Sachverhalt
Kulturobjekte als schwer messbare Indikatoren der Lebensqualität sind wichtige Instanzen im sozial-gesellschaftlichen Lebensraum von Städten. Allein in Hamburg sind derzeit über 18.000, im Bezirk Eimsbüttel über 2.200 Objekte – also Skulpturen, Häuser, Fassaden, Parkanlagen, Kirchen u.ä. – im Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß §7a des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes enthalten. Dieses Verzeichnis, welches die Grundlage für die Ermittlung und Bestätigung eingetragener Kulturdenkmäler darstellt, ist dynamisch und wird regelmäßig ergänzt oder verringert. Da das öffentlich einsehbare Verzeichnis nur alphabetisch nach Straßen, jedoch weder nach Bezirken, noch nach Eintragungsdatum sortiert ist und auch keine separate Mitteilung über die Austräge erfolgt, ist es uneingeweihten Bürgern wie Politikern nicht möglich, einen Überblick über die Kulturobjekte ihrer Umgebung und die Denkmalentwicklung zu erhalten. Eine nähere Beschäftigung mit den Kulturobjekten, sei es als kunsthistorisches Betrachtungsobjekt oder aber Gegenstand ehrenamtlicher Erhaltungsversuche, ist dadurch unmöglich.
Beschlussvorschlag
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt teilt dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Kultur als zuständigem Kulturausschuss in halbjährlichen Abständen jeweils im Frühjahr und Herbst mit, welche Objekte im Bezirk Eimsbüttel in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler der Kulturbehörde aufgenommen und welche Objekte von dieser Liste wieder gelöscht wurden. Zudem wird mitgeteilt, welche Objekte in den Bereich der eingetragenen Kulturdenkmäler überführt wurden.
Frank Wiedemann, Mechthild Führbaum und SPD-Fraktion