Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer und Paulina Rügge (SPD-Fraktion)
Sachverhalt
Die Corona-Pandemie war und ist für Familien in Hamburg wie auch im Bezirk Eimsbüttel eine enorme Herausforderung. Corona-bedingte Beschränkungen sorgen weiterhin auch im Schulbetrieb für schwierige Rahmenbedingungen. Besonders war das im abgelaufenen Schuljahr 2020/21 zu spüren, das Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie auch den Lehrkräften vieles abverlangte. Denn Kinder sind durch ausfallenden Schulunterricht in ihren Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. In zahlreichen Studien wurde zudem aufgezeigt, dass Kinder durch die Pandemie auch psychische Belastungen erfahren. Vor diesem Hintergrund sind auch und gerade im bald beginnenden Schuljahr große Anstrengungen nötig, um die Pandemiefolgen für Kinder so gering wie möglich zu halten.
Darüber hinaus haben zahlreiche Eltern während des letzten Jahres durch die Betreuung ihrer Kinder Belastungssituationen und Einschränkungen in ihrer Berufsausübung erlebt. Insbesondere Frauen waren und sind überdurchschnittlich von den Auswirkungen betroffen.
Gegenstand dieser Anfrage sollen die Planungen für den Schulbetrieb im Bezirk Eimsbüttel sein. Gleichwohl stellt sich die Frage für Familien in ganz Hamburg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung:
1. Wie plant die Schulbehörde vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie den Schul- und Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2021/22?
2. Welche Planungen gibt es für den Fall eines neuerlichen starken Anstiegs der Infektionszahlen?
3. Wurden Konzepte entwickelt, um im Fall steigender Zahlen zu verhindern, dass Unterrichtsausfall bzw. Einschränkungen des Regelbetriebs wie z.B. Wechselunterricht nötig werden? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Viele Studien und Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass Distanz- und Wechselunterricht für viele Kinder und Jugendliche keinen Ersatz für den Präsenzunterricht darstellen und zum Teil zu erheblichen kognitiven, sozialen und emotionalen Lern- und
Entwicklungsverzögerungen führen. Deswegen sind Hamburgs Schulen in allen Schulformen und in allen Jahrgängen inklusive der berufsbildenden Schulen und der speziellen Sonderschulen zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 mit vollem Präsenzunterricht und
einem Fünf-Stufen-Sicherheitskonzept in das neue Schuljahr gestartet.
Somit sollen seit Schuljahresbeginn alle Unterrichtsstunden, Ganztagsangebote, Schul- und Klassenfahrten, Einschulungs- und Abschlussfeiern sowie Projektwochen wieder in Präsenz stattfinden. Damit der Schulunterricht nach den Sommerferien sicher beginnen konnte, hat die BSB ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Das schulische Sicherheitskonzept hat fünf
Stufen:
1. Alle Schulbeschäftigten haben sehr frühzeitig umfassende Impfangebote bekommen und in großem Umfang wahrgenommen. Die Gefahr einer Übertragung von Corona durch Lehrkräfte oder andere Schulbeteiligte auf die Schülerinnen und Schüler ist damit erheblich verringert worden. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, sich testen zu lassen.
2. Zwei Mal in der Woche werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, damit Infektionen mit dem Corona-Virus frühzeitig erkannt werden können. Die Tests sind kostenlos und werden in der Regel unter Anleitung der Lehrkräfte in der Schule durchgeführt.
3. Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen.
4. Alle Unterrichtsräume sollen nach 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen.
5. Die für Bildung zuständige Behörde wird bis zu den Herbstferien alle Klassenräume mit mobilen Lüftungsgeräten ausstatten. Lange Zeit haben Expertinnen und Experten deren Einsatz unterschiedlich bewertet, sind aber in den letzten Wochen zu klareren
Einschätzungen gekommen. Hamburg wird deshalb als erstes Land diese Geräte flächendeckend einsetzen.
Bereits im Juni 2021 hatte sich die BSB mit den Sprecherinnen und Sprechern der Schulleitungen aller Schulformen, mit Vertreterinnen und Vertretern der Kammern nach dem Hamburgischen Schulgesetz und weiteren Interessenvertretungen sowie in Schulleiterdienstbesprechungen über die Planungen zum Schuljahr 2021/22 ausgetauscht. Mit Schreiben des Präses der für Bildung zuständigen Behörde sowie des Landesschulrates an alle Schulen und die Schulöffentlichkeit sowie über eine Pressemitteilung und das Internet wurde sehr breit darüber informiert, unter welchen Bedingungen der Start in das Schuljahr 2021/22 geplant wird. Siehe Pressemitteilung der BSB vom 17. Juni 2021, https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15191124/2021-06-17-bsb-schulstart-nachden-sommerferien/.
Die BSB wird alles tun, um erneute Schulschließungen oder Unterrichtseinschränkungen zu vermeiden. Entsprechend hat die BSB das sicherlich umfangreichste Sicherheitskonzept entwickelt, dass es derzeit gibt. Es gilt deshalb auch im Schuljahr 2021/22 die Pflicht für Schülerinnen und Schüler, sich zweimal wöchentlich zu testen sowie die Testangebote an alle, die an der Schule beschäftigt sind, sofern sie nicht zu den Geimpften oder Genesenen zählen. Mit der letzten Testauslieferung vor den Sommerferien wurden seit Beginn der Schnelltestungen im März 2021 über 9 Millionen qualitativ hochwertige Schnelltests für einen sicheren Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Mit dieser Auslieferung ist die zweimalige Testung pro Woche auch zum Start in das neue Schuljahr 2021/22 an allen Schulen sichergestellt. Wie richtig und wichtig diese Maßnahme ist, zeigt sich u. a. daran, dass auch bei sinkenden Infektionszahlen vor den
Sommerferien positive Infektionsfälle über die schulischen Schnelltests entdeckt und eine Weiterverbreitung in der Schule und in den Familien effektiv eingedämmt werden konnte. Diese umfassenden Sicherheitsmaßnahmen werden durch zahlreiche Einzelregelungen wie Hygieneregeln (z. B. Händewaschen), die Trennung der Jahrgangsstufen oder die Quarantäne- und Testpflicht für Urlaubsrückkehrerinnen und Urlaubsrückkehrer ergänzt, die im „Muster-Corona-Hygieneplan“ der BSB und der Schulen detailliert geregelt sind und ständig aktualisiert werden.
Welche Maßnahmen aktuell an den Schulen gelten ist auch stets aktuell in den FAQs der BSB zum Thema Corona an Schulen veröffentlicht: https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs.
Insgesamt trägt dieses Sicherheitspaket erheblich dazu bei, Schulschließungen oder Aussetzungen des Präsenzunterrichts zu vermeiden.
Insbesondere im Kontext der umfangreichen Testpflichten für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer, der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und dem hohen Anteil an geimpften Schulbeschäftigten geht die BSB davon aus, dass der weit überwiegende Teil der Personen, die sich in Schulen aufhalten, getestet oder geimpft sind.
Nachdem am 16. August 2021 die STIKO eine neue Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren veröffentlich hat, starten in Abstimmung zwischen den Schulen, den Mobilen Impfteams sowie der BSB und der Sozialbehörde am 27. Augst 2021 zusätzlich zu den in Hamburg bereits bestehenden Impfangeboten für Kinder und Jugendliche erste Impfungen an den weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Zum Stichtag 25. August 2021 waren in Hamburg 25,9 % der 12- bis 17-Jährigen geimpft. Der Bundesdurchschnitt lag bei 29,2 %. Auch die Termine für die Zweitimpfungen drei Wochen später stehen bereits fest. Verimpft wird der empfohlene mRNA-Impfstoff von BioNTech SE.
Die Präsenzpflicht bleibt bis zu den Herbstferien aufgehoben. Damit wird auf Familien mit Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden, Rücksicht genommen. Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d. h.
Schülerinnen und Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen. Diese Angebote werden von den Schulen entsprechend ihrer personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe auch das Schreiben des Landesschulrates vom 29. Juli 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15303710/949429b8d204e17f19d17f32001b723b/data/b-brief-29-juli-2021.pdf), die Pressemitteilungen der BSB vom 3. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15307120/2021-08-03-bsb-schuljahr-2021-22/), vom 19. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15343664/2021-08-19-bsb-schulbehoerde-bestellt-mobile-luftfilter/) und vom 27. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15359512/2021-08-27-impfen-an-schulen/) sowie die Drs. 22/5553, 22/5364, 22/5310, 22/5097.
4. Gibt es einen Stufenplan für den Unterrichtsbetrieb in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen?
Wenn ja, wie sieht der Plan aus?
5. Welche Betreuungsintensität ist in den Planungen jeweils vorgesehen? In welchem Maß kann die Betreuung (ausgenommen Quarantänemaßahmen) im Vergleich zu einem Normalbetrieb aufrechterhalten werden?
6. Welche Gruppengrößen sind in den verschiedenen Betreuungskonzepten vorgesehen?
7. Wie plant die Schulbehörde, Unterricht in festen Gruppen zu gewährleisten?
8. Im Falle von Wechselunterricht:
a. Ist Wechselunterricht in hybrider Form geplant und wird dabei die Möglichkeit einbezogen, beide Klassenhälften außerhalb des Elternhauses zu betreuen, um Eltern Berufstätigkeit bzw. Kindern den Kontakt mit anderen Kindern zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wird gewährleistet, dass die andere Hälfte der Klasse aktiv an dem hybriden Unterricht teilnehmen kann?
b. Gibt es die technische bzw. sonstige Möglichkeit, dass der Teil der Schülerinnen und Schüler, welcher online am hybriden Unterricht teilnimmt, Rückfragen an das Lehrpersonal stellen kann? Wenn nein, warum nicht?
c. Wurde oder wird eine Anmietung von zusätzlichen Räumen, z.B. Hotelkonferenzräumen erwogen, um die jeweils andere Hälfte der Klasse in einem schulraumartigen Setting mitbetreuen zu können?
d. Wie wird die Betreuung der zweiten Klassenhälfte sichergestellt? Welche Personen sind dafür vorgesehen?
Die BSB bewertet die pandemische Lage regelmäßig und behält sich vor, weitere Maßnahmen oder Änderungen in der Teststrategie vorzunehmen, wenn es angezeigt ist. In Abhängigkeit von der dynamischen Entwicklung der Pandemie-Situation gibt es auch im
Schuljahr 2021/22 drei mögliche Formen der Unterrichtsorganisation:
• den Präsenzunterricht,
• den Distanzunterricht und
• den Wechselunterricht bzw. Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht.
Für die pädagogische und didaktische Ausgestaltung des Distanz- und Hybridunterrichts wurden von der BSB umfangreiche Hinweise und Konzepte entwickelt. So erhielten etwa im März 2020 die Schulen mit Brief des Landesschulrates Informationen zur Gestaltung des
onlinegestützten Fernunterrichts. Sie ergänzen den regelmäßig erscheinenden Newsletter Digital macht Schule (https://digitalmachtschule.de).
Zudem wurde den Schulen die Handreichung zur Gestaltung des Distanzunterrichts an Hamburger Schulen vom 13. August 2020
(https://www.hamburg.de/contentblob/14215208/9fc0014016890ba138c083be30954b9b/data/handreichung-distanzunterricht.pdf) zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage an den Schulen entsprechende Lernkonzepte entwickelt wurden. Am 30. September 2020 folgten Hinweise für den Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht (https://www.hamburg.de/contentblob/14378066/d0dd03cd1bf16df4e045c951b9b7904e/data/anlage-hybridunterricht.pdf), in deren Erstellung eine Vielzahl von Rückmeldungen aus den Schulen eingeflossen ist. Enthalten sind Hinweise und Anregungen für verschiedene Szenarien des Distanz- und Wechselunterrichts. In dem Begleitschreiben des Landesschulrates vom 30. September 2020 wurden die Schulen aufgefordert, auf dieser Grundlage die entsprechenden Vorbereitungen für etwaige Veränderungen im Corona-Geschehen vorzunehmen, so z. B. Verabredungen für die Kommunikation, Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler (Lernmethoden, Selbstorganisation, Geräte u. a.) sowie die Sammlung und Bereitstellung von Aufgaben und Materialien (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/14378024/326beda90a6bbbe2903b2391a5b8ea87/data/b-brief-hybridunterricht-lueften-quarantaenemassnahmen.pdf).
Der hybride Unterricht besteht aus aufeinander bezogenen Phasen des Präsenzunterrichts in der Schule und des Distanzunterrichts zu Hause sowie einer sinnvollen kommunikativen Verknüpfung beider Phasen. Der hybride Unterricht ermöglicht Lernprozesse partiell unabhängig von Ort und Zeit und berücksichtigt die unterschiedlichen häuslichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Sorgeberechtigten ihrerseits sind verantwortlich dafür, die Bedingungen für das Lernen zu Hause sicherzustellen, entweder, indem sie sich selbst z. B. um die Einrichtung eines WLAN-Anschlusses kümmern sowie einen Platz zum Lernen schaffen, oder das Problem der Schule mitteilen und sich von der Schule unterstützen lassen.
Anders als der reine Distanzunterricht ermöglicht der Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht während der Präsenzphase intensive Kontakte zwischen Lehrerinnen und Lehrern zu ihren Schülerinnen und Schülern und damit auch die
Möglichkeiten zur Überprüfung der Schulpflicht bzw. der Einschätzung von Gefährdungslagen. Den Schulen obliegt die Verantwortung, den Kontakt zu allen Schülerinnen und Schülern zu halten und mögliche Problemlagen im Blick zu behalten. Die allgemeine Schulpflicht ist ein hohes Gut und besteht sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen den Sorgeberechtigten und Klassen- bzw. Fachlehrkräften über Telefon oder E-Mail muss deshalb sichergestellt sein.
Zur Gestaltung des Hybridunterrichts stellt die BSB den staatlichen Schulen seit Sommer 2020 das Lernmanagementsystem „LMS Lernen Hamburg“ zur Verfügung. Das Lernmanagementsystem ermöglicht die Abbildung von Lernprozessen, einzelnen
Unterrichtsstunden bis hin zu kompletten Unterrichtseinheiten in einer sicheren und datenschutzkonformen Umgebung, sodass die Kommunikation mittels Nachrichten, Forumsbeiträgen oder Videokonferenzen in einem einheitlichen, schulübergreifenden und
datenschutzkonformen System erfolgen kann. Das LMS bietet so die Möglichkeit, Phasen des Distanzlernens mit Phasen des Präsenzunterrichts (hybride Unterrichtsform) technisch sinnvoll zu verknüpfen. Zudem ermöglicht es die digitale Zusammenarbeit im Kollegium, in Schulleitungsgruppen, Schulentwicklungsgruppen, Fachschaften u. v. m. Das „LMS Lernen Hamburg” ergänzt damit bestehende Kommunikationstools für Lehrerinnen und Lehrer um wichtige Funktionen.
Die Potenziale digital gestützter Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen und die pädagogisch sinnvolle Nutzung digitaler Bildungsmedien in allen Schulfächern wurden in der Zeit der Aussetzung des Präsenzunterrichts mehr als deutlich. Für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten im Rahmen des Fernunterrichts stehen bei Bedarf verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Aus dem Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule können mobile Endgeräte an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Ebenso besteht für Schülerinnen und Schüler mit Berechtigung zum Bezug von Sozialleistungen die Möglichkeit, ein digitales Endgerät zu erhalten.
Hamburg konnte seit Ausbruch der Pandemie durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Die BSB hat unmittelbar mit Inkrafttreten des DigitalPakts Schule sowie der Zusatzvereinbarung zur Sofortausstattung mit der Umsetzung der Ausstattung der Schulen begonnen. Hierdurch wurde erreicht, dass über 63.000 Laptops und Tablets in den staatlichen Hamburger Schulen, davon mehr als 45.000 in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen, für die unterrichtliche Nutzung zur Verfügung stehen. Von diesen stehen 20.000 Tablets oder Laptops, die mit Mitteln aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt zur Sofortausstattung angeschafft wurden, für die Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Neben diesen 45.000 neuen Laptops und Tablets für Schülerinnen und Schüler wurden über 3.000 Displays und Projektoren allein im letzten Jahr an Hamburgs Schulen ausgeliefert. 99 Prozent aller staatlichen Schulen sind inzwischen mit WLAN ausgestattet. Alle Schulen bekommen bei Auslieferung der mobilen Endgeräte und der Präsentationssysteme grundsätzlich eine kurze technische Einweisung im Rahmen der Geräteübergabe durch die Lieferfirmen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet den Schulen darüber hinaus eine weiterführende schulinterne technische Einweisung an, welche über technische Aspekte hinaus auch didaktische Einsatzmöglichkeiten aufgreift.
Für ein zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten bekommen Hamburgs Lehrerinnen und Lehrer sowie andere unterrichtende Beschäftigte seit Beginn des Schuljahres 2021/22 erstmals Dienst-Tablets. Dazu hat die BSB rund 20.000 neue Tablets bestellt, die in den ersten Wochen des neuen Schuljahres geliefert werden sollen. Die tragbaren Geräte sind einfach und intuitiv zu bedienen, kompatibel und mobil, leicht, schnell einsatzbereit und haben Foto- und Video-Funktionen bereits fest integriert. Damit sind die Tablets z. B. in Verbindung mit den „digitalen Tafeln“ einsetzbar, sie sind dank der integrierten Kamera für Online-Unterricht und in
Kombination mit Tastatur, Mouse, Bildschirm und Stift auch zur Text- oder Tabellenbearbeitung nutzbar. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 3. August 2021.
Digitales Lernen und Lehren wird in Hamburg groß geschrieben. Im vergangenen Schuljahr absolvierten 80 Schulen (40 Grundschulen, 40 Stadtteilschulen und Gymnasien) das innovative Qualifizierungsangebot „Digital macht Schule“. Die Fortbildungsmaßnahme „Digital
macht Schule“ ist innovativ, modern und passt sich den verschiedenen Anforderungen an die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung an. Im aktuellen Schuljahr 2021/22 wird das erfolgreiche Programm fortgeführt: 40 weitere Schulen haben sich bereits vor den Sommerferien für den nächsten Durchgang am LI beworben. Somit treiben insgesamt schon 140 Schulen aller Schulformen in Hamburg das Lernen mit digitalen Medien im Rahmen des Programms weiter voran. Das Angebot „Digital macht Schule“ nutzt die sogenannte Blended Learning-Methode, bei der klassische Fortbildung mit digitalen Lernmodellen verbunden werden. Das ist ein wichtiger Baustein bei der Anpassung von Schule und Unterricht in der digitalen Welt. Neben den dramatischen Erfolgen beim Ausbau der Infrastruktur und in der technischen Ausstattung sind die Qualifizierung der Lehrkräfte und Schulen wichtige Faktoren in der digitalen Schulentwicklung. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 19. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15343778/2021-08-19-bsb-digital-machtschule/).
9. Wird für den Fall eines eingeschränkten Pandemiebetriebs, etwa mit Kleingruppen bzw. der Halbierung von Klassen, mit einem erhöhten Personalbedarf gerechnet? Wenn ja, wie wird dieser Bedarf gedeckt?
a. Wurden dazu Personen aus dem Bereich des externen Kinderunterrichts, z.B. Lehrkräfte an Musik- und Kunstschulen etc. gezielt angesprochen, um die Betreuungskapazität zu verstärken?
b. Gibt es allgemein Konzepte, um kleinere Schulklassen zu ermöglichen? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
c. Werden bei der Betreuung auch die Eltern einbezogen?
Im Rahmen des Hybridunterrichts sind die Klassen in kleinere, feste Lerngruppen aufzuteilen, da das Abstandsgebot und die Hygieneregeln gelten. Im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung des Schulstrukturfriedens wurden zum 1. August 2020 an allen Gymnasien die Basisfrequenzen in den Klassenstufen 5 bis 10 abgesenkt. In den Klassenstufen 5 und 6 wurde die Basisfrequenz von 26 auf 25 abgesenkt und in den Klassenstufen 7 bis 10 erfolgte die Absenkung von 25 auf 24 Schülerinnen und Schüler. Durch die klare Prioritätensetzung des Hamburger Senats seit 2011 und den kontinuierlichen Personalaufbau an den Hamburger Schulen beträgt die durchschnittliche Klassengröße an den Grundschulen 20,8 Schülerinnen und Schüler, an den Stadtteilschulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 6 22,7 Schülerinnen und Schüler sowie in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 24,3 Schülerinnen und Schüler und an den Gymnasien in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 22,6 Schülerinnen und Schüler.
379 neue Referendarinnen und Referendare haben am 1. August 2021 mit der nach dem Studium zweiten Phase der Lehrerausbildung. Während bundesweit der Mangel an Lehrkräften zum Teil dramatisch zunimmt, gab es in Hamburg trotz einer Steigerung der
Ausbildungsplätze um mehr als 40 Prozent immer noch fast doppelt so viele Bewerber (755) wie Ausbildungsplätze. Gegenüber dem vorherigen Einstellungstermin im Februar 2021 ist die Zahl der Bewerbungen sogar leicht angestiegen (+58). Die Einstellungsquote liegt bei 50,2 Prozent. Die neuen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden nun 18 Monate lang im LI und
in den Schulen ausgebildet.
Zum neuen Schuljahr 2021/22 wird die Zahl der Stellen für Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen um 449 auf 14.824 Stellen erhöht. 4.899 Stellen davon entfallen auf Grundschulen (+196), 788 Stellen auf Sonderschulen (-10), 5.294 Stellen auf
Stadtteilschulen (+149) und 3.843 Stellen auf Gymnasien (+114). Darüber hinaus stehen den allgemeinbildenden Schulen 1.996 Stellen (+61) für pädagogisches und therapeutisches Fachpersonal zur Verfügung. Somit gibt es insgesamt 510 zusätzliche pädagogische Stellen
an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen. Zusammen mit den 2.463 Stellen an den berufsbildenden Schulen verfügen die staatlichen Schulen im kommenden Schuljahr über 19.283 pädagogische Stellen – ein Höchststand.
Neue Verwaltungsleitungen an den Schulen werden die Schulen entlasten. Künftig werden sie anspruchsvolle Aufgaben in den Bereichen Schulbudget, Beschaffungen, Vertragsangelegenheiten und Personalmanagement übernehmen. Im Herbst startet ein
umfangreiches Fortbildungskonzept für die neuen Verwaltungsleitungen. 20 Schulen haben mit der Einführung einer Verwaltungsleitung bereits am 1. Februar 2021 begonnen, weitere Schulen haben zum 1. August 2021 neue Verwaltungsleitungen eingestellt. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 1. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15296750/2021-08-01-bsbnachwuchslehrkraefte-in-hamburg/).
10. An welche Stellen können sich Eltern im Bezirk Eimsbüttel wenden, wenn durch eingeschränkte oder fehlende Betreuung die eigene Arbeitsstelle in Gefahr ist oder verloren wurde?
Dies liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel.
11. Steht die Schulbehörde im Austausch mit weiteren Behörden, um sicherzustellen, dass ein sicherer Kita- und Schulbesuch sowie Sport für Kinder in Hamburg eine vordringliche Priorität besitzt, ggf. auch gegenüber Aktivitäten für Erwachsene wie Sportgroßereignisse, Vergnügungs- und Freizeitangebote?
Wenn ja, wurde dazu ein Priorisierungsplan vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
Die Behörden stehen in einem ständigen Austausch miteinander.
12. Von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer wird der Wunsch geäußert, auch nach der Pandemie einen Unterricht in kleineren Gruppen zu ermöglichen. Gibt es seitens der Schulbehörde diesbezüglich aktuelle Planungen? Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu 9.
13. Werden Einschränkungen des Regelbetriebs wie z.B. Wechselunterricht nach Beschaffung und Inbetriebnahme von Luftfiltern für alle Klassen generell noch in Betracht gezogen? Wenn ja, welche pandemiebedingten Voraussetzungen müssen dann erfüllt sein?
Die BSB möchte das Risiko erneuter Schulschließungen in jedem Fall ausschließen. Deshalb werden zusätzlich zu den bereits erfolgreich angewendeten, oben aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen Unterrichtsräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten noch sicherer gemacht. Hamburg ist bislang das einzige Bundesland, das flächendeckend alle Klassenräume und einen großen Teil der weiteren Unterrichtsräume mit mobilen Luftfiltergeräten ausstattet. Trotz der angespannten Marktsituation ist es gelungen, rechtzeitig eine so große Zahl von Geräten sicher zu bestellen.
Die BSB hat zum Stand 19. August 2021 über 21.000 mobile Luftfiltergeräte im Wert von über 21 Millionen € bei verschiedenen Herstellern für die Unterrichtsräume der staatlichen Hamburger Schulen verbindlich bestellt. Im Gegenzug haben die Hersteller nach einer umfangreichen Ausschreibung und intensiven Gesprächen zugesichert, ab Anfang September und bis Ende der Herbstferien mindestens rund 18.000 Geräte zu liefern. Die weiteren Geräte sollen im Oktober folgen. Mit dieser sehr umfangreichen Bestellung von mobilen Luftfiltergeräten werden Hamburgs Schulen noch besser vor Corona-Infektionen geschützt.
Ziel der BSB ist es, 10.000 Unterrichtsräume mit Luftfiltergeräten auszustatten und so die Sicherheit für die rund 8.600 Schulklassen an den allgemeinbildenden Schulen sowie die Schulklassen an den berufsbildenden Schulen zu erhöhen. Bereits zum Stand 19. August
2021 haben einzelne allgemeinbildende Schulen rund 800 Klassenräume mit Luftreinigungsanlagen ausgestattet. Im Übrigen siehe hierzu die Pressemitteilung der BSB vom 19. August 2021 und 15. Juli 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15263616/2021-07-15-bsb-luftfilter/) sowie die Drs. 22/5218 und 22/5275. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.-8.