Zebrastreifen in Tempo-30 Zonen erhalten für die Sicherheit der Schulkinder

Sachverhalt

In Hamburg finden sich in zahlreichen Tempo-30-Zonen im Umfeld von Schulen noch Fußgängerüberwege, die sogenannten „Zebrastreifen“. Diese wurden zur Sicherung des Schulweges eingerichtet. Nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ gelten Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen inzwischen jedoch als entbehrlich. Da die Straßenverkehrsordnung festlegt, dass Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9), werden Zebrastreifen nur in begründeten Ausnahmefällen in Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die derzeit noch vorhandenen stammen aus der Zeit vor Einführung der Richtlinie im Jahr 2001. Sie wurden lediglich aus Gründen der Kostenersparnis noch nicht abgebaut. Wird eine Tempo-30-Zone jedoch saniert und die Fahrbahndecke erneuert, sollen die Zebrastreifen in der Regel nicht wieder aufgetragen werden.

Damit fällt jedoch ein wichtiges Instrument der Schulwegsicherung weg. In Tempo-30-Zonen wird die Sicherheit der Fußgänger zwar durch die Verkehrsberuhigung erhöht und Autofahrer müssen mit querenden Fußgängern rechnen, sie sind jedoch nicht verpflichtet, für Personen, die die Fahrbahn queren möchten, zu halten. Zudem entstehen für Kinder besondere Gefahren, da sie zwischen parkenden Autos nicht gesehen werden und Geschwindigkeiten herannahender PKWs schlechter einschätzen können. Diese Gefahren werden durch Fußgängerüberwege gemindert. Fallen sie weg, ist es vielen jüngeren Schülern nicht möglich, alleine zur Schule zu gehen.

Zudem verändert sich in vielen Stadtteilen die Schulstruktur: Zahlreiche Schulen werden zusammengelegt und verfügen dann über mehrere Standorten, andere kooperieren miteinander. Somit ist es für Schüler immer häufiger erforderlich während des Schulalltages über den öffentlichen Straßenraum von einem zum anderen Schulstandort zu wechseln. Auch hieraus ergibt sich ein besonderer Bedarf nach sicheren Querungsmöglichkeiten für den Schülerfußgängerverkehr. Fußgängerüberwege im Umfeld von Schulen sollten daher auch nach der Sanierung der Straße wieder eingerichtet werden können.

Beschlussvorschlag:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Verkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass die in Tempo-30-Zonen noch vorhandenen Zebrastreifen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit im Rahmen von Straßensanierungen nicht automatisch und ohne Abstimmung mit den bezirklichen Gremien ersatzlos wegfallen. Es soll sichergestellt werden, dass derartige Maßnahmen in den zuständigen bezirklichen Gremien zu erörtern sind.

Weiterhin wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die in Hamburg anzuwendenden Regeln zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen so verändert werden, dass es nicht automatisch zum Wegfall von Zebrastreifen kommt. Fußgängerüberwege, die der Schulwegsicherung dienen oder aus anderen Gründen für die Sicherheit des Fußverkehrs notwendig sind, sollen erhalten bleiben, wiederhergestellt oder neuangelegt werden können.

 

Koorosh Armi, Rüdiger Rust und SPD-Fraktion

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