Wohnungsbauprogramm für Eimsbüttel

Sachverhalt

In der vorliegenden Fortschreibung des Wohnungsbauprogrammes für Eimsbüttel hat die Verwaltung Vorschläge für neue Potentialflächen vorgelegt. Sie hat dabei auf die geringe Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen im Jahre 2011 hingewiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksversammlung beschliesst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogrammes wie folgt zu ergänzen:

1. Die Bezirksversammlung beauftragt das Bezirksamt dem Stadtplanungsausschuss einen Stand der Realisierung und verbindlichen vertraglichen Regelungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau aufgeschlüsselt nach den Potentialflächen, ggf. ergänzt um weitere Baumaßnahmen vorzulegen. Dieser Sachstand sollte in künftigen Fortschreibungen des Wohnungsbauprogrammes mit aufgenommen werden.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine/n Vertreter/in der BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) in eine der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses einzuladen, um dort über den aktuellen Stand der Umsetzungsmöglichkeiten zur Gewinnung von Flächen für öffentlich geförderten Wohungsbau, auch im Kerngebietsbereich, Aktivitäten zur Erhaltung von öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bezirk Eimsbüttel durch Ankauf von Belegungsrechten zu berichten. Darüber hinaus sollte berichtet werden, über die Möglichkeiten zur Schaffung von mehr barrierefreiem und barrierearmen Wohnraum.

3. Die Bezirksversammlung beauftragt das Bezirksamt diesen Beschluss der Bezirksversammlung in geeigneter Weise in die veröffentlichte Endversion der Fortschreibung des Wohnungsbauprogrammes aufzunehmen.

Roland Seidlitz, Steffi Könnecke und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Rust und SPD-Fraktion