Alstereisvergnügen 2012 und die Folgen

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Mechthild Führbaum, Anne Schum und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Das Eisvergnügen im Februar 2012 lockte nach Schätzungen der Polizei rund 1,1 Millionen Menschen auf die Alster. In den Bezirken Nord und Mitte wurden 20 Plätze für Buden zur Abgabe von Speisen und Getränken genehmigt. Im Bezirk Eimsbüttel waren es 40 Stände auf dem Alstervorland im Bereich des Cliff und nördlich von Bodo’s Bootssteg zur Versorgung der Besucher. Wie aus einer Antwort auf die Anfrage in der Bezirksversammlung Nord (Drs.13/2012)hervorgeht, hat der Bezirk Nord aus dem Alstereisvergnügen mehr als 1.400 Euro an Schank-Lizenzen und für Flächennutzung eingenommen. Das Geld soll in die Herrichtung der Grünanlagen fließen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

1.Wie viele Bewerbungen für Standgenehmigungen sind bei der für den Bezirk Eimsbüttel zuständigen Veranstaltungsagentur eingegangen?

Es sind 400 Bewerbungen eingegangen.

2. Wurden alle 40 Standorte besetzt?

Ja.

3. War über die Ausgabe von Getränken und Speisen hinaus auch Handel zugelassen?
Wenn ja in welchem Umfang?

Ja, die Zulassung bestand. Das Angebot war nach Abschluss der Bewerbungen auf Handschuhe, Schals und natürliche Wärmflaschen durch Betreiber erweitert worden.

4. Hat das Bezirksamt die Standgenehmigungen ebenso wie die Bezirke Nord und Mitte kontrolliert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ja Aufbau Betrieb und Abbau wurde durch Mitarbeiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes durchgeführt. Desweiteren hat eine Lebensmittelkontrolle durch das Fachamt Verbraucherschutz am Freitag und Samstag stattgefunden.

5. Welche finanziellen Einnahmen hat das Bezirksamt Eimsbüttel durch die Vergabe von Standgenehmigungen und Konzessionen erhalten?

Für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnisse wurden Gebührenforderungen in Höhe von 2.720,– € vereinnahmt.

6. In welchen Haushaltstitel oder an welchen Bereich fließen die Einnahmen und wofür sollen sie verwendet werden?

Die Gebühren werden auf dem Titel 01.4.1441.111.01 vereinnahmt. Eine besondere Verwendung ist nicht vorgesehen.

7. Sind dem Bezirk durch das Alstereisvergnügen zusätzliche Kosten entstanden (bitte aufschlüsseln wodurch)? Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten gedeckt?

Für die Überstundenzuschläge der eingesetzten Mitarbeiter sind zusätzliche Kosten in Höhe von 1.210,56 € entstanden. Der Betrag wird aus den Titeln 1411.428.91 und 1411.438.91 gezahlt. Sachkosten sind nicht entstanden.

8. Sind in Folge des Eisvergnügens Schäden im Uferbereich und in den Grünanlagen entstanden. Wenn ja, in welchem Umfang?

In den Grünanlagen sind keine Schäden entstanden. Auskunft über den Uferbereich kann nur durch die Fachbehörde erfolgen, die für die Außenalster zuständig ist.

9. Wie bewertet das Bezirksamt das Konzept zum jetzigen Zeitpunkt?

Die Bewertung und das Fazit aus dem Konzept erfolgt am Montag, 05.03.2012 im Kerngebietsausschuss.

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