Zuständigkeitsregelung für den Forstbereich in Hamburg

Sachverhalt

Die Forstverwaltung – für den ursprünglich die Umweltbehörde verantwortlich war – ist Mitte der 2000er Jahre unter dem CDU/ Schill-Senat in die Zuständigkeit der Wirtschaftsbehörde verlagert worden.

Diese Eingliederung wird von Umweltverbänden bis heute kritisiert und eine Zusammenführung der ministeriellen Aufgaben für die Bereiche Grün, Naturschutz und Forsten in einer Behörde gefordert.

Derzeit bestimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) für den Forstbereich die Fachpolitik und nimmt forstliche Stellung zu Raumplanungen wahr, erstellt die Fachpläne und hat die Fach- und Rechtsaufsicht nach dem Bezirksverwaltungsgesetz.

Den Bezirksämtern obliegen die Durchführungsaufgaben in den Forstrevieren. Sie haben auch die Personal- und Fachverantwortung.

Der Hamburger Wald außerhalb von Naturschutzgebieten ist nach unserem Landeswaldgesetz Erholungswald. Die Wälder in Hamburg dienen in erster Linie der Naherholung, sowie dem Biotop-, Grundwasser- und Bodenschutz und spielen als Wirtschaftsfaktor kaum eine Rolle.

Eine wirksame Forstverwaltung muss in der Lage sein, die ministeriellen Aufgaben nach dem Bundeswaldgesetz zu erfüllen und in enger Zusammenarbeit mit Naturschutzamt, Stadtgrün und Landschaftsplanung Hamburgs Grün nachhaltig zu schützen und zu entwickeln.

Die behördliche Verlagerung der Hamburger Forstverwaltung in die Wirtschaftsbehörde hat den Evaluierungsergebnissen zum Hamburger Forstbereich zufolge, keine positiven Effekte erbracht.

Eine Neuorganisation der Hamburger Forstverwaltung ist daher geboten.

Wie der Bezirksversammlung am 10.10.11 mitgeteilt wurde, würde die Evaluattion zur Neuordnung der Forstverwaltung „verschiedene Möglichkeiten der Organisation aufzeigen, darunter die Beibehaltung des Status Quo, die Übergabe der Hamburger Forsten an den Landesbetrieb Forsten in Schleswig-Holstein oder die Gründung eines zentralen Bezirksforstamtes. Die letztgenannten Maßnahmen sind kaum geeignet, bestehende Verwaltungsmängel aufzulösen und würden auch der umweltpolitischen Bedeutung der Hamburger Forsten nicht gerecht.

Weitere Hamburger Bezirke mit Forstrevieren – Wandsbek (Duvenstedter Brook, Wohldorfer Wald, Volksdorf) und Altona (Klövensteen) – haben sich in ihren Bezirksversammlungen zu dieser Thematik bereits positioniert (BV Wandsbek – Drucksachen-Nr. 19/0898)/ BV Altona (Drucksachen-Nr. XIX-1074).

Beschlussvorschlag

Die Bezirksversammlung empfiehlt dem Senat gem. § 27 BezVG im Rahmen der derzeit laufenden Pläne zur Entflechtung von Aufgaben und Vermeidung von Doppelarbeit die Rückverlagerung der Verwaltung für die Hamburger Forsten zur Wahrnehmung ministerieller Aufgaben wieder von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zu prüfen.

Gleichzeitig sollen die Forstreviere weiterhin den Bezirken zugeordnet und weiter in die Grünflächenverwaltung/Management des öffentlichen Raumes integriert bleiben.

Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Regionalausschuss Lokstedt vorgestellt werden.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion