Zukunft des Gebäudes Bondenwald 110 a

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb, Rüdiger Rust, Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

I. Interessenbekundungsverfahren

Dem Hauptausschuss wurde am 10.05.2012 auf seinen Beschluss Drs. 0610/XIX (HA-Beschluss vom 12.04.2012) von der Finanzbehörde mitgeteilt, dass „die bisherigen Versuche, ein tragfähiges Konzept auf der Grundlage der örtlichen, der baulichen und planrechtlichen Gegebenheiten zu realisieren, nicht zu einem Erfolg geführt“ hätten. Aktuell gäbe es aber eine Reihe von Interessenten, die ihre Ideen und Konzepte im Bezirksamt oder der zuständigen Behörde vorstellen würden.

Im April wäre deshalb in einem gemeinsamen Termin mit Vertretern der Bezirksverwaltung, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Kulturbehörde, des Denkmalschutzamtes und der Finanzbehörde – Amt 4 (Immobilienmanagements) vereinbart worden, dass die zuständige Finanzbehörde ein Interessenbekundungsverfahren vorbereitet, das Interessenten auffordern solle, sich unter den für die Mutzenbecher-Villa im Niendorfer Gehege gegebenen Rahmenbedingungen mit ihren Konzepten zu bewerben.

In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde von der Verwaltung am 12. April 2012 ausgeführt, dass alle betroffenen Dienststellen ihre Stellungnahmen/Rahmenbedingungen zu einem Interessenbekundungsverfahren an die Finanzbehörde reichen und diese anschließend zur Beratung an den Ortsausschuss/Regionalausschuss Lokstedt weitergeleitet würden (vgl. Niederschrift über die 13. Sitzung des Gremiums Hauptausschuss am Donnerstag, 12.04.2012).

Eine Präsentation der Nutzungskonzepte solle dann nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens stattfinden.

II. Untersuchungen am Gebäude

Presseberichten zufolge untersuchen derzeit Professor U. Zipelius und Studenten/ -innen der Hafen-City-Universität (HCU) die Bausubstanz des Gebäudes. Bis Ende Juli solle eine Bauzustandsanalyse vorgenommen werden; über „mehrere Semester sollen Studierende den Bau begutachten“.

Wir fragen die Verwaltung:

I. Interessenbekundungsverfahren

1. Wie weit ist die Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens vorangeschritten?

Das Exposee für das Interessenbekundungsverfahren ist im Entwurf von der Finanzbehörde (FB) fertiggestellt worden und befindet sich in der Abstimmung mit den beteiligten Behörden.

2. Wann werden dem Regionalausschuss Lokstedt die Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen zu dem Interessenbekundungsverfahren vorgelegt?

Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, wird der überarbeitete Entwurf allen beteiligten Behörden zur Zustimmung vorgelegt. Das Bezirksamt Eimsbüttel wird den Regionalausschuss Lokstedt informieren.

3. Wann soll mit dem Interessenbekundungsverfahren begonnen werden?

Die Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren sollen im September 2012 veröffentlicht werden.

4. Wann soll das Verfahren abgeschlossen sein?

Die Frist zur Abgabe der Nutzungskonzepte soll 2 Monate betragen.

5. Welche Schritte erfolgen nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens? Wann ist mit einer Vorstellung von Nutzungskonzepten im Regionalausschuss zu rechnen?

Um eine Auswahl treffen zu können, werden die eingegangenen Konzepte geprüft und bewertet. An diesem Verfahren wird das Bezirksamt Eimsbüttel beteiligt.

II. Untersuchungen am Gebäude

6. Welchen Untersuchungsauftrag hat die HCU bzgl. des Gebäudes Bondenwald 110 a erhalten? Wann und von wem?

Die Hafen-City-Universität arbeitet auf eigene Initiative, die Kulturbehörde begleitet die Untersuchung. Die FB gestattet als Grundeigentümerin den Zutritt zum Objekt.

7. Über welchen Zeitraum sollen die Untersuchungen laufen? Wie sind in diesem  Zusammenhang Aussagen zu verstehen, dass Studierende „über mehrere Semester den Bau begutachten sollen“?

Der FB sind nur 2 Untersuchungstage bekannt (16.Juni. und 23.Juni.2012).

8. Wann und wem sollen Ergebnisse vorgelegt werden?

Mit der FB sind diesbezüglich keine Vereinbarungen getroffen worden.

9. Mit welchen Kosten sind die Untersuchungen verbunden und wer trägt diese?

Der Eigentümerin entstehen keine Kosten.

10. Nach Einschätzung von Prof. Zipelius seien Nutzungen für Vereine, als Café, Ausstellungsraum für ein örtliches Museum oder als Sitz des BUND möglich. Ist gegenüber der HCU seitens des Eigentümers darauf hingewiesen worden, dass gewerbliche Nutzungen – also auch ein Café – hier als Nutzung unter den gegebenen Rahmenbedingungen und Vorgaben nicht zulässig sind?

Die möglichen Nutzungen werden von den beteiligten Behörden, insbesondere vom Bezirksamt Eimsbüttel vorgegeben.