Anbindung des Niendorfer Flughafenrandgebiets

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung  Jutta Seifert und Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Im Niendorfer Flughafenrandgebiet ergibt sich für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner folgendes Verkehrs-Problem: Dieses große Wohngebiet – welches u.a. die Straßen Rahweg, Gotenweg, Ostfalenweg, Bayernweg und Sperlingsweg umfasst – ist lediglich durch zwei Zugangsstraßen – den Münchhausenweg und den Grotkoppelweg – vom Garstedter Weg erreichbar.
Aufgrund der Nähe zum Swebenweg und zum Krohnstiegtunnel verläuft ein Großteil des Verkehrs durch den Grotkoppelweg. Dies führt zu einer starken Emissionsbelastung der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner und zu einer erhöhten Abnutzung der Straßenflächen.

Diese Mängel könnten möglicherweise mit der Verlängerung des Vierenkamps um etwa 100 Meter in Richtung Rahweg behoben werden. Anwohnerinnen und Anwohnern würde damit ein weiterer Zugangsweg geboten.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bezirksverwaltung:

1) Wurde die Möglichkeit der Verlängerung des Vierenkamps durch die Bezirksverwaltung in der Vergangenheit bereits geprüft?

a. Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung?

Die Bezirksverwaltung hat diese Möglichkeit im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Niendorf 78 geprüft. Eine Anbindung des Gewerbegebiets an den Rahweg wurde im Bebauungsplan nicht vorgesehen, um das anliegende Wohngebiet nicht mit Gewerbeverkehr zu belasten.

b. Wenn nein, warum wurde diese Option bisher nicht geprüft?

Entfällt.

c. Welche Anfragen oder Anträge liegen der Bezirksverwaltung hinsichtlich des oben genannten Sachverhalts vor?

Weder bei der BV noch beim OA/Lo sind Anfragen oder Anträge in o.g. Angelegenheit eingegangen.

2) Wie ist die Fläche zwischen Vierenkamp und Rahweg ausgewiesen? Ist es mit dieser Ausweisung möglich, dort eine Straße zu bauen?

Die Fläche ist im Bebauungsplan Niendorf 78 als Gewerbegebiet und in einem 10 m breiten Streifen parallel Rahweg als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Die Herstellung einer Straße ist damit nicht zulässig.

3) In welchem Eigentum ist die entsprechende Fläche?

Ein Teil der Fläche ist im Eigentum von zwei Privatpersonen, der größere Teil ist im Eigentum der FHH.
Die FHH-Fläche ist disponiert, der potentielle Erwerber hat am 21.12.2010 einen Vorbescheidsantrag gestellt.

4) Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Verlängerung (ca. 100 Meter) des Vierenkamps in Richtung Rahweg?

Die Baukosten für die Verlängerung des Vierenkamps in Richtung Rahweg belaufen sich auf ca. 165.000 €. Der Wertausgleich für den Grunderwerb ist dabei nicht berücksichtigt.

5) Wie schätzt die Bezirksverwaltung die Realisierbarkeit des oben genannten Vorschlags einer Verlängerung des Vierenkamps ein?

Eine Verlängerung des Vierenkamps würde eine Bebauungsplanänderung erfordern. Dabei wären die verkehrlichen Belange abzuwägen (s. Punkt 1a).

6) Warum wurde der Vierenkamps beim Bau nicht direkt an den Rahweg angeschlossen? Welche Gründe gab es hierfür?

Siehe Punkt 1a.