Der Regionalausschuss Lokstedt hatte die Straßenverkehrsbehörde bereits im November 2016 mit der Drucksache 20-1981 unter anderem darum gebeten, rund um die Kitas und die Schule im Burgunderweg 1 im Garstedter Weg eine Tempo 30-Regelung umzusetzen. Aufgrund mangelnder Gefährdungs- und Rechtsgrundlage wurde dieser Antrag abgelehnt. (Drs. 20-2065).
Im Zuge der 2016 im Bundesrat beschlossenen Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung von Tempo-30-Strecken in sensiblen Bereichen – etwa vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen – nunmehr ohne den ansonsten nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich.
Vor diesem Hintergrund wurde 2019 mit der Drucksache 20-3460 im Garstedter Weg, im Bereich der Kreuzung Rebhuhnweg/Burgunderweg, eine Tempo-30-Strecke, vergleichbar mit der Situation vor der Stadtteilschule Paul-Sorge-Straße, beschlossen und im späteren Verlauf umgesetzt. Der Grund dafür war die anhaltende Stausituation auf und vor der Kreuzung Garstedter Weg sowie die Tatsache, dass der Garstedter Weg weiterhin in starkem Maße als Ausweichstrecke im Zuge der A7-Bauarbeiten genutzt wird.
Zudem überqueren insbesondere zu Schul- und Kitazeiten viele Kinder die beschriebene Kreuzung, die unmittelbar an die Einrichtungen angrenzt. Die Ampelphasen werden jedoch von Autos und LKW trotz zahlreicher wartender Fußgänger häufig ignoriert, was täglich zu gefährlichen Situationen führt. Querende Schul- und Kitakinder sind trotz grüner Fußgängerampel mit Fahrzeugen konfrontiert, die die Fußgängerampel verspätet durchfahren. An dieser Grundsituation hat sich bis heute nichts geändert.
Im Zuge der Schließung eines Alten- und Pflegeheims in diesem Bereich des Garstedter Weges wurde die Tempo-30-Strecke jedoch kürzlich ohne weitere Information der Bezirkspolitik aufgehoben.
Petitum:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass im Garstedter Weg im Bereich der Kreuzung Rebhuhnweg/Burgunderweg, angrenzend an die Grundschule Burgunderweg, die beiden Kitas der Pestalozzi-Stiftung und dem Hamburger Schulvereins sowie die Unterbringung für pflegebedürftige Wohnungslose, die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wieder eingerichtet wird.