Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Der Bebauungsplan Schnelsen 83 legt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbebauung auf dem Grundstück am Königskinderweg 57 (Röhehof) fest. Auf diesem Grundstück wurde bis 1989 eine Baumschule geführt, deren Baumbestand inzwischen im Zuge von Baumfäll- und Rodungsarbeiten teilweise abgeholzt wurde. In der Mitte der Fläche befindet sich eine Villa, die 1914 errichtet wurde, und als wichtiges Beispiel für die gründerzeitliche Villenbebauung in Schnelsen gilt.
Der B-Plan Schnelsen 83 sieht unter anderem vor, dass die Villa in ihrem Ursprungsbau erhalten bleibt, dass etwa 35 bis 40 familiengerechte Reihen- und Doppelhäuser gebaut werden und dass etwas mehr als die Hälfte des Grundstücks auch in Zukunft als Grünfläche genutzt wird.
In den vergangenen Wochen hat der Abriss des Anbaus an der Röhe Villa zu einigem Unmut in der Schnelsener Bevölkerung geführt. Anwohner riefen die Polizei, nachdem sie die Abrissarbeiten an der alten Villa sahen. Weil die Bauarbeiter keine Abrissgenehmigung vorweisen konnten, stoppte die Polizei die weiteren Arbeiten zunächst. Eine anschließende Prüfung durch das Bezirksamt ergab, dass der Abriss des Anbaus ohne Genehmigung erlaubt war/ist.
Vorkommnisse wie diese verunsichern die Menschen vor Ort und werfen die Frage auf, inwieweit die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans tatsächlich gewährleistet wird. Dies gilt umso mehr als ein neuer Investor in die Bebauung des Röhehofs eingestiegen ist, der auf seiner Internetseite vom Bebauungsplan divergierende Angaben zu der Anzahl an angestrebten Wohnungen macht.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:
1) In einer Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung ist die Aussage zu finden „Mehr als 50% des Plangebietes bleiben als private Grünflächen oder nicht überbaubare Wohnbauflächen (Gartenbereiche) unversiegelt“. Wie wird seitens der Bezirksverwaltung gewährleistet, dass bei der Rodung des Grundstücks ausreichend Grünflächen bestehen bleiben? Welche Maßnahmen plant die Bezirksverwaltung, um zu gewährleisten, dass spätere Hauseigentümer/-bewohner die Gartenbereiche unversiegelt lassen?
Die Vorhabenträgerin hat sich vertraglich zur Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans und des Freiraumkonzepts verpflichtet. Gegenstand der Baugenehmigung ist u.a. der Freiraumplan, in dem die Nutzung (Versiegelung) der gesamten Fläche des Flurstücks 6939 der Gemarkung Schnelsen dargestellt ist. Dieser Plan ist für die Baumaßnahmen selbstverständlich bindend.
Die langfristige Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans wird wie bei anderen Bauvorhaben auch im normalen Vollzug geprüft.
2) Weiterhin heißt es in der Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung: „Im Plangebiet selbst werden durch entsprechende Festsetzungen zudem die markanten alten Großbäume, welche die Flächen umgeben, nahezu vollständig erhalten (…)“. Vonseiten der Bevölkerung wurden nun Beschwerden laut, dass straßenseitig zum Königskinderweg zwischen 13 bis 15 gesunde Bäume gefällt worden seien. Wie begründet die Bezirksverwaltung die Entscheidung zur Rodung dieser Bäume?
Am Königskinderweg soll ein Teil der privaten Fläche der Stadt übereignet werden, um den Gehweg zu verbreitern. In diesem Bereich mussten für die Herstellung der Grundstücks-zufahrten, der Gehweganschlüsse sowie aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit Bäume gefällt werden.
3) Wie wurde bzw. wird gewährleistet, dass beim Abriss des Anbaus durch Großgerät keine Schäden an der „Ursprungsvilla“ verursacht werden?
Die Villa ist im Bebauungsplanentwurf mit einem Erhaltensgebot festgesetzt, die Vorhabenträgerin hat sich vertraglich zur Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans verpflichtet, bei Verletzung der Vertragspflichten ist eine Vertragsstrafe vereinbart.
Bei den o.g. Abbruchmaßnahmen handelt es sich um ein freigestelltes Vorhaben nach § 60 Anlage 2 III HBauO. Eine Bauüberwachung seitens des Fachamtes Bauprüfung findet demnach nicht statt. Die Durchsicht der Bauakte hat ergeben, dass der Anbau statisch unabhängig errichtet wurde, ein von jedem Abrissunternehmen durchzuführender ordnungsgemäßer Teilabriss demnach keine Schäden an dem Hauptgebäude verursachen dürfte. Nach Ortsbesichtigung am 13.07.2011 des zuständigen Sachbearbeiters ist der ordnungsgemäße Teilabriss augenscheinlich geschehen.
4) In welcher Form und durch wen wurden bzw. werden die AnwohnerInnen über die jeweils bevorstehenden Bauvorhaben am Röhehof informiert?
Mit der Novellierung der HBauO in 2006 ist die Auflage der Unterrichtung der Nachbarn über bevorstehende Baumaßnahmen entfallen.
Die Verwaltung wird die Politik im Stapla informieren, wenn ein neuer Investor feststeht.
5) Mit Blick auf den Einstieg des Investors „Wernst Immobilien“ in die Bebauung des Röhehofs stellen sich die Fragen:
a. Inwieweit wurden die Auflagen des B-Plans Schnelsen 83 im ursprünglichen städtebaulichen Vertrag festgeschrieben?
Der Durchführungsvertrag konkretisiert die Festsetzungen des Bebauungsplans Schnelsen 83.
b. Haben sich die bisherigen planrechtlichen Zielsetzungen und Vorgaben durch die Einbindung eines neuen Investors geändert? Wenn ja, an welchen Stellen gibt es welche Änderungen?
Nein. Vertragspartner für das Bezirksamt ist weiterhin Garbers-Partner.
c. Welche Kompetenzen/Aufgabenbereiche übernimmt „Wernst Immobilien“ bei der Weiterführung und Realisierung des B-Plans Schnelsen 83?
Bei Einstieg eines neuen Vorhabenträger in den Vertrag wird dieser Vertragspartner des Bezirksamts und übernimmt die städtebaulichen Regelungen und Verpflichtungen von Bebauungsplan und Vertrag.
d. Ist der Bezirksverwaltung bekannt, wie es dazu kommt, dass seitens des Investors „Wernst Immobilien“ und des Bezirksamtes unterschiedliche Angaben zu der angestrebten Anzahl von Doppel- und Reihenhäusern gemacht werden? Welche Angaben sind nach aktuellem Stand gültig?
Vertragspartner für das Bezirksamt ist weiterhin Garbers-Partner. Bei einem neuen Vorhabenträger kann im Rahmen der Ausweisungen des Bebauungsplans ggf. eine leicht veränderte Zahl der Wohnungen vereinbart werden.
6) Wann wird die Villa voraussichtlich saniert sein? Wird das Ziel einer Nutzung der Villa für wohn- und soziale Zwecke weiterhin verfolgt und wenn ja, gibt es bereits Interessenten bzw. werden bereits Gespräche mit bestimmten Akteuren über eine Weiternutzung der Villa geführt? Wenn ja, mit welchen Akteuren?
Aktuell ist noch kein Bau-/Nutzungsantrag beim Bauamt eingegangen. Das Ziel einer Nutzung für wohn- und soziale Zwecke wird weiterhin verfolgt. Es werden Gespräche über soziale Nutzungen geführt, sobald diese abgeschlossen sind, wird der Stapla informiert.