Wildtiere im Voßbarg

Kleine Anfrage des Mitgliedes der Bezirksversammlung
Herrn Marc Schemmel, SPD-Fraktion
und Antwort der Verwaltung

Der OaLo hat am 25.06.07 in einem interfraktionellen Antrag eine Bewertung der Parkanlagen und Grünwegeverbindungen im Ortsamtsbereich Lokstedt hinsichtlich der Ausweisung von Hundeauslaufzonen nach § 9 Abs. 3 des HundeG vorgenommen und an die BV Eimsbüttel weitergeleitet. Hinsichtlich der Belegenheiten „Auf dem Voßbarg/ Grünanlage Voßbarg“ sowie „Jütenweg-Reinhold-Meyer-Straße-Grünanlage Voßbarg“ hatte der OaLo die Freigabe empfohlen.

In einer Bürgereingabe an den OaLo vom 05.05.08 heißt es nun, dass sich in den Bereich der Grünanlage Voßbarg auf Höhe der Reinhold-Meyer-Straße bis zur Straße „Zum Niendorfer Grenzhaus“ Wildtiere zurückgezogen hätten, insbesondere in dem bisher eingezäunten Abschnitt. Bürger hätten hier auch schon mit ihren Hunden Wildtiere aufgeschreckt. Zudem soll die Einzäunung an verschiedenen Stellen beschädigt sein.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wie stellt sich die Situation im Voßbarg derzeit insgesamt dar?
a) Wie wird der Voßbarg von Hundehaltern angenommen?

Die Parkanlage Voßbarg wird nach Kenntnis des Fachamtes E / MR von Hundehaltern gut angenommen.

b) Befinden sich auf für Hunden freigegebenen Flächen im Voßbarg Wildtiere und wenn ja, welche, in welcher Anzahl und in welchen Abschnitten?

Die Parkanlage Voßbarg grenzt unmittelbar an Forst- und Wiesenflächen der Feldmark an.
Wildlebende Tiere bewegen sich frei auf diesen Flächen und in großen Teilen des Hamburger Stadtgebietes. Dementsprechend kann das Fachamt E/MR keine differenzierten Aussagen zu Arten, Anzahlen und Aufenthalt der Tiere treffen. Es ist anzunehmen, es sich bei den Wildtieren im Voßbarg und Umgebung um Niederwild, wie Kaninchen, Hasen und Rehwild handelt und um Raubwild, wie Fuchs und Marder.

2. Wie wird die Situation im Abschnitt der eingezäunten Fläche im nord-östlichen Bereich der Grünanlage Voßbarg beurteilt?
a) Wofür ist die Einzäunung hier vorgesehen?

Die Einzäunung der nord-östlichen Teilfläche der Parkanlage diente ursprünglich der Schonung der neu angepflanzten Bäume und Sträucher.

b) Wie ist der Zustand des Zaunes und was wird ggf. getan, damit sich Menschen und Tiere hier nicht verletzen, Hunde und Wildtiere sich nicht begegnen bzw. der Zaun wieder seine eigentliche Funktion erfüllt?

Der Zaun um die Parkanlagenfläche ist streckenweise stark beschädigt.
Da inzwischen keine Notwendigkeit für den Zaun mehr besteht, wird dieser in naher Zukunft durch das Fachamt E / MR zurückgebaut.

3. Scheint es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, eine neue Regelung für diesen/ weitere Abschnitte des Voßbargs bzgl. der Freigabe für Hunde zu treffen und wenn ja, warum?

Nein. Die Parkanlage ist nach §9 Absatz 3 des Hamburgischen Hundegesetzes freigegeben. Absatz 4 des §9 beinhaltet die Aussage „Die Hundeführerin oder der Hundeführer hat sicherzustellen, dass der Hund von Spielplätzen und – flächen, als Liegewiesen genutzten Rasenflächen, Blumenbeeten, Unterholz, Uferzonen und Biotopen ferngehalten wird.“
Dies ist auch auf den Parkanlagenschildern vermerkt.