Endgültige Herstellung von Straßen in Eimsbüttel

Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde fordern seit längerer Zeit von den Bezirksämtern, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“.
In den Ortsausschüssen des Bezirkes ist es nach entsprechenden Beschlüssen der Kommunalpolitik seit längerer Zeit Praxis, dass die betroffenen Anlieger rechtzeitig über die Planungen informiert werden.
Um das Verfahren transparenter darzustellen, hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel zudem beschlossen, Informationen über die Rechtsgrundlagen ins Internet zu stellen.
Die Angaben sind unter: http://www.hamburg.de/eimsbuettel-wohnen-bauen-und-verkehr/322302/eimsbuettel-unfertige-strassen.html eingestellt.
Hier ist auch eine Übersicht zu den noch nicht endgültig hergestellten Straßen im Bezirk zu finden sowie Angaben, mit welcher Priorität die Straßen abgearbeitet werden sollen.
Unterschieden wird dabei zwischen Straßen, die kurzfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 1-3 Jahren), mittelfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 4-6 Jahren), langfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 7-10 Jahren) umgesetzt werden sollen bzw. Straßen, bei denen die Planung/ Umsetzung zur endgültigen Herstellung noch unbekannt ist.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Für welche Straßen/-abschnitte plant die Verwaltung bis Ende 2010 die erstmalige endgültige Herstellung?

Derzeit findet die Bearbeitung der noch laufenden Erschließungen, bis in das Jahr 2010 hinein, statt.

Im Bau:

  • Baumacker
  • Gladiolenweg

Planung fertiggestellt:

  • Gloxinienweg
  • Georginenweg
  • Irisplatz
  • Fuchsienweg

In Planung:

  • Liethwisch
  • Grothwisch
  • Emil-Andresen-Straße
  • Rugenbergener Weg
  • Pinguinweg
  • Rebhuhnstieg
  • Deelwisch

2. Wann sollen die jeweiligen Planungen in den zuständigen Ortsausschüssen vorgestellt werden?

Erst nach personeller Ressourcenverstärkung und einer Finanzierungszusage der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt kann mit den Vorplanungen künftiger Maßnahmen begonnen werden. Die Ausbauplanungen werden dann zeitnah den zuständigen Ausschüssen vorgestellt.

3. In welchem Zeitraum sollen die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden?

Im Verlauf des Abstimmungsprozesses bis zur ausführungsreifen Planung kann es erfahrungsgemäß zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen kommen. Im Idealfall nehmen Planung und Umsetzung, wie in der Liste im Internet angegeben, einen Zeitraum von 2-3 Jahren ein.

4. Gibt es darüber hinaus für die Folgejahre schon konkretere Überlegungen, welche Eimsbüttler Straßen/-abschnitte umgesetzt werden sollen und wenn ja, welche?

Nein.

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