Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb SPD-Fraktion
Sachverhalt Die heutige Gesellschaft ist durch ein hohes Maß an Arbeitsteilung gekennzeichnet. Dies bezieht sich nicht allein auf die Untergliederung unterschiedlicher industrieller Sektoren, sondern betrifft jede einzelne Person: zwischen Arbeit, Familie, städtischer Organisation und Freizeit entstehen nicht selten Zielkonflikte. Das individuelle Zeitbudget harmoniert dabei häufig nicht mit den öffentlichen Diensten, da sich Arbeitszeit und Öffnungszeiten von Geschäften oder Ämtern überschneiden.
Auf die Entwicklung einer zunehmend gestressten Gesellschaft hat der Europarat im Jahr 2010 mit der Forderung nach einem „Recht auf Zeit“ reagiert. Dabei wird die zentrale Bedeutung des Faktors „Zeit“ für das Gefühl von Lebensqualität betont. Angesichts der sich verändernden Lebensstile sowie Arbeits- und Verhaltensmuster werden Maßnahmen gefordert, mithilfe derer öffentliche und private Dienste sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Vergangenheit in europäischen Staaten wie Frankreich und Italien vermehrt „Zeitbüros“ eingerichtet worden. Ihre Funktion ist es, Angebot und Nachfrage nach Zeit zu beobachten und miteinander in Einklang zu bringen. Beispiele für zeitpolitische Maßnahmen sind unter anderem die Änderung von Öffnungszeiten von Ämtern oder die flexiblere Gestaltung der zeitliche Angebote von Kindergärten und Seniorendiensten.
In ihrem Papier „Bezirksverwaltung auf Kurs 2020 bringen“ fordern die Hamburger Bezirksamtsleiter unter anderem, dass alle Kundenzentren von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben. Vor dem Hintergrund zeitpolitischer Analysen wäre interessant, inwieweit diese in die Überlegungen zur Vereinheitlichung der Öffnungszeiten einbezogen wurden.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:
1. Inwieweit werden zeitpolitische Überlegungen in die Organisation der öffentlichen Zeitrhythmen in Eimsbüttel einbezogen? Welche konkreten Beispiele gibt es hierfür und auf welche Daten stützen sich die zeitpolitischen Überlegungen dabei?
Zeitpolitische Überlegungen im Sinne der Kleinen Anfrage spielen derzeit keine Rolle, weil vor allem die Voraussetzungen hinreichender personeller Kapazitäten nicht erfüllt sind. Die Forderung nach Öffnungszeiten von 8.00 bis 18.00 Uhr ist unter den gegebenen Bedingungen nur einzulösen, wenn sich die Zahl der Kundenkontakte in den Kundenzentren verringern lässt, z.B. durch den verstärkten Ausbau der internetbasierten Kundenbedienung.
2. Wurden oder werden derzeit Gespräche über die Einrichtung von Zeitbüros oder ähnlichen Institutionen in Eimsbüttel geführt?
Nein.
a) Wenn ja, was ist das (vorläufige) Ergebnis dieser Gespräche?
b) Wenn nein, warum wurde diese Maßnahme bislang nicht in Betracht gezogen?
Zu 2b): Siehe 1.
Anlage/n:
ohne Anlagen