Begrünung Siemersplatz

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Rust, SPD-Fraktion

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt Das Thema „Begrünung des Siemersplatzes beschäftigt die bezirklichen Gremien schon lange. Im Februar 2010 hat sich der Ortsausschuss Lokstedt per Beschluss dem Vorschlag der Arbeitsgrup-pe „Verwendung von Mehreinnahmen aus Werbetafeln“ angeschlossen. 175.000 € sollten zur Begrünung und Neugestaltung des Siemersplatzes verwendet werden, so der Beschluss. Das Vorhaben, so der Antrag damals, solle „für eine Bepflanzung der im Begrünungskonzept der Fa. Becker Nelson identifizierten Standorte im öffentlichen Straßenraum mit Bäumen, sowie eine Aufwertung der Flächen vor der Post durch Neugestaltung der Gesamtfläche unter Beibehaltung einer möglichst hohen Anzahl von Stellplätzen realisiert werden.“ Diese Summe sollte und ist inzwischen durch Spenden der ortsansässigen Geschäftsleute aufgestockt worden.

Jetzt wurde aber bekannt, dass die Bepflanzung nicht dem Gutachten der Fa. Becker Nelson folgt, sondern dass, so ein dort ansässiger Bürger, eine Bepflanzung mit Bäumen von 20-25 cm Umfang, (Planung: 30 – 40 cm) ohne Sträucher und Bodendecker, (auch in der damalige Planung enthalten) erfolgen soll.

Daher fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Welche Bepflanzung für die o.g. Areale ist geplant?

Das Begrünungskonzept des Büros Becker Nelson identifiziert die folgenden vier Bereiche auf öffentlichem Grund, in denen die Pflanzung von einem oder mehreren Bäumen möglich erscheint:

Einzelstandort Kollaustraße Ostseite
1 Baum (ist bereits gepflanzt)

Einzelstandort Vogt-Wells-Straße Nordseite
1 Baum

Verkehrsinsel Osterfeldstraße
4 Bäume

Umfahrt vor der Geschäftszeile Lokstedter Steindamm 1-8a
6 oder 7 Bäume (ist in Abhängigkeit von den Verläufen der Strom- und Wasserleitung in der Ausführungsplanung zu entscheiden)

Das Begrünungskonzept schlägt für die Standorte Osterfeldstraße und Lokstedter Steindamm auch Unterpflanzungen vor. Diese wurden jedoch bereits vor dem OA-Beschluss kritisch diskutiert und sind darum auch nicht Teil der Beschlusslage (siehe auch Antwort zu Frage 4).
Darüber hinaus schlägt das Begrünungskonzept die Pflanzung von insgesamt 38 überwiegend kleinkronigen Bäumen auf Privatgrund vor, die jedoch nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollen und für deren Ausführung ausschließlich die Grundeigentümer die Befugnis haben.

2. Nach welchen Kriterien ist die Pflanzung geplant?

Wesentliches Augenmerk ist bei den Baumpflanzungen aufgrund der belasteten Standorte entlang von Hauptverkehrsstraßen auf eine gute Bodenvorbereitung sowie auf geeignetes Pflanzenmaterial zu richten (siehe auch Antwort zu Frage 4).

3. Wird das Gutachten der Firma Becker Nelson als Grundlage verwendet?

Das Büro Becker Nelson hat kein umfassendes Gutachten erstellt, sondern auf der Basis eines eigenen Aufmaßes und nach Auswertung der Leitungspläne Standorte identifiziert, an denen Begrünungsmaßnahmen rund um den Siemersplatz möglich erscheinen. Diese Standortvorschläge sind die Grundlage für die begonnenen Umsetzungen von Baumpflan-zungen am Siemersplatz. Parallel dazu hat das Planungsbüro im Jahr vor dem OA-Beschluss eine vorläufige Kostenschätzung erstellt, um die voraussichtliche Höhe der Ko-sten benennen und die erforderlichen Mittel einwerben zu können.

4. Wenn nein, warum nicht?

Abweichend von den vom Büro Becker Nelson für die Erstellung der Kostenschätzung ange-nommenen Pflanzqualitäten soll die Pflanzung von 4 Bäumen im Mittelstreifen der Osterfeld-straße mit einem schwächeren Stammumfang von 20 – 25 cm erfolgen. Dies ist die nachhal-tigste Methode. Bäume dieser Dimension verkraften die Pflanzung im Straßenraum besser als Bäume größerer Dimension. So wird ein Anwachsen wahrscheinlicher und die Stagnation der Weiterentwicklung nach der Pflanzung ist von kürzerer Dauer. Außerdem kann bei Bäu-men dieser Stärke eine behutsame Entwicklung des Lichtraumprofils erfolgen, ohne den Ha-bitus zu zerstören. Die stärkere Krone von Bäumen mit größerem Stammumfang muss aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzüglich schon bei der Pflanzung erheblich beschnitten und im Volumen reduziert werden.
Eine Pflanzung von Solitärsträuchern und Bodendeckern scheidet aus. Die dauerhafte Un-terhaltung bodendeckender Gehölze im Straßenbegleitgrün kann vom Bezirksamt nicht si-chergestellt werden. Aus diesem Grund werden derartige Flächen hamburgweit in Rasenflä-chen umgewandelt.

Sind die ortsansässigen Geschäftsleute darüber informiert worden?

Nein

5. Wann ist die Bepflanzung geplant?

Frühjahr 2011