WLAN an Eimsbütteler Grundschulen

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius, Dr. Ann-Kathrin Riegel und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)

Der Wechsel zwischen den Lernformen Präsenz- und Distanz- bzw. Wechselunterricht hat sich in den letzten Monaten seit Beginn der Pandemie mehrfach vollzogen und hat sowohl die Schüler*innen als auch die Lehrerschaft und Schulleitungen vor große Herausforderungen gestellt.

Grundschüler*innen sind von den Folgen der pandemiebedingten Schulschließungen ganz besonders betroffen und in ihrem Lernfortschritt gefährdet.

Für gute Lernbedingungen in Zeiten von Fern-, Wechsel- oder Hybridunterricht ist auch für die Grundschulen eine leistungsstarke digitale Infrastruktur von großer Bedeutung. Dazu gehört insbesondere, dass die Schulen über ein auch unter Pandemiebedingungen gut funktionierendes WLAN-Netz verfügen.

Auf Bürgerschafts- und Senatsebene wurden bereits weitreichende Maßnahmen zur Stärkung und zum Ausbau der IT-Infrastruktur an Hamburgs Schulen beschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie viele Grundschulen gibt es zum März 2021 im Bezirk Eimsbüttel?
2. In welchen Stadtteilen liegen diese Grundschulen im Bezirk Eimsbüttel?
3. Wie viele Schüler*innen werden an diesen Grundschulen in den einzelnen Klassenstufen beschult?
Bitte auflisten nach:
· im gesamten Bezirk
· in den einzelnen Stadtteilen

Antwort zu 1. bis 3.:
Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Grundschulen im Bezirk Eimsbüttel nach Stadtteil und Anzahl der Schulen für das Schuljahr 2020/21 siehe die nachfolgende Übersicht:

4. Auf welcher Berechnungsgrundlage wird bewertet, ob Grundschulen über ein ausreichend leistungsstarkes Internet/WLAN verfügen, um insbesondere den derzeit durch Distanz- und Wechselunterricht über Videokonferenzsysteme oder mit Lernmanagementsystemen hohen Anforderungen gerecht zu werden?

5. Verfügen alle Eimsbütteler Grundschulen gemäß dieser Grundlage über ein ausreichend leistungsstarkes Internet/WLAN?
Falls nein: An welchen Eimsbütteler Grundschulen ist aus welchen Gründen kein ausreichend leistungsstarkes Internet/WLAN verfügbar?

6. Bewerten Schulbeschäftigte und Schüler*innen das jeweilige Internet/WLAN als ausreichend? Bitte nach Schulstandorten auflisten.

7. Ist das Internetangebot/WLAN an den Standorten mit Musikschulen, regionalem Bildungszentrum oder weiteren angegliederten Institutionen ebenfalls in der Gesamtnutzung unter Pandemiebedingungen ausreichend? Bitte nach Standorten mit den genannten Institutionen auflisten.
Sind die genannten Institutionen mit dem Angebot zufrieden?

8. Über welche Datenübertragungsgeschwindigkeiten verfügen die Eimsbütteler Grundschulen derzeit? Bitte einzeln aufführen.

9. Welche Planungen bestehen in Bezug auf den WLAN-Ausbau an Eimsbütteler Grundschulen?

10. Sind Hindernisse / Verzögerungen beim WLAN-Ausbau an Eimsbütteler Grundschulen bekannt, die darauf zurückzuführen sind, dass mit externen Dienstleistern keine Rahmenverträge geschlossen werden? Falls ja, bitte einzeln aufführen.

11. Gemäß Mitteilung des Senats (Bürgerschafts-Drucksache 22/2224) sollen im Rahmen eines Support-Konzepts unter anderem einheitliche Strukturen für die IT-Beratung und -Betreuung sowie die Unterstützung bei technischen Problemen aufgebaut werden. Im Einzelnen besteht das
Support-Konzept aus den Komponenten
– IT-Betreuung/Administration in den Schulen vor Ort,
– zentrale Störungsstelle (Single Point of Contact, SPOC) und
– Experten-Service/Dienstleister.
a. Welche Verbesserungen und Ressourcen-Einsparungen können hierdurch erreicht werden?
b. Wie weit ist dieses Konzept bereits (an den Eimsbütteler Grundschulen) umgesetzt?
c. Sieht das Support-Konzept für Grundschulen eine Erhöhung der Mittel für Wartung und Support vor?

Antwort zu 4. bis 11.:
Die BSB hat unmittelbar mit Inkrafttreten des DigitalPakts Schule sowie der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm mit der Umsetzung der Ausstattung der Schulen begonnen. Hierdurch wurde erreicht, dass über 63.000 Laptops und Tablets in den staatlichen Hamburger Schulen, davon mehr als 45.000 in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen, für die unterrichtliche Nutzung zur Verfügung stehen. Von diesen stehen 20.000 Tablets oder Laptops, die mit Mitteln aus der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt angeschafft wurden, für die Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

Wie u. a. auch die Bundesregierung auf offizielle Anfragen bestätigt hat, liegt Hamburg bei der Umsetzung des DigitalPakts zwischen Bund und Ländern mit deutlichem Abstand an der Spitze aller Länder. Kein anderes Land hat so effektiv und zügig die Mittel des Bundes für den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur eingesetzt wie Hamburg. Die BSB investiert seit Jahren in erheblichem Umfang in die Digitalisierung an den Hamburger Schulen. Alle Hamburger Schulen sind über Glasfaserkabel mit dem Internet verbunden.

Da sich durch die Pandemiesituation das Nutzungsverhalten und damit der Bedarf der Schulen allgemein geändert haben, erfolgte seit Dezember 2020 zum Ausbau der Bandbreite keine Einzelfallprüfung mehr, sondern eine allgemeine Anhebung auf identische Standards, damit die Schulen für die verschiedenen Unterrichtsszenarien mit der erforderlichen Bandbreite ausgestattet sind. Die Bandbreite der Internetzugänge der Schulen wurde 2021 von bislang 50 – 100 Mbit/s auf 500 Mbit/s für alle Grundschulen und Sonderschulen erhöht.

Inzwischen sind 99 % der Hamburger staatlichen Schulen mit WLAN in allen oder fast allen Unterrichtsräumen ausgestattet. Alle Eimsbütteler Schulen sind bereits mit WLAN ausgestattet.

Damit können die schulischen Tablets und Notebooks, aber auch private Endgeräte in den Schulen genutzt werden. Ausgenommen sind lediglich einzelne Schulen, bei denen die WLAN Ausstattung bis zum Abschluss laufender Sanierungs- oder Bauarbeiten zurückgestellt werden muss. Bei den Grundschulen wurde mit einem Sofortausstattungsprogramm in der Pandemie für eine zügige „IT-Basisausstattung“ gesorgt, die im weiteren an jeder Grundschule auf den 1 Gbit/s Standard noch weiter verbessert wird.

Darüber hinaus sind alle staatlichen Schulen mit einer strukturierten internen Netzwerkinfrastruktur ausgerüstet. Ausschlaggebend für die Qualität der Netzwerkinfrastruktur ist über die Bandbreite hinaus insbesondere deren Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Die Netzwerkinfrastruktur der Hamburger Schulen bietet zudem Sicherheit und Skalierbarkeit. Hamburg ist das einzige Bundesland mit dieser Ausstattung und hat damit beste Voraussetzungen für das digitale Lernen mit Lernplattformen und Videokonferenzen geschafften.

Die Konfiguration und Wartung der schuleigenen IT ist seit Jahren eine Aufgabe der jeweiligen Schule, für die alle Schulen nach den gleichen Schlüsseln finanzielle Mittel bekommen. Diese Summe wird künftig noch zusätzlich um einen Festbetrag von zusätzlich 10.000 Euro pro Schule und pro Jahr aufgestockt und damit im Durchschnitt fast verdoppelt. Insgesamt stellt der Senat den allgemeinbildenden Schulen künftig jedes Jahr rund acht Mio. € für die Administration und Wartung der schulischen IT zur Verfügung.

Die Schulen beauftragen damit in der Regel Fachfirmen, die die Geräte warten und administrieren und ergänzen diesen Service durch schuleigenes Engagement, beispielsweise durch die Mitarbeit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften bei der IT-Administration. Siehe hierzu auch die Pressemitteilungen der für Bildung zuständigen Behörde vom 9. März 2021, https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14950234/2021-03-09-bsb-wlanausbau-an-staatlichen-schulen/ und vom 3. Mai 2021, https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15042624/2021-05-03-bsb-mehr-geld-fuerit-wartung-an-schulen/.

Seit dem 25. Januar 2021 ist der neue digitale Dienst „JMS Online“ ab sofort verfügbar. Interessierte Hamburgerinnen und Hamburger können sich oder ihre Kinder nun für Unterrichtsangebote der JMS online vormerken lassen. Mit verschiedenen Suchkriterien wie Alter des Kindes oder gewünschter Stadtteil, wird schnell das passende musikalische Unterrichtsangebot vorgeschlagen. Darüber hinaus werden freie Plätze oder voraussichtliche Wartezeiten angegeben. Damit wollen wir allen Kindern und Jugendlichen auf unkompliziertem Weg den Zugang zu einer modernen musikalischen Bildung ermöglicht werden. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 25. Januar 2021 (Neuer Online-Dienst der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg – hamburg.de). Der Dienst wurde bislang erfolgreich für ca. 550 Vormerkungen genutzt.

Im Übrigen wird zur Digitalisierung an den Schulen auf die Drs. 21/11206, 21/14178, 21/14228, 22/435, 22/980, 22/1058, 22/1472, 22/2097, 22/2224, 22/2523, 22/2715, 22/2899, 22/3003, 22/3266, 22/3339, 22/3441 und 22/3747 und 22/4373 verwiesen.