Wochenmarkt Grundstraße

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Frank Wiedemann (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Mehrheit der Wochenmarkthändler nutzt die Möglichkeit, an den Marktveranstaltungen als Tagesbewerber teilzunehmen. Tagesbewerber werden von der Verwaltung statistisch nicht erfasst. Die nachstehenden Angaben resultieren aus der Entwicklung der Gebühreneinnahmen.

Sachverhalt

Im Gegensatz zum Mittwochsmarkt erfreut sich der am Samstag stattfindende Wochenmarkt Grundstraße bei den Eimsbüttlern großer Beliebtheit. Er zeichnet sich durch ein breites und vielfältiges Angebot der Marktbeschicker aus, die auf viele Kunden vertrauen können. Nachdem, so der subjektiver Eindruck, vor 1-2 Jahren eine volle Auslastung des Marktes erreicht worden war, sind seit mehreren Monaten zunehmend freie Plätze und größere Lücken auffällig. Dieses, möglicherweise nur vermeintliche, langsame Ausdünnen des Marktes ist auch den Marktbesuchern nicht verborgen geblieben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wie hat sich die Anzahl der Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt Grundstraße in den letzten fünf Jahren für den Samstag und wie die tatsächlich genutzte Marktfläche im Verhältnis zur Maximalauslastung entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?

Zu Frage 1:

1.1 Entwicklung der an den Marktveranstaltungen teilgenommenen Markthändlern:

2011   60

2012   60

2013   60

2014   59

2015   42

1.2 Die Angaben beruhen auf dem Umfang der an die Händler vergebenen Flächen. Darauf, ob diese Händler regelmäßig an den Marktveranstaltungen teilnehmen, hat die Verwaltung nur begrenzt Einfluss.

2011    83%

2012   83%

2013   83%

2014   82%

2015   61%

2. Wie hat sich die Anzahl der Anfragen weiterer Marktbeschicker, die einen Stand am Samstag beantragen wollten, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte pro Jahr angeben)?

Die Zahl der Tagesbewerber wird statistisch nicht erfasst. Bewerbungen für eine ständige Zulassung werden aus Aktualitätsgründen nach einem Jahr gelöscht, sofern keine Verlängerung der Bewerbung beantragt wurde. Aktuell liegen 11 Bewerbungen vor.

3. Mussten bestimmte, der in 2. erwähnten Anfragen abschlägig beschieden werden? Wenn ja, welche Gründe gaben hierfür jeweils den Ausschlag?

Das Bewerberverfahren beruht auf der Zulassungs- und Benutzungsverordnung. Dort ist vorgegeben, dass die Wochenmarktveranstaltungen mit einem vielfältigen, ausgewogenen und abwechslungsreichen Angebot durchzuführen sind. Auch deshalb ist darauf zu achten, dass bei der Zulassung von Händlern kein Warenüberangebot entsteht, z.B. zu viele Textilhändler auf den Markt kommen. Die vorliegenden Bewerbungen konnten wegen eines Überangebotes der Ware noch nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird weiterhin jede Möglichkeit nutzen, bestehende Lücken im Angebot durch geeignete Bewerber zu schließen.

4. Wie beurteilt die Verwaltung die Entwicklung und welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden?

Die Verwaltung hat den Rückgang der Kundennachfrage mit Sorge wahrgenommen und reagiert. So sollen zur Steigerung der Attraktivität die heutigen Händler räumlich zusammengefasst und so aufgestellt werden, dass wieder ein einheitliches Marktbild entsteht. Ein entsprechender Plan wurde mit dem Vertreter der Händler bereits entwickelt. Die Umsetzung soll zusammen mit den Händlern erfolgen.