für die Erhaltung des Gebäudes müsste ein Träger gefunden werden, der eine waldnahe und naturverträgliche Nutzung gewährleistet. Zudem müsste die Finanzierung der hohen Sanierungskosten vorab geklärt werden. Sollte dies im Jahr 2011 nicht realisierbar sein, wäre das Gebäude aus Sicht der Bezirksversammlung abzubrechen und die Flächen wären zu entsiegeln und wieder aufzuforsten.
b. Mit dem jetzigen letzten verbliebenen Mieter ist eine einvernehmliche Lösung zu finden, Neuvermietungen zu Wohn- und Geschäftszwecken sind unzulässig.

9. Niendorfer Gehege 27 – ehemaliger Arbeitsschuppen (neu)

Ein weiteres städtisches Gebäude befindet sich an der Adresse Niendorfer Gehege 27. Das baufällige Haus ist derzeit unbewohnt und befindet sich im Eigentum der Liegenschaft.
Eine Sanierung des Gebäudes würde rd. 80.000 Euro kosten. (vgl. Ergebnisprotokoll zum Workshop zur weiteren Entwicklung des Niendorfer Geheges vom 2. Dezember 2010)

Bezirksamtsleiter und Bezirksverwaltung werden aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, Mittel für eine Standardsanierung des Gebäudes bereitzustellen und für das Gebäude Niendorfer Gehege 27 eine waldnahe und naturverträgliche Nutzung zu finden.

10. Künftige waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege

Viele Akteure leisten im Niendorfer Gehege wichtige waldpädagogische Arbeit. Die Waldpädagogik ist u.a eine zentrale Aufgabe der Forstverwaltungen und somit auch des Gehege-Försters.
Ziel der Waldpädagogik ist die Wissensvermittlung u.a. mittels Waldführungen zum Ökosystem Wald und seine hohe Bedeutung. Diese Aufgabe kann zunächst begleitend mit dem Förster und später zunehmend selbständig wahrgenommen werden. Die Betreuung und Zusammenarbeit des Försters mit den verschiedenen Verbänden und Vereinen, die im Niendorfer Gehege tätig sind, wird weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wird eine weitere Vernetzung der Akteure, soweit sinnvoll, angestrebt und gefördert.

Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege und den angrenzenden Feldmarken unter Einbeziehung aller Akteure vom Revierförster inhaltlich konzipiert und koordiniert werden kann.

10.1. Dauerhafte Förderung zweier FÖJ-Stellen im Niendorfer Gehege

Mit der Einrichtung von zwei dauerhaften FÖJ-Stellen (Freiwilliges Ökologisches Jahr) im Niendorfer Gehege soll jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, vertiefend die Arbeit der Revierförsterei mit all ihren Besonderheiten und den speziellen Anforderungen als Großstadt-Forstrevier kennen zu lernen und zu begleiten.
Schwerpunkt der Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem Revierförster die Begleitung und Ausweitung des waldpädagogischen Angebotes sein.
Der Bezirk Eimsbüttel hat die Einrichtung und Finanzierung einer FÖJ-Stelle bereits in den Jahren 2009 und 2010 unterstützt.
Da Freiwilligendienste wie das FÖJ nachweislich einen positiven Einfluss auf die Bereitschaft von Jugendlichen zum bürgerschaftlichen Engagement haben, ist eine weitere dauerhafte Förderung der FÖJ-Stellen wünschenswert.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob eine dauerhafte Finanzierung zweier FÖJ-Stellen für das Niendorfer Gehege zur Unterstützung der Arbeit des Revierförsters bereitstellen kann.

11. Weitere Punkte des Verwaltungskonzeptes (neu)

Die Bezirksverwaltung hat in ihrem Entwurf für ein Gesamtkonzept weitere Punkte in Betracht gezogen, zu denen hier aus Sicht der Antragsteller Stellung bezogen werden soll.

11.1. Neubauten verhindern

Zusätzliche Bebauungen im Niendorfer Gehege oder in den angrenzenden Feldmarken werden grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2. Nutzungen im Gehege

a. Die Überlegungen, Ruhezonen im Niendorfer Gehege zu bewahren und auszubauen, werden unterstützt.
b. Pläne, Promenaden mit Hinweisschildern, Übersichtstafeln oder gar Beleuchtung anzulegen, werden soweit rechtlich und im Hinblick auf Verkehrssicherungspflicht möglich, abgelehnt.
c. Auf dem Betriebshof der Försterei sollen Veranstaltungen/Nutzungen wie bisher erfolgen, u.a. Osterfeuer, Tannenbaum- und Wildfleischverkauf.
d. Das Niendorfer Gehege dient als Ruhezone der Naherholung. Grundsätzlich entsprechen Großveranstaltungen und Events diesem Zweck nicht. Ausnahmen zu dieser Regel sollen nur nach vorheriger Anhörung und Beschlussfassung durch den zuständigen Regionalausschuss – Ortsausschuss Lokstedt – bzw. der Bezirksversammlung erteilt werden. Über Anträge, Pläne oder Gespräche zu solchen Großveranstaltungen und Events im Niendorfer Gehege informiert das Bezirksamt die Bezirksversammlung bzw. den Ortsausschuss Lokstedt unverzüglich.

11.3. Langfristige Überlegungen zu den Zugängen zum Gehege sowie der Vernetzung von Wegen und Flächen

a. Die Überlegungen der Verwaltung, die Zugangssituationen zum Niendorfer Gehege in den Blick zu nehmen und langfristig zu verbessern, werden begrüßt und sollen in der Folgezeit in enger Abstimmung mit den kommunalen Gremien und den Akteuren weiter betrachtet werden.
b. Ebenso finden Pläne Zuspruch, Vernetzungen zu schaffen und weitere Flächen – wenn möglich – für den Wald zu gewinnen.

11.4. Heizungshaus – Nutzung für Kulissen der NTSV-Laienspielgruppe

Das Heizungshaus kann zurückgebaut und die Flächen entsiegelt und wieder aufgeforstet werden, wenn im Einvernehmen mit dem NTSV eine Kompensation gefunden wird.

11.5. Verkehr

Ziel ist es, keine zusätzlichen Verkehre in das Niendorfer Gehege zu bekommen. Der Durchgangsverkehr sollte reduziert und die Gefahrenpunkte – insbesondere für Kinder, FußgängerInnen und RadfahrerInnen – minimiert werden.
Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den kommunalen Gremien vorzunehmen.

Die Bezirksverwaltung trägt für die Umsetzung zu den Punkten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unter 11. Sorge.

12. Umsetzung

Über die Umsetzung des Antrages ist dem zuständigen Regionalausschuss – Ortsausschuss Lokstedt – vor der Sommerpause 2011 zu berichten. Bei Zweifelsfragen über diesen Beschluss oder sich daraus ergebener Folgen entscheidet das Bezirksamt erst nach vorheriger Information und Anhörung der Bezirksversammlung und des zuständigen Regionalausschuss – Ortsauschuss Lokstedt.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Susanne Egbers und GAL-Fraktion
Christian Samsche und DIE LINKE-Fraktion

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