Sachverhalt Bei der Ansiedlung eines Möbelmarktes (B-Plan Eidelstedt 68) ist der Zitat: „Aspekt Arbeitsmarkt / Soziales insbesondere durch die Übertragung des Bebauungsplanverfahrens auf den Bezirk zu einem wichtigen und viel diskutiertem Thema geworden. Unbestritten ist, dass durch den Möbelmarkt eine große Anzahl von Arbeitsplätzen geschaffen und diese auch den anliegenden Stadtteilen zugute kommen werden. Darüber hinaus hat die Firma Möbel Höffner im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung auf der ehemaligen Saggaufläche im Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Eidelstedt 68 ein Angebot für ein „Arbeitsplatzkonzept“ für den geplanten Möbelmarkt unterbreitet. Dieses umfasst die Schaffung von 400 Arbeitsplätzen, davon 30 Ausbildungsplätze und die im Konzept formulierten Rahmenbedingungen hierzu. Die Verwaltung beabsichtigt, die für die Firma Höffner aus diesem Angebot resultierenden Verpflichtungen in einem sich ergänzenden „Instrumentenpaket“ zu sichern. Dieses besteht aus:
- Städtebaulichem Vertrag,
- freiwilliger, einseitiger Selbstverpflichtungserklärung der Firma Möbel Höffner,
- Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zwischen der Agentur für Arbeit und der Firma Möbel Höffner.
Die Anzahl der Arbeitsplätze sowie auch der Ausbildungsplätze wird in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben und abgesichert. Insbesondere für Eidelstedt, den Stadtteil mit der höchsten Arbeitslosenquote des Bezirks, werden positive Effekte erwartet. Dieses bestätigte auch die Arbeitsagentur für Arbeit eindeutig und begrüßt das Vorhaben. Über diese grundsätzlichen Effekte durch die Anzahl der Arbeitsplätze hinaus, wurde noch ein Dienstleistungsvertrags zwischen der Agentur für Arbeit und der Firma Möbel Höffner geschlossen, indem eine enge Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Investor vereinbart wird. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass das hohe Ziel des Arbeitsplatzkonzeptes des Investors auch seine Realisierung findet. Gespräche vor Ort und die Aussagen der Gutachter des städtebaulichen Gutachtens zu diesem Aspekt kommen des Weiteren zu dem Schluss, dass durch eine Ansiedlung von Möbel Höffner die soziale Stabilität des Stadtteils nicht in Frage gestellt wird. Ein solcher Effekt wird nicht erwartet.
Dennoch erscheint es sinnvoll zur Unterstützung der Möbelmarktansiedlung in den angrenzenden Gebieten zusätzliche Verbesserungen im sozialen Bereich einzuführen. In den kommenden Jahren sollen deshalb den Gebieten Schnelsen-Süd, Eidelstedt-Ost und Eidelstedt Nord insgesamt fast 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Aussicht gestellt und soll für folgende Maßnahmen:
1) Verfügungsfonds für Schnelsen-Süd und Eidelstedt-Ost
2) Gebietsentwickler für Eidelstedt-Ost
3) Nachbarschaftszentrum in Eidelstedt-Ost verwendet werden. Die genannten Punkte ergeben eine Gesamtsumme in Höhe von rund 160.000 EUR pro Jahr, die für eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden sollen.
Daneben wird die Einrichtung einer Förderkulisse für Eidelstedt-Nord geprüft.“ so das Bezirksamt Eimsbüttel in seiner Entscheidungsvorlage vom 17.03.2010 zum Bebauungsplanentwurf Eidelstedt 68. Zitat: „Der Möbelkonzern Höffner wird die Höffner-Stiftung Eidelstedt gründen und stellt dafür 250 000 Euro als Stiftungskapital zur Verfügung. Das Geld soll Projekte unterstützen, die sozial benachteiligte Jugendliche in Eidelstedt und Umgebung fördern.“, berichtet das Hamburger Abendblatt vom 22.11.2010.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter, sowie die Verwaltung des Bezirks Eimsbüttel bezogen auf den oben geschilderten Sachverhalt:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand/Planungsfortschritt für die zusätzlichen Verbesserungen im sozialen Bereich
a) hinsichtlich eines Verfügungsfonds für Schnelsen-Süd und Eidelstedt-Ost?
b) hinsichtlich der Einsetzung eines Gebietsentwicklers für Eidelstedt-Ost?
c) hinsichtlich der Implementierung eines Nachbarschaftszentrums in Eidelstedt-Ost?
und welche finanziellen Mittel wurden bisher in welcher Höhe und aus welcher Quelle hierfür eingeplant, eingestellt bzw. investiert / bzw. für welchen Zeitpunkt oder Zeitraum ist hiermit zu rechnen?
2. Was hat das Bezirksamt Eimsbüttel seit Ende 2010 unternommen um die unter 1a-c angeführten Punkte/Projekte voranzutreiben? Bitte mit Ergebnisstand einzeln aufführen.
Antwort zu 1.-2.
Das Bezirksamt konnte in Verhandlungen mit der BSU vorerst folgende Ergebnisse erzielen:
a) Verfügungsfonds Schnelsen-Süd für zunächst zwei Jahre: jeweils 5.000 EUR Verfügungsfonds Eidelstedt-Ost für zunächst zwei Jahre: jeweils 10.000 EUR.
b) Honorar für die Projektbegleitung Nachbarschaftshaus in Höhe von 50.000 EUR.
c) Investitionskosten für das Nachbarschaftshaus in Höhe von 374.000 EUR (bei Gesamtkosten von ca. 570.000 EUR).
3. Ist die „Höffner-Stiftung Eidelstedt“ bereits gegründet / bzw. zu welchem Zeitpunkt ist die Gründung dieser/einer entsprechenden Stiftung geplant? Mit welcher Höhe in Euro wird das Stiftungskapital beziffert/soll beziffert werden?
4. Wie hoch ist die Summe in Euro (Der Stiftung), welche jährlich für Projekte zur Unterstützung von sozial benachteiligten Jugendlichen zur Verfügung stehen / investiert werden soll?
5. Wer/welches Gremium entscheidet über Höhe und Zweck der zu vergebenden Mittel? Wenn es ein Gremium ist, wer gehört diesem an / bzw. nach welchen Kriterien setzt sich das Gremium zusammen?
6. Sind bereits Projekte für sozial benachteiligte Jugendliche in Eidelstedt und Umgebung geplant / bzw. dem Bezirksamt bekannt? Wenn ja welche? Wenn nein zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen/ ist dies geplant?
Antworten zu 3.-6.
Dem Bezirksamt liegen folgende Informationen zur „Höffner Stiftung für Eidelstedt und Schnelsen“ vor:
Der Stifter beabsichtigt die Gründung noch im Laufe des Mai 2011. Das vom Stifter mit dem Gründungsgeschäft beauftragte Anwaltsbüro ist dazu in Verhandlungen über die Satzung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht. Das Gründungskapital soll 250 Tsd. € betragen. Der Stiftungszweck soll sich nicht nur auf die Unterstützung von sozial benachteiligten Jugendlichen, sondern auf die Unterstützung aller benachteiligten Bewohnergruppen in den Stadtteilen, insbesondere in den Quartieren Schnelsen-Süd, Eidelstedt-Ost und Eidelstedt-Nord beziehen.
Für Projekte sollen die Erträgnisse des Stiftungskapitals zur Verfügung stehen. Über die zu vergebenden Mittel soll der Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsrates entscheiden. Dem ersten Stiftungsvorstand sollen nach Vorstellung des Stifters eine vom Stifter beauftragte Person, eine Person des sozialen Lebens in den Stadtteilen und der Bezirksamtsleiter angehören. Die nachfolgenden Vorstände sollen vom Stiftungsrat gewählt werden.
Durch die Stiftung zu fördernde Projekte sind noch nicht vorgeschlagen worden. Dies kann erst geschehen, wenn Stiftungsrat und Stiftungsvorstand arbeiten.