Zustand der Buchen am Siemersplatz und am König-Heinrich-Weg

Kleine Anfrage des Mitgliedes der Bezirksversammlung, Herrn Marc Schemmel, SPD-Fraktion

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Der Erhalt der alten Rotbuche auf dem ehemaligen Gelände des Gasthofes Münster war ein zentraler Punkt bei der Bebauung des Grundstückes. Nach Aussage der Verwaltung im November 2007 sei festzustellen, dass die Rotbuche mit dem veränderten Standort gut zu recht kommen würde und genügend Luft und Wasser erhalte.
Offen war zum Zeitpunkt der Beantwortung meiner Anfrage vom November 2007, wie sich die veränderte Lichtsituation an der Fassade auf den Blattaustrieb auswirken würde.

Nach intensiven Beratungen hatte es der Ortsausschuss Lokstedt am 20.02.2006 abgelehnt, einer Fällgenehmigung für die Rotbuche auf dem Gelände König-Heinrich-Weg 1, 1a zuzustimmen. Dem Ausschuss wurde seinerzeit erklärt, dass der Baum aufgrund des Befalls mit dem Hochthronenden Schüppling eine reduzierte Lebensdauer von noch 5-10 Jahre hätte.
Der Ortsausschuss Lokstedt hatte die Verwaltung darum gebeten, die Buche weiterhin „im Auge“ zu behalten. Im Februar 2008 wurde auf eine SPD-Anfrage mitgeteilt, dass gegen einen negativen Vorbescheid für das Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Gelände König-Heinrich-Weg 1, 1a am 07.05.2007 Widerspruch eingelegt wurde. Eine Entscheidung stand noch aus.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Rotbuche am Siemersplatz? Kommt dem Baum auch weiterhin genügend Licht, Luft und Wasser zu?

Anläßlich erneuter Besichtigung wurde festgestellt, dass die Buche augenscheinlich gesund ist; es sind keine Schattenäste vorhanden.

2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Rotbuche am König-Heinrich-Weg 1, 1a?

a) Welche Auswirkungen hat der Befall mit dem Hochthronenden Schüppling für die Rotbuche bisher gehabt?

Die Rotbuche ist augenscheinlich gesund; es sind z.Z. keine Pilzfruchtkörper sichtbar.

b) Welche Maßnahmen zur Pflege bzw. zum Erhalt des Baumes wurden seit dem Erkennen des Baumbefalls mit dem Hochthronenden Schüppling unternommen?

Pflegemaßnahmen durch den Grundeigentümer sind hier nicht bekannt.

c) Welche Aussage kann man zur Lebensdauer des Baumes derzeit machen?

Die vorhandenen Gutachten gehen von einer zu erwartenden Lebensdauer von 5 – 10 Jahren aus. Neuere Erkenntnisse liegen nicht vor.
(Für eine aktualisierte Überprüfung müsste der Grundeigentümer ein neues Gutachten erstellen lassen.)

3. Wie ist der Sachstand bzgl. des Widerspruchs gegen den negativen Vorbescheid zum Vorhaben auf dem Gelände König-Heinrich-Weg 1, 1a?

Das Widerspruchsverfahren ist noch anhängig.