Eigentumsfrage zum Fußgängerweg und Grünzug Königskinderweg 47b bis 63a, Bebauungsplan Schnelsen 83

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Sabine Jansen (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Im Dezember 2014 sind die letzten Reihen- und Doppelhäuser im Königskinderweg 47 bis 49 bezogen worden. Es handelt sich hierbei um das Grundstück „alter Röhehof“, Bebauungsplan Schnelsen 83. Ebenfalls wurde an der Straßen Königskinderweg 47b bis 63a ein Fußgängerweg neu angelegt. Zur Straße hin befindet sich weiterhin ein Grünzug mit Eichen. Für die Bebauung Schnelsen 83 wurde eine Ausgleichsfläche im Umfang von 1,8 ha geschaffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wer ist aktuell für den Erhalt und die Pflege des Gehwegs Königskinderweg 47b bis 63a zuständig und wer ist der/die Eigentümer/in?
Der Gehweg ist in den Besitz des Bezirks übergegangen. Für den baulichen Erhalt und die Pflege ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) zuständig. Reinigung und Winterdienst obliegen den Anliegern.

2. Wer ist aktuell für die Beleuchtung/Laternen des Gehwegs zuständig und wer ist der/die Eigentümer/in?
Der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer, Abteilung S4, Öffentliche Beleuchtung.

3. Wer ist aktuell für das Anlegen sowie der Pflege des Grünzugs zur Straße Königkinderweg 47b bis 63a zuständig und wer ist der/die Eigentümer/in?
MR.

4. Sind Stellplätze für PKW’s an dem Fußgängerweg geplant?
Nein.

5. Für den Bebauungsplan Schnelsen 83 wurde die Fällung von 30 Bäumen genehmigt. Als Ausgleichsfläche hat die Gemeinde Tangstedt, Landkreis Stormarn in Schleswig-Holstein, einem Ausgleichsgrundstück im Umfang von 1,8 ha für Waldersatz zugestimmt. Ist die Fläche jetzt (Oktober 2015) mit Bäumen bepflanzt? Bitte genauen Standort mithilfe einer geeigneten Kartendarstellung angeben.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 18.08.2012 den Abschluss der Erstaufforstung bestätigt.
Danach ist die Fläche vereinbarungsgemäß bepflanzt worden. (Anlage)